Bildung von Ausschüssen - Festlegung der Ausschusssitze und Wahlen ?
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zur Sitzung des Rates am 19. November 2020 befasst sich mit der Bildung, Zusammensetzung und dem Wahlverfahren der Ausschüsse der Stadt Gladbeck. Grundlage der Vorlage sind die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Hauptsatzung der Stadt.
Im Rahmen der Ausschussbildung ist gemäß der Gemeindeordnung die Einrichtung eines Rechnungsprüfungsausschusses vorgesehen. Darüber hinaus werden die Ausschüsse für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität, Wirtschaftsförderung und Bau, Senioren, Soziales und Gesundheit, Kultur, Sport sowie der Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr/Betrieb (ZBG) auf Basis der Hauptsatzung festgesetzt.
Die Vorlage regelt zudem die Kompetenzen des Rates zur Festlegung der Anzahl der Ausschusssitze sowie der Anzahl an sachkundigen Bürgern und Einwohnern in den Gremien. Es wird vorgeschlagen, die bisherige Vertretungsregelung beizubehalten: Sollten weder ordentliche noch stellvertretende Mitglieder an einer Sitzung teilnehmen können, erfolgt die Vertretung durch Ratsmitglieder der jeweiligen Fraktion in alphabetischer Reihenfolge.
Hinsichtlich des Wahlverfahrens sieht die Vorlage vor, dass bei einem einheitlichen Wahlvorschlag die Annahme durch den Rat ausreichend ist. Andernfalls erfolgt die Wahl nach dem Prinzip der Verhältniswahl. Zudem wird die Möglichkeit zur Bestellung von beratenden Mitgliedern sowie die Benennung von Vertretern durch Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, behandelt. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen der Vorlage werden nicht ausgewiesen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20201119110432-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20201119110434-0
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