Schulausschuss - Festlegung der Zahl der Ausschusssitze und Wahlen -
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0353 befasst sich mit der Neubesetzung und der Festlegung der Zusammensetzung des Schulausschusses der Stadt Gladbeck. Im Zentrum der Vorlage stehen die Bestimmung der Anzahl der Ausschusssitze sowie die Durchführung der anstehenden Wahlen für ordentliche und stellvertretende Mitglieder.
Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist die Fortführung der bisherigen Vertretungsregelung. Sollte weder ein ordentliches Mitglied noch ein gewählter Stellvertreter an einer Sitzung teilnehmen können, sieht die Regelung vor, dass die Vertretung durch Ratsmitglieder der jeweiligen Fraktion in alphabetischer Reihenfolge erfolgt.
Darüber hinaus regelt die Vorlage die Bestellung von beratenden Mitgliedern. Dies umfasst zum einen die Benennung von Ratsmitgliedern oder sachkundigen Bürgern durch Fraktionen, die im Ausschuss nicht vertreten sind. Zum anderen sieht die gesetzliche Grundlage des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen die Berufung von Vertretern der katholischen und evangelischen Kirche als ständige beratende Mitglieder vor. Zudem besteht die Möglichkeit, Vertreter der verschiedenen Schulformen zur Beratung in den Ausschuss zu berufen.
Die Vorlage sieht vor, dass der Rat die Anzahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder sowie die Anzahl der sachkundigen Bürger und Einwohner festlegt. Für den Fall, dass kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande kommt, wird auf die Grundsätze der Verhältniswahl verwiesen. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 202409100359
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20201106142231-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20201119093919-0