Bestimmung der Ausschussvorsitzenden
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20/0371 befasst sich mit der Bestimmung der Ausschussvorsitzenden in der Stadt Gladbeck. Grundlage für die Verteilung der Vorsitzenden ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Demnach können sich die Fraktionen einig über die Verteilung der Ausschussvorsitze werden, sofern kein Widerspruch von einem Fünftel der Ratsmitglieder vorliegt. Kommt keine Einigung zustande, findet ein Zugrungsverfahren statt, bei dem die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt werden, die sich aus der Teilung der Fraktionsmitgliederzahlen ergeben.
Die Vorlage legt fest, dass das Zugriffsverfahren auf bestimmte Ausschüsse keine Anwendung findet. So führt die Bürgermeisterin den Vorsitz im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss. Im Jugendhilfeausschuss erfolgt die Wahl der Vorsitzenden und deren Stellvertretung durch die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses. Die Leitung des Wahlausschusses obliegt der Wahlleiterin bzw. dem Wahlleiter gemäß dem Kommunalwahlgesetz.
Das Verfahren zur Verteilung der Sitze findet auf die Ausschüsse für Wahlprüfung, Rechnungsprüfung, Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität, Wirtschaftsförderung und Bau, Soziales, Senioren und Gesundheit, Kultur, Sport, Schule sowie Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr an. Die Verteilung basiert auf den Mitgliederzahlen der im Rat vertretenen Fraktionen, die von 19 Mitgliedern (SPD) bis hin zu 2 Mitgliedern (FDP und Die Linke) reichen. Mit der Vorlage sind keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen verbunden.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 201410100377
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20201119110734-0