Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
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Tagesordnung
- 1Bestellung einer Schriftführerin/einer stellv. Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Haupt- und FinanzausschussesZur Vorlage · 20/0358 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck liegt die Beschlussvorlage 20/0358 zur Bestellung der Schriftführung für die Sitzungsprotokolle vor. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen, welche von der Ausschussvorsitzenden sowie einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführung zu unterzeichnen ist.
Die Verwaltung schlägt vor, die bisherige Besetzung der Schriftführung beizubehalten. Es wird beantragt, eine bereits zuvor bestellte Person als Schriftführerin und eine weitere Person als stellvertretende Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Ausschusses erneut zu bestellen.
Mit der Umsetzung dieser Maßnahme sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden. Auch klimarelevante Auswirkungen werden nicht ausgewiesen. Der Beschlussentwurf sieht die erneute Bestellung der bisherigen Schriftführerin und der stellvertretenden Schriftführerin vor.
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- 2Haupt- und Finanzausschuss - Wahl der/des stellv. Vorsitzenden –Zur Vorlage · 20/0359 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 20/0359 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses befasst sich mit der Wahl einer stellvertretenden Vorsitzenden bzw. eines stellvertretenden Vorsitzenden für das Gremium. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen führt die Bürgermeisterin den Vorsitz im Hauptausschuss und besitzt dort Stimmrecht. Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss, der die Aufgaben der Ausschüsse für Hauptausschuss, Finanzausschuss sowie die Angelegenheiten der Digitalisierung in Gladbeck wahrnimmt, ist dazu berechtigt, aus seiner Mitte eine oder mehrere Vertretungen des Vorsitzes zu wählen.
Der Vorgang orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung, wonach Wahlen ohne Widerspruch durch offene Abstimmung oder durch Stimmzettel erfolgen. Eine Person gilt als gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Sollte im ersten Wahlgang kein Ergebnis erzielt werden, sieht die Vorlage eine engere Wahl zwischen den beiden Personen mit den höchsten Stimmenzahlen vor. Im Falle einer Stimmengleichheit ist das Los entscheidend.
Mit der Vorlage wird der Beschlussentwurf vorgelegt, eine stellvertretende Leitung des Ausschusses zu bestimmen. Es sind keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Auswirkungen mit diesem Vorgang verbunden. Die Zuständigkeit für die Vorlage liegt bei der Geschäftsstelle Rat und Bürger.
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- 3Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 4Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 5Genehmigung der Tagesordnung
- 6Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.09.2020
- 7Änderung der Hauptsatzung der Stadt GladbeckZur Vorlage · 20/0397 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0397 der Geschäftsstelle Rat und Bürger sieht verschiedene Änderungen der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck vor. Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist die Neuregelung zur Bildung von Ausschüssen. In Abstimmung mit den Fraktionen wird vorgeschlagen, neben den gesetzlich vorgeschriebenen Gremien weitere Ausschüsse zu etablieren. Dazu gehören der Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität, der Wirtschaftsförderungs- und Bauausschuss, der Ausschuss für Senioren, Soziales und Gesundheit, der Kulturausschuss, der Sportausschuss sowie der Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr/ Betriebsausschuss ZBG. Die jeweiligen Zuständigkeiten sind in der Änderungssatzung definiert.
Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft den Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss. Die bisherige Regelung, nach der ausschließlich Ratsmitglieder zu Mitgliedern dieses Ausschusses gewählt werden können, soll aufgehoben werden.
Zudem wird eine Anpassung hinsichtlich der Online-Fraktionssitzungen vorgeschlagen. In Anlehnung an Empfehlungen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung soll die Auszahlung von Sitzungsgeld auch für digitale Sitzungen ermöglicht werden, sofern diese unter denselben Bedingungen wie gewöhnliche Fraktionssitzungen stattfinden. Voraussetzung hierfür ist die nachweisliche Einladung, die Teilnahme der üblichen Personen sowie eine festgelegte Tagesordnung. Die Teilnehmer müssen zu Beginn der Sitzung durch die zuständige Funktion oder die Geschäftsführung förmlich festgestellt und schriftlich dokumentiert werden.
Die Verwaltung gibt an, dass durch diese Änderungen keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Auswirkungen entstehen. Der Entwurf sieht die Verabschiedung der beigefügten Änderungssatzung vor.
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- 8Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine AusschüsseZur Vorlage · 20/0398 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 20/0398 sieht eine Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse vor. Grund für die vorgeschlagene Anpassung ist die Bildung neuer Ausschüsse im Rat der Stadt Gladbeck.
Konkret betrifft die Änderung die Auflistung in § 15 der Geschäftsordnung, welcher die Fragestunde für Einwohner regelt. Durch die Neustrukturierung der Ausschüsse ist eine Aktualisierung dieser Bestimmung erforderlich geworden. Eine detaillierte Gegenüberstellung der Änderungen ist der Vorlage als Synopse beigefügt.
Mit der Änderung der Geschäftsordnung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Ebenso werden keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen festgestellt. Der Beschlussentwurf sieht vor, die Änderung der Geschäftsordnung vom 13. März 1995, welche zuletzt am 5. November 2020 angepasst wurde, in der vorliegenden Form zu verabschieden. Die Vorlage wurde zur Vorberatung an den Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat der Stadt Gladbeck vorgelegt.
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- 9Bildung von Ausschüssen - Festlegung der Ausschusssitze und Wahlen ?Zur Vorlage · 20/0372 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zur Sitzung des Rates am 19. November 2020 befasst sich mit der Bildung, Zusammensetzung und dem Wahlverfahren der Ausschüsse der Stadt Gladbeck. Grundlage der Vorlage sind die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Hauptsatzung der Stadt.
Im Rahmen der Ausschussbildung ist gemäß der Gemeindeordnung die Einrichtung eines Rechnungsprüfungsausschusses vorgesehen. Darüber hinaus werden die Ausschüsse für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität, Wirtschaftsförderung und Bau, Senioren, Soziales und Gesundheit, Kultur, Sport sowie der Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr/Betrieb (ZBG) auf Basis der Hauptsatzung festgesetzt.
Die Vorlage regelt zudem die Kompetenzen des Rates zur Festlegung der Anzahl der Ausschusssitze sowie der Anzahl an sachkundigen Bürgern und Einwohnern in den Gremien. Es wird vorgeschlagen, die bisherige Vertretungsregelung beizubehalten: Sollten weder ordentliche noch stellvertretende Mitglieder an einer Sitzung teilnehmen können, erfolgt die Vertretung durch Ratsmitglieder der jeweiligen Fraktion in alphabetischer Reihenfolge.
