Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss - Wahl der/des stellv. Vorsitzenden –
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20/0359 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses befasst sich mit der Wahl einer stellvertretenden Vorsitzenden bzw. eines stellvertretenden Vorsitzenden für das Gremium. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen führt die Bürgermeisterin den Vorsitz im Hauptausschuss und besitzt dort Stimmrecht. Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss, der die Aufgaben der Ausschüsse für Hauptausschuss, Finanzausschuss sowie die Angelegenheiten der Digitalisierung in Gladbeck wahrnimmt, ist dazu berechtigt, aus seiner Mitte eine oder mehrere Vertretungen des Vorsitzes zu wählen.
Der Vorgang orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung, wonach Wahlen ohne Widerspruch durch offene Abstimmung oder durch Stimmzettel erfolgen. Eine Person gilt als gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Sollte im ersten Wahlgang kein Ergebnis erzielt werden, sieht die Vorlage eine engere Wahl zwischen den beiden Personen mit den höchsten Stimmenzahlen vor. Im Falle einer Stimmengleichheit ist das Los entscheidend.
Mit der Vorlage wird der Beschlussentwurf vorgelegt, eine stellvertretende Leitung des Ausschusses zu bestimmen. Es sind keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Auswirkungen mit diesem Vorgang verbunden. Die Zuständigkeit für die Vorlage liegt bei der Geschäftsstelle Rat und Bürger.
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