Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe - Benennung eines Vertreters -
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0348 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses befasst sich mit der Benennung von Vertretern für die Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe. Grundlage der Vorlage ist die Satzung der Stadtsparkasse der Stadt Gladbeck, nach der die Sparkasse Mitglied des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes ist, welcher im Jahr 2010 seinen Namen in Sparkassenverband Westfalen-Lippe geändert hat.
Gemäß den satzungsgemäßen Bestimmungen des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe besteht die Verbandsversammlung aus Vertretern, die von den Mitgliedssparkassen und deren Trägern entsandt werden. Die Zusammensetzung sieht vor, dass jeweils zwei Mitglieder des Verwaltungsrats sowie das vorsitzende Mitglied des Vorstands entsandt werden. Zudem ist die Wahl von Vertretern für den Fall einer Verhinderung vorgesehen.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, die Bürgermeisterin als Vertreterin in die Verbandsversammlung zu entsenden. Als Stellvertreter wird der Erste Beigeordnete vorgeschlagen. Mit der Benennung der Vertreter entstehen laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck. Die Wahl erfolgt nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
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