Hinsichtlich des Wahlverfahrens sieht die Vorlage vor, dass bei einem einheitlichen Wahlvorschlag die Annahme durch den Rat ausreichend ist. Andernfalls erfolgt die Wahl nach dem Prinzip der Verhältniswahl. Zudem wird die Möglichkeit zur Bestellung von beratenden Mitgliedern sowie die Benennung von Vertretern durch Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, behandelt. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen der Vorlage werden nicht ausgewiesen.
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Hauptdokument|20201119110432-0|20201119110434-0|20201119093613-2|20201119093610-0|20201119093614-3|20201119093615-4|20201119093617-6|20201119093611-1
- 10Schulausschuss - Festlegung der Zahl der Ausschusssitze und Wahlen -Zur Vorlage · 20/0353 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0353 befasst sich mit der Neubesetzung und der Festlegung der Zusammensetzung des Schulausschusses der Stadt Gladbeck. Im Zentrum der Vorlage stehen die Bestimmung der Anzahl der Ausschusssitze sowie die Durchführung der anstehenden Wahlen für ordentliche und stellvertretende Mitglieder.
Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist die Fortführung der bisherigen Vertretungsregelung. Sollte weder ein ordentliches Mitglied noch ein gewählter Stellvertreter an einer Sitzung teilnehmen können, sieht die Regelung vor, dass die Vertretung durch Ratsmitglieder der jeweiligen Fraktion in alphabetischer Reihenfolge erfolgt.
Darüber hinaus regelt die Vorlage die Bestellung von beratenden Mitgliedern. Dies umfasst zum einen die Benennung von Ratsmitgliedern oder sachkundigen Bürgern durch Fraktionen, die im Ausschuss nicht vertreten sind. Zum anderen sieht die gesetzliche Grundlage des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen die Berufung von Vertretern der katholischen und evangelischen Kirche als ständige beratende Mitglieder vor. Zudem besteht die Möglichkeit, Vertreter der verschiedenen Schulformen zur Beratung in den Ausschuss zu berufen.
Die Vorlage sieht vor, dass der Rat die Anzahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder sowie die Anzahl der sachkundigen Bürger und Einwohner festlegt. Für den Fall, dass kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande kommt, wird auf die Grundsätze der Verhältniswahl verwiesen. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 11Jugendhilfeausschuss - Wahlen -Zur Vorlage · 20/0352 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0352 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses befasst sich mit den anstehenden Wahlen für den Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck. Die Zusammensetzung des Ausschusses folgt den gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII sowie der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Der Ausschuss setzt sich aus insgesamt 15 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Davon entfallen drei Fünftel auf Mitglieder der Vertretungskörperschaft bzw. von ihr gewählte Personen mit Fachkenntnissen in der Jugendhilfe. Die verbleibenden zwei Fünftel werden aus Personen zusammengesetzt, die auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Vertretungskörperschaft gewählt werden. Die Wahl der ordentlichen Mitglieder und ihrer persönlichen Stellvertreter erfolgt durch den Rat nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang.
Zusätzlich zum stimmberechtigten Kern besteht der Ausschuss aus beratenden Mitgliedern. Diese Gruppe umfasst unter anderem Vertretungen der Verwaltung, der Jugendgerichtshilfe, der Agentur für Arbeit, des Jobcenters, der Polizei sowie Vertreter von Schulen, der Kirchen, des Jugendrates, des Integrationsrates und des Behindertenbeirates. Auch Sprecher verschiedener Arbeitsgemeinschaften der Jugendhilfe sowie Vertreter der Jugendamtselternbeiräte sind als beratende Mitglieder vorgesehen. Die Vorlage legt dar, dass für die beratenden Mitglieder, mit Ausnahme der Mitglieder aus der Verwaltung, jeweils persönliche Stellvertreter zu bestellen oder zu wählen sind. Finanzielle Auswirkungen durch die Neubesetzung werden nicht ausgewiesen.
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- 12Bildung eines WahlausschussesZur Vorlage · 20/0354 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0354 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses befasst sich mit der Bildung eines Wahlausschusses für die anstehende Kommunalwahl in Gladbeck. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung ist die Bildung eines solchen Ausschusses erforderlich. Dieser soll zudem in der gleichen Zusammensetzung für die Wahl der Mitglieder zum Integrationsrat tätig sein.
Zu den Aufgaben des Wahlausschusses gehören unter anderem die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke, die Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen sowie die Feststellung des Wahlergebnisses. Der Ausschuss wird von der Wahlleiterin als Vorsitzende geleitet. Die Besetzung der Beisitzerstellen kann mit 4, 6, 8 oder 10 Personen erfolgen, wobei für jede gewählte Person eine persönliche Stellvertretung zu bestimmen ist. Als Beisitzer können Ratsmitglieder sowie sachkundige Bürger gewählt werden. Die Bürgermeisterin fungiert als Wahlleiterin, wobei im Falle einer eigenen Bewerbung um das Amt der Bürgermeisterin die jeweilige Vertretung im Amt die Leitung übernimmt.
Die Wahl der Mitglieder erfolgt nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens. Bei einem einheitlichen Wahlvorschlag der Ratsmitglieder ist ein einstimmiger Beschluss über dessen Annahme ausreichend. Sollte kein einheitlicher Vorschlag vorliegen, findet eine Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat über die Zusammensetzung des Ausschusses sowie über die ordentlichen Mitglieder und deren Stellvertreter entscheidet. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- 13Bildung eines WahlprüfungsausschussesZur Vorlage · 20/0355 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0355 der Geschäftsstelle Rat und Bürger befasst sich mit der Bildung eines Wahlprüfungsausschusses für die neu gewählte Vertretung der Stadt Gladbeck. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung ist die Bildung dieses Ausschusses erforderlich, um Einsprüche gegen die Wahl sowie die Gültigkeit der Wahl, einschließlich der Wahl des Integrationsrates, von Amts wegen vorzuprüfen.
Der Rat der Stadt Gladbeck ist gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen befugt, die Zusammensetzung des Ausschusses zu regeln. Dies umfasst die Festlegung der Anzahl der Sitze sowie die Entscheidung über die Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern und sachkundigen Bürgern. Die Vorlage sieht vor, die in der vergangenen Legislaturperiode bewährte Vertretungsregelung beizubehalten. Demnach soll die Vertretung eines Ausschussmitglieds, sofern weder das ordentliche Mitglied noch die gewählten Stellvertreter an einer Sitzung teilnehmen können, durch die Ratsmitglieder der jeweiligen Fraktion in alphabetischer Reihenfolge erfolgen.
