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Beschlussvorlage

Bildung eines Wahlausschusses

20/0354 24.09.2020 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0354 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses befasst sich mit der Bildung eines Wahlausschusses für die anstehende Kommunalwahl in Gladbeck. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung ist die Bildung eines solchen Ausschusses erforderlich. Dieser soll zudem in der gleichen Zusammensetzung für die Wahl der Mitglieder zum Integrationsrat tätig sein.

Zu den Aufgaben des Wahlausschusses gehören unter anderem die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke, die Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen sowie die Feststellung des Wahlergebnisses. Der Ausschuss wird von der Wahlleiterin als Vorsitzende geleitet. Die Besetzung der Beisitzerstellen kann mit 4, 6, 8 oder 10 Personen erfolgen, wobei für jede gewählte Person eine persönliche Stellvertretung zu bestimmen ist. Als Beisitzer können Ratsmitglieder sowie sachkundige Bürger gewählt werden. Die Bürgermeisterin fungiert als Wahlleiterin, wobei im Falle einer eigenen Bewerbung um das Amt der Bürgermeisterin die jeweilige Vertretung im Amt die Leitung übernimmt.

Die Wahl der Mitglieder erfolgt nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens. Bei einem einheitlichen Wahlvorschlag der Ratsmitglieder ist ein einstimmiger Beschluss über dessen Annahme ausreichend. Sollte kein einheitlicher Vorschlag vorliegen, findet eine Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat über die Zusammensetzung des Ausschusses sowie über die ordentlichen Mitglieder und deren Stellvertreter entscheidet. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.

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