PPP-Projekt Neubau Heisenberg-Gymnasium hier: a) Notwendige Vertragsanpassungen b) Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung nach §83 Abs.3 GO NRW wegen des veränderten Zahlungszeitpunktes
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 20/0390 geht es um notwendige Vertragsanpassungen sowie die Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung im Zusammenhang mit dem PPP-Projekt Neubau Heisenberg-Gymnasium. Aufgrund von Verzögerungen bei der Gründung soll die Teilabnahme des ersten Bauabschnitts in zwei Phasen aufgeteilt werden. Die erste Teilabnahme, die ein verwertbares Gebäude umfasst, ist bis zum 30. November 2020 vorgesehen, während die zweite Teilabnahme für ein betriebsbereites Gebäude bis zum 11. März 2021 geplant ist. Die Kosten für die erste Phase belaufen sich auf brutto 25.179 TSD €, die für die zweite Phase auf brutto 3.446 TSD €. Die Gesamtsumme der Zahlungen beträgt netto 24.619 TSD €.
Zudem wird ein konzerninterner Tausch des Vertragspartners zum 1. Dezember 2020 angestrebt. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die Verwaltung eine Ergänzungsvereinbarung über die zwei Teilabnahmen sowie über den Wechsel des Vertragspartners abschließt. Zur Deckung der fälligen Zahlungen für die erste Teilabnahme in Höhe von 25.179 TSD Euro soll der Rat eine überplanmäßige Auszahlung gemäß § 83 Abs. 3 GO NRW beschließen. Die Finanzierung dieser Mittel erfolgt durch Darlehen sowie Fördermittel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Höhe von 4,7 Mio. €. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt über den Haushalt 2021 unter dem entsprechenden Kostenträger für das Projekt. Klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht angegeben. Federführend für die Vorlage ist der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss.
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