Der Entwurf sieht zudem die Wahl ordentlicher und stellvertretender Mitglieder sowie die Bestellung von beratenden Mitgliedern vor. Die Besetzung der Sitze kann entweder durch einen einheitlichen Wahlvorschlag oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgen. Fraktionen, die im Ausschuss nicht vertreten sind, haben das Recht, ein Ratsmitglied oder eine sachkundige Bürgerin oder einen sachkundigen Bürger mit beratender Stimme zu benennen. Mit der Bildung des Ausschusses entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
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- 14Bestimmung der AusschussvorsitzendenZur Vorlage · 20/0371 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 20/0371 befasst sich mit der Bestimmung der Ausschussvorsitzenden in der Stadt Gladbeck. Grundlage für die Verteilung der Vorsitzenden ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Demnach können sich die Fraktionen einig über die Verteilung der Ausschussvorsitze werden, sofern kein Widerspruch von einem Fünftel der Ratsmitglieder vorliegt. Kommt keine Einigung zustande, findet ein Zugrungsverfahren statt, bei dem die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt werden, die sich aus der Teilung der Fraktionsmitgliederzahlen ergeben.
Die Vorlage legt fest, dass das Zugriffsverfahren auf bestimmte Ausschüsse keine Anwendung findet. So führt die Bürgermeisterin den Vorsitz im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss. Im Jugendhilfeausschuss erfolgt die Wahl der Vorsitzenden und deren Stellvertretung durch die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses. Die Leitung des Wahlausschusses obliegt der Wahlleiterin bzw. dem Wahlleiter gemäß dem Kommunalwahlgesetz.
Das Verfahren zur Verteilung der Sitze findet auf die Ausschüsse für Wahlprüfung, Rechnungsprüfung, Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität, Wirtschaftsförderung und Bau, Soziales, Senioren und Gesundheit, Kultur, Sport, Schule sowie Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr an. Die Verteilung basiert auf den Mitgliederzahlen der im Rat vertretenen Fraktionen, die von 19 Mitgliedern (SPD) bis hin zu 2 Mitgliedern (FDP und Die Linke) reichen. Mit der Vorlage sind keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen verbunden.
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- 15Integrationsrat - Wahl der Vertreterinnen und Vertreter des Rates -Zur Vorlage · 20/0370 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0370 befasst sich mit der Besetzung des Integrationsrates der Stadt Gladbeck. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW ist die Bildung eines Integrationsrates in Kommunen mit mindestens 5.000 ausländischen Einwohnern, die ihren Hauptwohnsitz dort haben, vorgeschrieben. Der Integrationsrat setzt sich aus direkt gewählten Migrantenvertretern sowie aus dem Rat bestellten Ratsmitgliedern zusammen.
Nach der aktuellen Hauptsatzung der Stadt Gladbeck umfasst der Integrationsrat 14 direkt gewählte Mitglieder und 7 vom Rat zu bestellende Ratsmitglieder. Die Vorlage sieht vor, dass für die sieben Ratsmitglieder auch entsprechende Stellvertretungen bestellt werden. Als Verfahren zur Auswahl der Stellvertreter wird eine Regelung vorgeschlagen, die sich an der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck orientiert. Sollten weder die ordentlichen Mitglieder noch die Stellvertreter an einer Sitzung teilnehmen können, wird die Vertretung durch Ratsmitglieder der jeweiligen Fraktion in alphabetischer Reihenfolge übernommen.
Die Wahl der Ratsmitglieder für den Integrationsrat soll nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgen. Hierbei ist ein einheitlicher Wahlvorschlag durch die Ratsmitglieder ausreichend, andernfalls erfolgt die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen entsprechend dem Stimmenanteil. Mit der Vorlage werden zudem die konkreten Wahlvorschläge für die Vertreter und Stellvertreter zur Beschlussfassung vorgelegt. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- 16Verwaltungsrat der Sparkasse Gladbeck a) Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates b) Wahl des Vorsitzenden und seiner StellvertreterZur Vorlage · 20/0349 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0349 befasst sich mit der Neubesetzung des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Gladbeck. Da die Sparkasse weniger als 250 ständig Beschäftigte beschäftigt, sieht das Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen eine Zusammensetzung aus einem vorsitzenden Mitglied, mindestens vier und höchstens zehn weiteren sachkundigen Mitgliedern sowie zwei Dienstkräften der Sparkasse vor.
Die Wahl der sachkundigen Mitglieder erfolgt durch die Vertretung des Trägers nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Hierbei sind die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes zu beachten, wonach die Besetzung geschlechterparitätisch erfolgen soll und der Anteil von Frauen bei der Aufstellung von Listen mindestens 40 Prozent betragen muss. Die Dienstkräfte der Sparkasse werden aus einem Vorschlag der Personalversammlung gewählt.
Zudem sieht die Vorlage die Wahl eines Vorsitzenden sowie einer ersten und zweiten Stellvertretung vor. Für die Wahl des Vorsitzenden ist vorgesehen, die Bürgermeisterin zu wählen. Die Wahl der Mitglieder und der Stellvertreter erfolgt in einem Wahlgang.
Die Kandidaten müssen die Anforderungen des Kreditwesengesetzes erfüllen, was Zuverlässigkeit, fachliche Sachkunde sowie die Zusage zur zeitlichen Widmung voraussetzt. Ausschließende Gründe für eine Mitgliedschaft sind unter anderem die Tätigkeit als Dienstkraft der Sparkasse, die Zugehörigkeit zu Finanzdienstleistungsunternehmen oder die Beschäftigung bei Steuerbehörden sowie Postunternehmen. Zudem dürfen keine Personen mit entsprechenden strafrechtlichen Vorbelastungen oder Insolvenzvergangenheiten in den Verwaltungsrat gewählt werden.
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Hauptdokument|20201106142730-0|20201106142526-0|20201119095611-0
- 17Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe - Benennung eines Vertreters -Zur Vorlage · 20/0348 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0348 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses befasst sich mit der Benennung von Vertretern für die Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe. Grundlage der Vorlage ist die Satzung der Stadtsparkasse der Stadt Gladbeck, nach der die Sparkasse Mitglied des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes ist, welcher im Jahr 2010 seinen Namen in Sparkassenverband Westfalen-Lippe geändert hat.
Gemäß den satzungsgemäßen Bestimmungen des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe besteht die Verbandsversammlung aus Vertretern, die von den Mitgliedssparkassen und deren Trägern entsandt werden. Die Zusammensetzung sieht vor, dass jeweils zwei Mitglieder des Verwaltungsrats sowie das vorsitzende Mitglied des Vorstands entsandt werden. Zudem ist die Wahl von Vertretern für den Fall einer Verhinderung vorgesehen.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, die Bürgermeisterin als Vertreterin in die Verbandsversammlung zu entsenden. Als Stellvertreter wird der Erste Beigeordnete vorgeschlagen. Mit der Benennung der Vertreter entstehen laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck. Die Wahl erfolgt nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
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- 18Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH (GWG) a) Vertreter der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung b) Wahl der Mitglieder des AufsichtsratesZur Vorlage · 20/0391 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0391 befasst sich mit der personellen Besetzung der Organe der Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH (GWG). Die Stadt Gladbeck ist die Hauptgesellschafterin der Gesellschaft, deren Zweck die sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Bevölkerung ist.
