Jugendhilfeausschuss - Wahlen -
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0352 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses befasst sich mit den anstehenden Wahlen für den Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck. Die Zusammensetzung des Ausschusses folgt den gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII sowie der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Der Ausschuss setzt sich aus insgesamt 15 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Davon entfallen drei Fünftel auf Mitglieder der Vertretungskörperschaft bzw. von ihr gewählte Personen mit Fachkenntnissen in der Jugendhilfe. Die verbleibenden zwei Fünftel werden aus Personen zusammengesetzt, die auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Vertretungskörperschaft gewählt werden. Die Wahl der ordentlichen Mitglieder und ihrer persönlichen Stellvertreter erfolgt durch den Rat nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang.
Zusätzlich zum stimmberechtigten Kern besteht der Ausschuss aus beratenden Mitgliedern. Diese Gruppe umfasst unter anderem Vertretungen der Verwaltung, der Jugendgerichtshilfe, der Agentur für Arbeit, des Jobcenters, der Polizei sowie Vertreter von Schulen, der Kirchen, des Jugendrates, des Integrationsrates und des Behindertenbeirates. Auch Sprecher verschiedener Arbeitsgemeinschaften der Jugendhilfe sowie Vertreter der Jugendamtselternbeiräte sind als beratende Mitglieder vorgesehen. Die Vorlage legt dar, dass für die beratenden Mitglieder, mit Ausnahme der Mitglieder aus der Verwaltung, jeweils persönliche Stellvertreter zu bestellen oder zu wählen sind. Finanzielle Auswirkungen durch die Neubesetzung werden nicht ausgewiesen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 202409100358
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20201113123802-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20201215095240-0