Finanzielle Lage der Stadt Gladbeck zum 30.09.2020 (Bericht nach § 2 Abs. 2 NKF-CIG)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0389 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der finanziellen Lage der Stadt Gladbeck zum Stichtag 30.09.2020. Grundlage für die Vorlage ist das im September 2020 vom Land Nordrhein-Westfalen beschlossene Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit (NKF-CIG).
Dieses Gesetz sieht vor, haushaltsrechtlich entstandene Mindererträge oder Mehraufwendungen, die auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise zurückzuführen sind, buchhalterisch auszusondern. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Belastungen auf künftige Jahre zu verteilen und die kommunale Handlungsfähigkeit zu sichern. Im Rahmen des NKF-CIG ist für die Jahre 2020 und 2021 ein zusätzlicher vierteljährlicher Bericht des Stadtkämmerers über die finanzielle Lage der Stadt vorgeschrieben.
Der vorliegende Bericht zum Stichtag 30.09.2020 umfasst eine Ergebnisprognose für das Haushaltsjahr 2020, eine Aufstellung der wesentlichen Abweichungen sowie eine Darstellung der aktuellen Liquiditätssituation. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat den Bericht zur Kenntnis nimmt. Federführend für die Vorlage ist der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20201105142926-0