Im ersten Punkt der Vorlage wird die Benennung der Vertreter der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung der GWG behandelt. Es wird vorgeschlagen, eine Beigeordnete sowie im Verhinderungsfall stellvertretend eine Rechtsdirektorin für die Dauer der aktuellen Ratswahlzeit zu benennen.
Der zweite Teil der Vorlage betrifft die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der GWG setzt sich der Aufsichtsrat aus mindestens drei Mitgliedern zusammen, wobei die Stadt Gladbeck einen Teil der Mitglieder vorschlägt. Die Aufsichtsratsmitglieder werden für die Dauer der Ratswahlperiode gewählt. Derzeit setzt sich der vom Rat vorgeschlagene Teil des Aufsichtsrates aus fünf Mitgliedern zusammen.
Die Vorlage sieht vor, dass die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung verpflichtet werden, weitere Vertreter der Stadt zu wählen, die vom Rat für den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden. Als Kandidat für die erneute Wahl in den Aufsichtsrat wird ein bisheriges Mitglied vorgeschlagen. Die Entscheidung über die Benennungen und Vorschläge liegt beim Rat. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 19RWE Aktiengesellschaft - Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Gladbeck in die Hauptversammlung -Zur Vorlage · 20/0381 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, eine Vertretung für die Hauptversammlung der RWE Aktiengesellschaft zu bestellen. Die Stadt ist Inhaberin von Stammaktien des Unternehmens, welches in den Bereichen Energieerzeugung, Rohstoffgewinnung, Versorgung, Handel sowie Wasser- und Abwasserbehandlung tätig ist.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Bürgermeisterin dient der Neubesetzung dieser Position, nachdem bereits im Juli 2014 eine Vertreterin durch den Rat benannt worden war. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sind Vertreter der Gemeinde in Organen juristischer Personen, an denen die Stadt beteiligt ist, dazu verpflichtet, die Interessen der Stadt zu verfolgen. Dabei sind diese Vertreter an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden.
Das Verfahren zur Bestellung sieht vor, dass die Wahl durch eine offene Abstimmung erfolgt. Eine Person gilt als gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Im Falle einer knappen Entscheidung findet eine engere Wahl zwischen den beiden am höchsten gewerteten Kandidaten statt. Zudem wird auf die Einhaltung der Geschlechterparität gemäß dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Land Nordrhein-Westfalen hingewiesen.
Mit der Bestellung der Vertretung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Auswirkungen für die Stadt verbunden. Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss führt hierzu eine Vorberatung durch, bevor der Rat im November 2020 eine Entscheidung trifft.
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- 20Vertretung der Stadt Gladbeck im Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbHZur Vorlage · 20/0379 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck ist Mitglied im Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag dieser Gesellschaft ist es Aufgabe, eine einheitliche Auffassung der Gesellschafter in energiewirtschaftlichen und kommunalpolitischen Fragen zu bilden. Der Verband unterstützt seine Mitglieder bei der Sicherung einer wirtschaftlich sinnvollen Daseinsvorsorge sowie bei der Gewährleistung einer sicheren und preiswerten Versorgung in den Bereichen Strom, Öl, Gas, Wasser, Abwasser und Abfall. Zudem koordiniert die Gesellschaft die Interessen der Gesellschafter gegenüber staatlichen Stellen, anderen Verbänden und der Öffentlichkeit.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Geschäftsstelle Rat und Bürger sieht die Bestellung einer Vertretung der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung des Verbandes vor. Da der Gesellschaftsvertrag vorsieht, dass sich jeder Gesellschafter nur durch eine Person vertreten lassen kann, ist eine entsprechende Bestellung erforderlich. Die rechtliche Grundlage für die Vertretung der Gemeinde in solchen Gremien bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Der Entwurf sieht vor, die Bürgermeisterin als Vertreterin der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung des Verbandes der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH zu bestellen. Mit der Neubesetzung der Vertretung ändert sich an den finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Aspekten für die Stadt nichts. Die Vorlage wurde dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung vorgelegt.
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- 21Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH a) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in der Gesellschafterversammlung b) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in den AufsichtsratZur Vorlage · 20/0362 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die Vertretung in der Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW) neu zu bestellen. Die Stadt ist Gesellschafterin des Unternehmens, welches Aufgaben im Bereich der Wasser- und Abwasserwirtschaft übernimmt. Gemäß der vorliegenden Beschlussvorlage 20/0362 sollen sowohl für die Gesellschafterversammlung als auch für den Aufsichtsrat jeweils eine Vertretung der Stadt Gladbeck bestimmt werden.
Die Grundlage für die Bestellung der Vertreter bildet die Gemeindeordnung NRW, wonach die Vertreter die Interessen der Gemeinde zu verfolgen haben und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden sind. Die bisherige Bestellung der Vertreter erfolgte durch einen Beschluss des Rates aus dem Jahr 2015.
Der Beschlussentwurf sieht vor, eine Person für die Vertretung in der Gesellschafterversammlung der RWW zu bestellen sowie eine Person aus der Kämmerei als Vertreterin für den Aufsichtsrat zu benennen. Die Vorlage wurde im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung vorgelegt und steht zur Entscheidung durch den Rat bereit. Mit der Neubesetzung der Organe entstehen laut Dokument keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck.
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- 22Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) a) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in der Gesellschafterversammlung b) Bestellung zweier Aufsichtsratsmitglieder c) Benennung eines ständigen Gastes für die Teilnahme an den AufsichtsratssitzungenZur Vorlage · 20/0369 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0369 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses befasst sich mit der personellen Besetzung der Organe der Emscher Lippe Energie GmbH (ELE), an der die Stadt Gladbeck als Gesellschafterin beteiligt ist. Die Gesellschaft ist für die Erzeugung und Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wärme sowie für Telekommunikationsdienstleistungen zuständig.
Der Entwurf sieht vor, die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung neu zu bestellen. Hierbei ist die Bürgermeisterin als Vertreterin und der Stadtkämmerer als Stellvertreter vorgesehen. Darüber hinaus umfasst die Vorlage die Bestellung von zwei weiteren Mitgliedern für den Aufsichtsrat der ELE. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Gesellschaftsvertrag aus insgesamt 18 Mitgliedern zusammen, wobei die Stadt Gladbeck zur Entsendung von zwei Mitgliedern berechtigt ist.
Zudem soll ein ständiger Gast für die Teilnahme an den Aufsichtsratssitzungen benannt werden. Die kommunalen Gesellschafter sind dazu berechtigt, jeweils einen Gast ohne Stimmrecht zu entsenden. Die rechtliche Grundlage für die Bestellung der Vertreter bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vertreter die Interessen der Stadt Gladbeck zu verfolgen haben und an die Beschlüsse des Rates gebunden sind. Die Besetzung der Gremien soll zudem dem Geschlechteranteil gemäß dem Landesgesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern entsprechen. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen der Vorlage werden nicht ausgewiesen.
