Vertretung der Stadt Gladbeck im Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck ist Mitglied im Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag dieser Gesellschaft ist es Aufgabe, eine einheitliche Auffassung der Gesellschafter in energiewirtschaftlichen und kommunalpolitischen Fragen zu bilden. Der Verband unterstützt seine Mitglieder bei der Sicherung einer wirtschaftlich sinnvollen Daseinsvorsorge sowie bei der Gewährleistung einer sicheren und preiswerten Versorgung in den Bereichen Strom, Öl, Gas, Wasser, Abwasser und Abfall. Zudem koordiniert die Gesellschaft die Interessen der Gesellschafter gegenüber staatlichen Stellen, anderen Verbänden und der Öffentlichkeit.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Geschäftsstelle Rat und Bürger sieht die Bestellung einer Vertretung der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung des Verbandes vor. Da der Gesellschaftsvertrag vorsieht, dass sich jeder Gesellschafter nur durch eine Person vertreten lassen kann, ist eine entsprechende Bestellung erforderlich. Die rechtliche Grundlage für die Vertretung der Gemeinde in solchen Gremien bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Der Entwurf sieht vor, die Bürgermeisterin als Vertreterin der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung des Verbandes der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH zu bestellen. Mit der Neubesetzung der Vertretung ändert sich an den finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Aspekten für die Stadt nichts. Die Vorlage wurde dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung vorgelegt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 202610100385
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss
- RWE Aktiengesellschaft - Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Gladbeck in die Hauptversammlung - 26.10.2020
- Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck Besitzgesellschaft mbH; - Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters für die Gesellschafterversammlung - 26.10.2020
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW zur Zustimmung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 hier: Überplanmäßige investive Auszahlung bei der Buchungsstelle 120201/5153.091302 ? Brücke Zweckeler Straße (Deckschichterneuerung) 02.11.2020
- PPP-Projekt Neubau Heisenberg-Gymnasium hier: a) Notwendige Vertragsanpassungen b) Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung nach §83 Abs.3 GO NRW wegen des veränderten Zahlungszeitpunktes 02.11.2020
- Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen ? Liste 5 ? gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2020 02.11.2020
- Finanzielle Lage der Stadt Gladbeck zum 30.09.2020 (Bericht nach § 2 Abs. 2 NKF-CIG) 02.11.2020