Neubildung des Genossenschaftsrates 2021 - 2026 der Emschergenossenschaft - Benennung eines Vertreters der Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0364 der Geschäftsstelle Rat und Bürger befasst sich mit der Neubesetzung der Vertretung der Stadt Gladbeck im Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft für die Amtsperiode 2021 bis 2026. Da die aktuelle fünfjährige Amtszeit der Genossenschaftsratsmitglieder und ihrer Stellvertreter endet, steht eine Neuwahl an, die gemäß dem Emschergenossenschaftsgesetz durch die Genossenschaftsversammlung erfolgt.
Aufgrund der geleisteten Jahresbeiträge ist die Stadt Gladbeck berechtigt, ein stellvertretendes Mitglied für dieses Gremium zu benennen. Die Vorlage verweist auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gemeindeordnung NRW, wonach Vertreter in Organen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, die Interessen der Stadt zu verfolgen haben und an die Beschlüsse des Rates gebunden sind. Zudem wird auf die gesetzlichen Vorgaben zur Geschlechterparität verwiesen, wonach bei der Aufstellung von Kandidaturen der Anteil von Frauen mindestens 40 Prozent betragen sollte.
Der Beschlussentwurf sieht vor, eine Person als Vertreter der Stadt Gladbeck im Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft zu benennen. Für die Entscheidung sind die Vorberatung im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie die abschließende Entscheidung durch den Rat vorgesehen. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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