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- 23Uniper Wärme GmbH - Benennung von Vertreter/innen der Stadt Gladbeck für das Beratungsgremium ?Zur Vorlage · 20/0360 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0360 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses befasst sich mit der Benennung von Vertretern der Stadt Gladbeck für das Beratungsgremium der Uniper Wärme GmbH. Die Uniper Wärme GmbH hat in den sechs Städten ihres Geschäftsgebietes – Castrop-Rauxel, Datteln, Gelsenkirchen, Gladbeck, Recklinghausen und Herne – Beratungsgremien eingerichtet. Die Aufgabe dieser Gremien ist der Austausch mit der Geschäftsführung über kommunale Belange im Bereich des Fernwärmeausbaus.
Die Stadt Gladbeck ist dazu berechtigt, drei Mitglieder in dieses Gremium zu entsenden. Die Vorlage verweist auf frühere Beschlüsse des Rates aus den Jahren 2014, mit denen bereits Vertreter benannt wurden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Stadtbaurat üblicherweise als ständiger Gast an den Sitzungen teilnimmt. Die Neubesetzung der Mitglieder soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie unter Berücksichtigung der Geschlechterparität nach dem Landesgleichstellungsgesetz erfolgen.
Mit dem vorliegenden Entwurf wird die Entscheidung über die neue Zusammensetzung der Vertretung vorbereitet. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 24Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck Besitzgesellschaft mbH; - Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters für die Gesellschafterversammlung -Zur Vorlage · 20/0382 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck ist Gesellschafterin der Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck Besitzgesellschaft mbH. Der Zweck dieses Unternehmens ist die Errichtung und Vermietung von Gebäuden des Innovationszentrums in Gladbeck. Die Organe der Gesellschaft bestehen aus einer Geschäftsführung sowie einer Gesellschafterversammlung.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage Nummer 20/0382 wird die Bestellung einer Vertretung für die Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung der genannten Gesellschaft behandelt. Ein Ratsbeschluss aus dem Jahr 2014 hatte zuvor ein Ratsmitglied als Vertreter der Stadt für dieses Gremium bestimmt. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen haben Vertreter der Gemeinde in Gremien, an denen die Kommune unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, die Interessen der Gemeinde zu verfolgen und sind an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden.
Die Vorlage sieht vor, eine neue Vertretung für die Gesellschafterversammlung zu bestellen. Dabei wird auf die gesetzlichen Vorgaben zur geschlechtergerechten Besetzung von Gremien verwiesen. Für den Prozess der Bestellung wird das Verfahren nach der Gemeindeordnung angewandt, wonach die Wahl durch offene Abstimmung erfolgt. Mit der Mehrheit der gültigen Stimmen wird die vorgeschlagene Person gewählt. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Bestellung keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Auswirkungen entstehen. Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss ist für die Vorlage federführend.
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- 25Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck Betriebsgesellschaft mbH a) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters für die Gesellschafterversammlung b) Bestellung der Mitglieder des AufsichtsratesZur Vorlage · 20/0375 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck ist Gesellschafterin der Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck Betriebsgesellschaft mbH. Das Unternehmen verfolgt das Ziel, die Wirtschaftsstruktur in Gladbeck durch die Entwicklung und den Betrieb eines Innovationszentrums zu verbessern. Hierzu werden technologieorientierte und innovative Existenzgründungen sowie wachstumsträchtige Unternehmen durch die Bereitstellung von Betriebsräumen, Gemeinschaftseinrichtungen, Dienstleistungen und die Vermittlung von Fördermitteln unterstützt.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung betrifft die personelle Besetzung der Unternehmensorgane. Konkret wird die Bestellung einer Vertretung für die Gesellschafterversammlung sowie die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates beantragt. Gemäß der Satzung des Unternehmens besteht der Aufsichtsrat aus sieben Mitgliedern, wobei die Stadt Gladbeck vier Mitglieder entsendet.
Der Entwurf sieht vor, die Bürgermeisterin als Mitglied des Aufsichtsrates zu bestellen. Für die Vertretung in der Gesellschafterversammlung ist die Benennung einer weiteren Person vorgesehen. Die rechtliche Grundlage für die Wahlen bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Vertreter der Stadt sind dabei verpflichtet, die Interessen der Kommune in den Gremien zu verfolgen und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden zu sein. Finanzielle Auswirkungen durch diese Besetzung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 26WiN Emscher-Lippe - Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH - Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in der GesellschafterversammlungZur Vorlage · 20/0366 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, eine Vertretung für die Gesellschafterversammlung der WiN Emscher-Lippe - Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH zu bestellen. Die Gesellschaft verfolgt das Ziel, die soziale und wirtschaftliche Struktur im nördlichen Ruhrgebiet zu verbessern. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft wird die Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung durch eine Person vertreten.
Die Vorlage basiert auf den rechtlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach sind Vertreter der Gemeinde in Organen von Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist, dazu verpflichtet, die Interessen der Stadt zu verfolgen. Zudem sind diese Vertreter an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Die Bestellung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung, wobei bei der Besetzung die Vorgaben des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen zu berücksichtigen sind.
Bisher wird die Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung durch ein Mitglied des Rates vertreten. Mit dem vorliegenden Beschlussentwurf soll eine neue Vertretung für die Gesellschaft bestimmt werden. Für die Stadt entstehen durch diese Bestellung keine finanziellen Auswirkungen. Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss ist für die Vorlage federführend.
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- 27Emscher-Lippe-Konferenz - Bestellung von Vertreter/innen der Stadt Gladbeck ?Zur Vorlage · 20/0363 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0363 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses befasst sich mit der Bestellung von Vertretern der Stadt Gladbeck für die Emscher-Lippe-Konferenz. Die Stadt ist seit Oktober 2003 Mitglied der Emscher-Lippe Allianz, deren Konferenz als Kommunikations- und Beratungsgremium für regionale Akteure und Kräfte des Strukturwandels fungiert.
Gemäß der Geschäftsordnung der Emscher-Lippe Allianz ist die Stadt Gladbeck berechtigt, zwei Vertreter in die Konferenz zu entsenden. Da die Konferenz unter anderem aus den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie dem Landrat der beteiligten Kommunen besteht, ist die hauptamtliche Bürgermeisterin der Stadt Gladbeck kraft ihres Amtes bereits Mitglied des Gremiums.
