Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH (GWG) a) Vertreter der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung b) Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0391 befasst sich mit der personellen Besetzung der Organe der Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH (GWG). Die Stadt Gladbeck ist die Hauptgesellschafterin der Gesellschaft, deren Zweck die sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Bevölkerung ist.
Im ersten Punkt der Vorlage wird die Benennung der Vertreter der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung der GWG behandelt. Es wird vorgeschlagen, eine Beigeordnete sowie im Verhinderungsfall stellvertretend eine Rechtsdirektorin für die Dauer der aktuellen Ratswahlzeit zu benennen.
Der zweite Teil der Vorlage betrifft die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der GWG setzt sich der Aufsichtsrat aus mindestens drei Mitgliedern zusammen, wobei die Stadt Gladbeck einen Teil der Mitglieder vorschlägt. Die Aufsichtsratsmitglieder werden für die Dauer der Ratswahlperiode gewählt. Derzeit setzt sich der vom Rat vorgeschlagene Teil des Aufsichtsrates aus fünf Mitgliedern zusammen.
Die Vorlage sieht vor, dass die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung verpflichtet werden, weitere Vertreter der Stadt zu wählen, die vom Rat für den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden. Als Kandidat für die erneute Wahl in den Aufsichtsrat wird ein bisheriges Mitglied vorgeschlagen. Die Entscheidung über die Benennungen und Vorschläge liegt beim Rat. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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