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Beschlussvorlage

Gemeinnütziger Bauverein - Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Gladbeck in die Mitgliederversammlung -

20/0368 13.10.2020 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck ist Mitglied der Genossenschaft Gemeinnütziger Bauverein Gladbeck eG, deren Zweck die Förderung der Mitglieder durch eine sozial verantwortbare Wohnungsversorgung ist. Die Satzung der Genossenschaft sieht als eines der Organe die Mitgliederversammlung vor.

Mit der Beschlussvorlage 20/0368 wird die Bestellung eines Vertreters der Stadt Gladbeck für diese Mitgliederversammlung beantragt. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen haben Vertreter der Gemeinde in Organen juristischer Personen, an denen die Stadt unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, die Interessen der Stadt zu verfolgen. Dabei sind die Vertreter an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden.

Die Vorlage sieht vor, den bisherigen Vertreter, den Stadtbaurat, erneut für die Vertretung der Stadt in der Mitgliederversammlung des Bauvereins zu bestellen. Für die Besetzung von Gremien gilt zudem das Landesgesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern, welches eine geschlechtergerechte Besetzung vorsieht.

Durch die erneute Bestellung des Stadtbaurats entstehen laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Gladbeck. Der Entwurf zur Bestellung wird dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

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