Die Vorlage sieht vor, die weiteren Vertreter sowie deren Stellvertreter zu bestimmen. Hierbei wird auf die gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen verwiesen, wonach Vertreter die Interessen der Gemeinde zu verfolgen haben und an die Beschlüsse des Rates gebunden sind. Zudem wird auf die Einhaltung der Geschlechterparität gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz hingewiesen, wonach der Anteil von Frauen bei der Aufstellung von Kandidaturen für Wahlgremien mindestens 40 Prozent betragen soll. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl von zwei Personen als Vertreter sowie zwei Personen als Stellvertreter vor. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen werden durch die Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 28Gemeinnütziger Bauverein - Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Gladbeck in die Mitgliederversammlung -Zur Vorlage · 20/0368 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck ist Mitglied der Genossenschaft Gemeinnütziger Bauverein Gladbeck eG, deren Zweck die Förderung der Mitglieder durch eine sozial verantwortbare Wohnungsversorgung ist. Die Satzung der Genossenschaft sieht als eines der Organe die Mitgliederversammlung vor.
Mit der Beschlussvorlage 20/0368 wird die Bestellung eines Vertreters der Stadt Gladbeck für diese Mitgliederversammlung beantragt. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen haben Vertreter der Gemeinde in Organen juristischer Personen, an denen die Stadt unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, die Interessen der Stadt zu verfolgen. Dabei sind die Vertreter an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden.
Die Vorlage sieht vor, den bisherigen Vertreter, den Stadtbaurat, erneut für die Vertretung der Stadt in der Mitgliederversammlung des Bauvereins zu bestellen. Für die Besetzung von Gremien gilt zudem das Landesgesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern, welches eine geschlechtergerechte Besetzung vorsieht.
Durch die erneute Bestellung des Stadtbaurats entstehen laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Gladbeck. Der Entwurf zur Bestellung wird dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
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- 29GAFÖG a) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Gladbeck in die Gesellschafterversammlung b) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Gladbeck in den BeiratZur Vorlage · 20/0356 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0356 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses befasst sich mit der Neubesetzung von Vertretungspositionen der Stadt Gladbeck in der GAFÖG Arbeitsförderungsgesellschaft – Gemeinnützige GmbH. Die Stadt ist seit 1994 mit einer Stammeinlage an der Gesellschaft beteiligt. Die GAFÖG agiert als wirtschaftsnaher Berufsbildungsträger und Dienstleister in der Emscher-Lippe Region, wobei der Schwerpunkt auf der Unterstützung von Jugendlichen, älteren Arbeitslosen sowie Menschen mit sozialen, gesundheitlichen oder behinderungsbedingten Schwierigkeiten liegt. Die Aufgaben der Gesellschaft umfassen zudem die sozialpädagogische Betreuung, fachliche Qualifizierung sowie Schuldner- und Suchtberatung.
Der Rat der Stadt Gladbeck soll über die Bestellung von Vertretern in die Organe der Gesellschaft entscheiden, konkret in die Gesellschafterversammlung sowie in den Beirat. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen haben die Vertreter die Interessen der Stadt zu verfolgen und sind an die Beschlüsse des Rates gebunden. Für die Besetzung der Gremien wird zudem auf die Einhaltung der Geschlechterparität nach dem Landesgleichstellungsgesetz hingewiesen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Leiterin des Jobcenters als Vertreterin der Stadt Gladbeck in die Gesellschafterversammlung zu bestellen. Für die Besetzung des Beirats ist eine entsprechende Bestellung vorgesehen. Mit der vorgeschlagenen Neubesetzung sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden.
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- 30Kuratorium für das Elisabeth-Brune-Seniorenzentrum der Arbeiterwohlfahrt in Rentfort-Nord - Benennung von Vertretern der Stadt Gladbeck -Zur Vorlage · 20/0357 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0357 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses befasst sich mit der Benennung von Vertretern der Stadt Gladbeck für das Kuratorium des Elisabeth-Brune-Seniorenzentrums der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Rentfort-Nord. Die Arbeiterwohlfahrt Bezirk westliches Westfalen e.V. hat für ihre Senioreneinrichtungen Kuratorien eingerichtet, deren Aufgabe die Unterstützung der Einrichtung sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen der örtlichen AWO und dem Seniorenzentrum ist. Das Kuratorium dient zudem dem Informationsaustausch über die Arbeit der Einrichtung, die Rahmenbedingungen sowie die Erwartungen von Bewohnern und Angehörigen.
Die Vorlage sieht vor, die Vertretung der Stadt Gladbeck neu zu bestellen. Grundlage für die Besetzung ist die gesetzliche Regelung der Gemeindeordnung NRW, wonach die Bürgermeisterin kraft ihres Amtes oder eine von ihr vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde als Mitglied zu benennen ist. Die weitere Bestellung der Vertretung erfolgt gemäß den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Beschlussentwurf sieht vor, die Bürgermeisterin als erste Vertreterin für das Kuratorium zu bestellen. Durch die Neubesetzung werden die seit 2014 bestehenden Vertretungen der Stadt in diesem Gremium neu geregelt. Mit der Benennung der Vertreter sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck verbunden.
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- 31Zweckverband 'Gemeinsame Kommunale Datenzentrale Recklinghausen' (GKD) - Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Gladbeck für die Verbandsversammlung -Zur Vorlage · 20/0361 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck ist Mitglied des Zweckverbandes „Gemeinsame Kommunale Datenzentrale Recklinghausen“ (GKD). Dieser Zweckverband fungiert als zentraler Dienstleister für die Verbandsmitglieder und bietet im Rahmen einer abgestimmten IT-Strategie wirtschaftliche und zukunftsorientierte Leistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik an. Die Aufgaben des Verbandes umfassen die Unterstützung der Mitglieder in Bereichen wie Organisation, Beratung, Qualifizierung sowie Software und Produktion.
Aufgrund des Beginns einer neuen Amtszeit ist die Neubesetzung der Vertretung der Stadt Gladbeck in der Verbandsversammlung erforderlich. Gemäß der Verbandssatzung entsendet jedes Mitglied des Zweckverbandes eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Dauer der laufenden Wahlzeit. Die rechtliche Grundlage für die Bestellung der Vertreter im Rat der Stadt Gladbeck ergibt sich aus der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Die Verwaltung schlägt vor, den Leiter des Organisations- und Personalamtes als Vertreter und den Leiter der Abteilung Technikunterstützte Informationsverarbeitung als Stellvertreter für die Verbandsversammlung zu wählen. Mit der Bestellung sind die Vertreter verpflichtet, die Interessen der Stadt Gladbeck in den Gremien des Zweckverbandes zu verfolgen. Durch die Neubesetzung entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt.
