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Beschlussvorlage

Zweckverband 'Gemeinsame Kommunale Datenzentrale Recklinghausen' (GKD) - Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Gladbeck für die Verbandsversammlung -

20/0361 28.09.2020 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck ist Mitglied des Zweckverbandes „Gemeinsame Kommunale Datenzentrale Recklinghausen“ (GKD). Dieser Zweckverband fungiert als zentraler Dienstleister für die Verbandsmitglieder und bietet im Rahmen einer abgestimmten IT-Strategie wirtschaftliche und zukunftsorientierte Leistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik an. Die Aufgaben des Verbandes umfassen die Unterstützung der Mitglieder in Bereichen wie Organisation, Beratung, Qualifizierung sowie Software und Produktion.

Aufgrund des Beginns einer neuen Amtszeit ist die Neubesetzung der Vertretung der Stadt Gladbeck in der Verbandsversammlung erforderlich. Gemäß der Verbandssatzung entsendet jedes Mitglied des Zweckverbandes eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Dauer der laufenden Wahlzeit. Die rechtliche Grundlage für die Bestellung der Vertreter im Rat der Stadt Gladbeck ergibt sich aus der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.

Die Verwaltung schlägt vor, den Leiter des Organisations- und Personalamtes als Vertreter und den Leiter der Abteilung Technikunterstützte Informationsverarbeitung als Stellvertreter für die Verbandsversammlung zu wählen. Mit der Bestellung sind die Vertreter verpflichtet, die Interessen der Stadt Gladbeck in den Gremien des Zweckverbandes zu verfolgen. Durch die Neubesetzung entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt.

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