Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH a) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in der Gesellschafterversammlung b) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in den Aufsichtsrat
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die Vertretung in der Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW) neu zu bestellen. Die Stadt ist Gesellschafterin des Unternehmens, welches Aufgaben im Bereich der Wasser- und Abwasserwirtschaft übernimmt. Gemäß der vorliegenden Beschlussvorlage 20/0362 sollen sowohl für die Gesellschafterversammlung als auch für den Aufsichtsrat jeweils eine Vertretung der Stadt Gladbeck bestimmt werden.
Die Grundlage für die Bestellung der Vertreter bildet die Gemeindeordnung NRW, wonach die Vertreter die Interessen der Gemeinde zu verfolgen haben und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden sind. Die bisherige Bestellung der Vertreter erfolgte durch einen Beschluss des Rates aus dem Jahr 2015.
Der Beschlussentwurf sieht vor, eine Person für die Vertretung in der Gesellschafterversammlung der RWW zu bestellen sowie eine Person aus der Kämmerei als Vertreterin für den Aufsichtsrat zu benennen. Die Vorlage wurde im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung vorgelegt und steht zur Entscheidung durch den Rat bereit. Mit der Neubesetzung der Organe entstehen laut Dokument keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck.
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