Integrationsrat - Wahl der Vertreterinnen und Vertreter des Rates -
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0370 befasst sich mit der Besetzung des Integrationsrates der Stadt Gladbeck. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW ist die Bildung eines Integrationsrates in Kommunen mit mindestens 5.000 ausländischen Einwohnern, die ihren Hauptwohnsitz dort haben, vorgeschrieben. Der Integrationsrat setzt sich aus direkt gewählten Migrantenvertretern sowie aus dem Rat bestellten Ratsmitgliedern zusammen.
Nach der aktuellen Hauptsatzung der Stadt Gladbeck umfasst der Integrationsrat 14 direkt gewählte Mitglieder und 7 vom Rat zu bestellende Ratsmitglieder. Die Vorlage sieht vor, dass für die sieben Ratsmitglieder auch entsprechende Stellvertretungen bestellt werden. Als Verfahren zur Auswahl der Stellvertreter wird eine Regelung vorgeschlagen, die sich an der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck orientiert. Sollten weder die ordentlichen Mitglieder noch die Stellvertreter an einer Sitzung teilnehmen können, wird die Vertretung durch Ratsmitglieder der jeweiligen Fraktion in alphabetischer Reihenfolge übernommen.
Die Wahl der Ratsmitglieder für den Integrationsrat soll nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgen. Hierbei ist ein einheitlicher Wahlvorschlag durch die Ratsmitglieder ausreichend, andernfalls erfolgt die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen entsprechend dem Stimmenanteil. Mit der Vorlage werden zudem die konkreten Wahlvorschläge für die Vertreter und Stellvertreter zur Beschlussfassung vorgelegt. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 201410100376
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20201215100357-0
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