Jugendhilfeausschuss - Wahlen -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20/0352 regelt die anstehenden Wahlen zum Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck. Der Ausschuss ist mit insgesamt 15 stimmberechtigten Mitgliedern zu besetzen. Die Zusammensetzung sieht vor, dass zwei Fünftel der Sitze durch Vertreter der freien Jugendhilfe besetzt werden, während die übrigen drei Fünftel auf die Mitglieder der Vertretungskörperschaft entfallen. Konkret umfasst dies neun Mitglieder der Vertretungskörperschaft sowie sechs Mitglieder, die von den freien Trägern vorgeschlagen werden. Für jedes ordentliche Mitglied ist die Wahl einer persönlichen Stellvertretung vorgesehen. Das Wahlverfahren erfolgt im Rat nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang.
Zusätzlich zur Besetzung der stimmberechtigten Mitglieder sieht die Vorlage die Bestellung oder Wahl zahlreicher beratender Mitglieder vor. Diese setzen sich unter anderem aus Vertretern der Verwaltung, der Polizei, der Kirchen sowie des Jugendrats zusammen. Die Vorlage enthält zudem eine Liste mit den Vorschlägen der freien Jugendhilfe. Gemäß der Satzung des Jugendamtes umfasst die Struktur des Ausschusses neun Mitglieder der Vertretungskörperschaft, drei Vertreter der Jugendverbände sowie drei Vertreter der freien Jugendhilfe. Durch die Durchführung der Wahlen werden die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder für die kommende Periode bestimmt. Es werden keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen durch diesen Beschluss angeführt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 202409100358
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20201113123802-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20201215095240-0
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss
- Bildung eines Wahlausschusses 24.09.2020
- Bildung eines Wahlprüfungsausschusses 24.09.2020
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