Verwaltungsrat der Sparkasse Gladbeck a) Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates b) Wahl des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0349 befasst sich mit der Neubesetzung des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Gladbeck. Da die Sparkasse weniger als 250 ständig Beschäftigte beschäftigt, sieht das Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen eine Zusammensetzung aus einem vorsitzenden Mitglied, mindestens vier und höchstens zehn weiteren sachkundigen Mitgliedern sowie zwei Dienstkräften der Sparkasse vor.
Die Wahl der sachkundigen Mitglieder erfolgt durch die Vertretung des Trägers nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Hierbei sind die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes zu beachten, wonach die Besetzung geschlechterparitätisch erfolgen soll und der Anteil von Frauen bei der Aufstellung von Listen mindestens 40 Prozent betragen muss. Die Dienstkräfte der Sparkasse werden aus einem Vorschlag der Personalversammlung gewählt.
Zudem sieht die Vorlage die Wahl eines Vorsitzenden sowie einer ersten und zweiten Stellvertretung vor. Für die Wahl des Vorsitzenden ist vorgesehen, die Bürgermeisterin zu wählen. Die Wahl der Mitglieder und der Stellvertreter erfolgt in einem Wahlgang.
Die Kandidaten müssen die Anforderungen des Kreditwesengesetzes erfüllen, was Zuverlässigkeit, fachliche Sachkunde sowie die Zusage zur zeitlichen Widmung voraussetzt. Ausschließende Gründe für eine Mitgliedschaft sind unter anderem die Tätigkeit als Dienstkraft der Sparkasse, die Zugehörigkeit zu Finanzdienstleistungsunternehmen oder die Beschäftigung bei Steuerbehörden sowie Postunternehmen. Zudem dürfen keine Personen mit entsprechenden strafrechtlichen Vorbelastungen oder Insolvenzvergangenheiten in den Verwaltungsrat gewählt werden.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20201106142730-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20201106142526-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20201119095611-0