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- 32NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH - Bestellung einer Vertreterin/ eines Vertreters in die GesellschafterversammlungZur Vorlage · 20/0367 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die Vertretung in der Gesellschafterversammlung der NRW.Urban Kommunale Entwicklung GmbH neu zu bestellen. Die Gesellschaft, der die Stadt Gladbeck seit 2018 angehört, fungiert als Entwicklungsgesellschaft auf Zeit, um Kommunen bei der Erschließung von Wohnbauflächen zu unterstützen. Dabei umfasst das Aufgabenfeld die Planung, Finanzierung, den Erwerb sowie die Vermarktung von Bauland. Die Entscheidungsgewalt über wesentliche Aspekte wie Grundstückspreise, bauliche Nutzung und Erschließung verbleibt bei der jeweiligen Kommune.
Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der NRW.Urban Kommunale Entwicklung GmbH ist die Stadt Gladbeck dazu berechtigt, eine Vertretung zu entsenden. Die gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW sehen vor, dass Vertreter die Interessen der Gemeinde zu verfolgen haben und an die Beschlüsse des Rates gebunden sind.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, den Stadtbaurat als Vertreter in die Gesellschafterversammlung zu entsenden. Für die Stellvertretung soll der Leiter des Amtes für Planen, Bauen und Umwelt benannt werden. Durch diese Bestellung wird die Fortführung der städtischen Beteiligung an den Entwicklungsprozessen der Gesellschaft sichergestellt. Es entstehen durch diese Personalentscheidung keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt.
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- 33Neubildung der Genossenschaftsversammlung 2021-2026 der Emschergenossenschaft - Benennung der Delegierten -Zur Vorlage · 20/0365 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck bereitet die Neubesetzung ihrer Vertretung in der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft für die Amtsperiode 2021 bis 2026 vor. Da die Stadt als Genossin der Emschergenossenschaft Essen Mitgliedsrechte besitzt, werden diese durch Delegierte wahrgenommen. Aufgrund der letzten drei Jahresumlagen ist die Stadt berechtigt, für die kommende Wahlperiode drei Delegierte zu benennen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Entsendung der Vertreter ergeben sich aus dem Emschergenossenschaftsgesetz sowie der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Als Delegierte kommen Personen infrage, die Mitglied der Emschergenossenschaft sind, dort beruflich tätig sind, vertretungsberechtigt sind oder den Organen des Mitglieds angehören. Eine Vertretung durch Personen, die in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Mitglied stehen, ist ausgeschlossen. Zudem ist eine geschlechtsparitätische Besetzung der Gremien gemäß dem Landesgesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben, wobei der Anteil von Frauen bei Listen und Kandidaturen mindestens 40 Prozent betragen soll.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, den Stadtbaurat als ersten Delegierten für die neue Amtsperiode zu entsenden. Die weiteren zwei Plätze der Vertretung sind im Entwurf noch offen. Die Entscheidung über die Benennung der Delegierten obliegt dem Rat der Stadt Gladbeck.
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- 34Neubildung des Genossenschaftsrates 2021 - 2026 der Emschergenossenschaft - Benennung eines Vertreters der Stadt GladbeckZur Vorlage · 20/0364 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0364 der Geschäftsstelle Rat und Bürger befasst sich mit der Neubesetzung der Vertretung der Stadt Gladbeck im Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft für die Amtsperiode 2021 bis 2026. Da die aktuelle fünfjährige Amtszeit der Genossenschaftsratsmitglieder und ihrer Stellvertreter endet, steht eine Neuwahl an, die gemäß dem Emschergenossenschaftsgesetz durch die Genossenschaftsversammlung erfolgt.
Aufgrund der geleisteten Jahresbeiträge ist die Stadt Gladbeck berechtigt, ein stellvertretendes Mitglied für dieses Gremium zu benennen. Die Vorlage verweist auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gemeindeordnung NRW, wonach Vertreter in Organen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, die Interessen der Stadt zu verfolgen haben und an die Beschlüsse des Rates gebunden sind. Zudem wird auf die gesetzlichen Vorgaben zur Geschlechterparität verwiesen, wonach bei der Aufstellung von Kandidaturen der Anteil von Frauen mindestens 40 Prozent betragen sollte.
Der Beschlussentwurf sieht vor, eine Person als Vertreter der Stadt Gladbeck im Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft zu benennen. Für die Entscheidung sind die Vorberatung im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie die abschließende Entscheidung durch den Rat vorgesehen. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 35Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen - Benennung von Vertreterinnen/ Vertretern der Stadt Gladbeck -Zur Vorlage · 20/0350 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadtverwaltung zum Thema Benennung von Vertretern der Stadt Gladbeck in der Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen liegt dem Rat zur Entscheidung vor. Die Konferenz wurde vom Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen im April 2006 als beratendes Gremium eingerichtet. Ziel dieser Konferenz ist es, die Sichtweisen der Ratsmitglieder in die Meinungsbildung des Städtetages einzubinden.
Gemäß den Vorgaben des Städtetages stehen jeder Mitgliedsstadt drei Sitze in der Konferenz zur Verfügung. Die Besetzung dieser Sitze durch Delegierte aus dem Rat der Stadt obliegt der jeweiligen Kommune, wobei die Auswahl unter Berücksichtigung der politischen Kräfteverhältnisse im Rat erfolgen soll. Die Delegierten müssen Ratsmitglieder sein.
In der Vorlage wird darauf verwiesen, dass der Rat der Stadt Gladbeck bereits in den Sitzungen vom 3. Juli 2014 und 17. September 2015 drei Personen für die Dauer der laufenden Wahlperiode als Vertreter benannt hat. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, die Vertreter für die Dauer der aktuellen Wahlperiode neu zu benennen. Mit der Entscheidung über die Besetzung der drei Sitze sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt verbunden.
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- 36Vorlage des Jahresabschlusses 2019 und Lageberichtes der Stadtsparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 25 Sparkassengesetz NW und Entlastung der OrganeZur Vorlage · 20/0399 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0399 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Stadtsparkasse Gladbeck für das Geschäftsjahr 2019 sowie der Verwendung des daraus resultierenden Jahresüberschusses. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde durch den Verwaltungsrat der Sparkasse mit einer Bilanzsumme von rund 814,7 Millionen Euro festgestellt. Der Abschluss wurde zuvor durch die Prüfstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe geprüft.
Der Jahresabschluss weist einen Überschuss in Höhe von 480.225,78 Euro aus. Auf Vorschlag des Verwaltungsrates ist vorgesehen, diesen gesamten Betrag in die Sicherheitsrücklage, auch als Ausschüttungssperre bezeichnet, einzustellen. Eine Ausschüttung des Überschusses an die Stadt Gladbeck als Träger der Sparkasse ist somit nicht vorgesehen. Im Haushalt der Stadt Gladbeck für das Jahr 2020 war auf Basis früherer Prognosen ein Ertrag aus dieser Quelle in Höhe von 406.565,00 Euro veranschlagt.
