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Beschlussvorlage

Vorlage des Jahresabschlusses 2019 und Lageberichtes der Stadtsparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 25 Sparkassengesetz NW und Entlastung der Organe

20/0399 03.11.2020 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0399 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Stadtsparkasse Gladbeck für das Geschäftsjahr 2019 sowie der Verwendung des daraus resultierenden Jahresüberschusses. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde durch den Verwaltungsrat der Sparkasse mit einer Bilanzsumme von rund 814,7 Millionen Euro festgestellt. Der Abschluss wurde zuvor durch die Prüfstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe geprüft.

Der Jahresabschluss weist einen Überschuss in Höhe von 480.225,78 Euro aus. Auf Vorschlag des Verwaltungsrates ist vorgesehen, diesen gesamten Betrag in die Sicherheitsrücklage, auch als Ausschüttungssperre bezeichnet, einzustellen. Eine Ausschüttung des Überschusses an die Stadt Gladbeck als Träger der Sparkasse ist somit nicht vorgesehen. Im Haushalt der Stadt Gladbeck für das Jahr 2020 war auf Basis früherer Prognosen ein Ertrag aus dieser Quelle in Höhe von 406.565,00 Euro veranschlagt.

Zudem wird die Entlastung der Organe der Stadtsparkasse beantragt. Im Rahmen der Corporate Governance wird berichtet, dass die jährliche Überprüfung der Einhaltung des Corporate Governance Kodex für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen keine grundlegenden Abweichungen oder Verstöße ergeben hat. Der Rat der Stadt Gladbeck soll den Lagebericht und den Jahresabschluss zur Kenntnis nehmen und die Organe der Sparkasse entlasten.

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