Zudem wird die Entlastung der Organe der Stadtsparkasse beantragt. Im Rahmen der Corporate Governance wird berichtet, dass die jährliche Überprüfung der Einhaltung des Corporate Governance Kodex für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen keine grundlegenden Abweichungen oder Verstöße ergeben hat. Der Rat der Stadt Gladbeck soll den Lagebericht und den Jahresabschluss zur Kenntnis nehmen und die Organe der Sparkasse entlasten.
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- 37Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen ? Liste 5 ? gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2020Zur Vorlage · 20/0387 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0387 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2020. Der Antrag sieht die Zustimmung zu Auszahlungen im investiven Finanzplan vor, die in der sogenannten Liste 5 zusammengefasst sind.
Nach Angaben der Verwaltung belaufen sich die betreffenden Auszahlungen auf einen Gesamtbetrag von 170.000 Euro. Die Vorlage basiert auf den Bestimmungen des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen für diese Zwecke zur Verfügung.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck der Bereitstellung dieser Mittel zustimmt. Die Vorlage wurde im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung und Empfehlung vorgelegt, wobei der Stadtkämmerer als Berichterstatter fungiert. Klimarelevante Auswirkungen werden in dem Dokument nicht ausgewiesen.
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- 38Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW zur Zustimmung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 hier: Überplanmäßige investive Auszahlung bei der Buchungsstelle 120201/5153.091302 ? Brücke Zweckeler Straße (Deckschichterneuerung)Zur Vorlage · 20/0388 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0388 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 der Gemeindeordnung NRW. Gegenstand der Vorlage ist die Zustimmung zu einer überplanmäßigen investiven Auszahlung im Haushaltsjahr 2020 für die Brücke in der Zweckeler Straße über die Deutsche Bahn.
Im Rahmen notwendiger Instandsetzungsmaßnahmen an diesem Bauwerk sollen die Fahrbahnübergangskonstruktionen sowie die Asphaltdeckschicht erneuert werden. Die Erneuerung der Deckschicht ist als investive Maßnahme geplant. Um Folgeschäden zu vermeiden und den Beginn der Umsetzung noch im Jahr 2020 zu ermöglichen, wurde ein kurzfristiger Start des Vergabeverfahrens angestrebt. Da das geschätzte Auftragsvolumen eine Ausweisung als Einzelmaßnahme erfordert, wurde die Entscheidung im Wege der Dringlichkeit vorweggenommen.
Die finanzielle Deckung der Maßnahme erfolgt über die Buchungsstelle für kleine investive Maßnahmen im Bereich Straßen, Geh- und Radwege. Die vorgesehene Auszahlung im investiven Finanzplan beläuft sich auf 100.000 Euro. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Der Entwurf sieht die formale Genehmigung der bereits am 12. Oktober 2020 getroffenen Dringlichkeitsentscheidung sowie die Zustimmung zur außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 der Gemeindeordnung vor.
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- 39Finanzielle Lage der Stadt Gladbeck zum 30.09.2020 (Bericht nach § 2 Abs. 2 NKF-CIG)Zur Vorlage · 20/0389 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0389 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der finanziellen Lage der Stadt Gladbeck zum Stichtag 30.09.2020. Grundlage für die Vorlage ist das im September 2020 vom Land Nordrhein-Westfalen beschlossene Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit (NKF-CIG).
Dieses Gesetz sieht vor, haushaltsrechtlich entstandene Mindererträge oder Mehraufwendungen, die auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise zurückzuführen sind, buchhalterisch auszusondern. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Belastungen auf künftige Jahre zu verteilen und die kommunale Handlungsfähigkeit zu sichern. Im Rahmen des NKF-CIG ist für die Jahre 2020 und 2021 ein zusätzlicher vierteljährlicher Bericht des Stadtkämmerers über die finanzielle Lage der Stadt vorgeschrieben.
Der vorliegende Bericht zum Stichtag 30.09.2020 umfasst eine Ergebnisprognose für das Haushaltsjahr 2020, eine Aufstellung der wesentlichen Abweichungen sowie eine Darstellung der aktuellen Liquiditätssituation. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat den Bericht zur Kenntnis nimmt. Federführend für die Vorlage ist der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss.
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- 40PPP-Projekt Neubau Heisenberg-Gymnasium hier: a) Notwendige Vertragsanpassungen b) Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung nach §83 Abs.3 GO NRW wegen des veränderten ZahlungszeitpunktesZur Vorlage · 20/0390 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung betrifft Anpassungen im Rahmen des Public-Private-Partnership-Projekts zum Neubau des Heisenberg-Gymnasiums. Aufgrund von Verzögerungen bei den Gründungsarbeiten kann die ursprünglich für Oktober 2020 geplante Teilabnahme des ersten Bauabschnitts nicht wie vorgesehen erfolgen. Die Fertigstellung des Gebäudes ohne Ausstattung wird für Ende November 2020 erwartet, während die vollständige Betriebsbereitschaft inklusive IT-Ausstattung und Funktionsprüfungen der Gebäudetechnik für den 11. März 2021 vorgesehen ist.
Um die Kosten der Bauzwischenfinanzierung zu begrenzen, wird eine Aufteilung der Teilabnahme in zwei Etappen vorgeschlagen. Die Teilabnahme 1.1 umfasst das verwertbare Gebäude ohne Ausstattung und soll bis zum 30. November 2020 erfolgen. Die Teilabnahme 1.2 umfasst das betriebsbereite Gebäude und ist für den 11. März 2021 geplant. Die entsprechenden Zahlungen belaufen sich auf netto 21.706 TSD € für die erste und 2.913 TSD € für die zweite Etappe. Zudem wird ein konzerninterner Tausch des Vertragspartners angestrebt, um günstigere Finanzierungskonditionen zu nutzen.
Da die Mittel für die erste Teilzahlung im Haushaltsplan 2020 nicht veranschlagt waren, wird die Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 83 Abs. 3 GO NRW beantragt. Die Finanzierung soll durch Fördermittel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes sowie durch die Aufnahme eines Darlehens erfolgen. Die Kosten für die aufwendigeren Gründungsarbeiten sind weiterhin Gegenstand einer Klärung; der entsprechende Betrag wird von der Verwaltung vorerst einbehalten.
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- 41Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 42Mitteilungen der Bürgermeisterin
- 43Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 44Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 45Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.09.2020nicht öffentlich
- 46.1Ausnahme von der Wiederbesetzungssperrenicht öffentlich
- 46.2Ausnahme von der Wiederbesetzungssperrenicht öffentlich
- 46.3Ausnahme von der Wiederbesetzungssperrenicht öffentlich
- 46.4Ausnahme von der Wiederbesetzungssperrenicht öffentlich
- 46.5Ausnahme von der Wiederbetzungssperrenicht öffentlich
- 46.6Ausnahme von der Wiederbesetzungssperrenicht öffentlich
- 47Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 48Mitteilungen der Bürgermeisterinnicht öffentlich