Bestellung einer Schriftführerin/einer stellv. Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck liegt die Beschlussvorlage 20/0358 zur Bestellung der Schriftführung für die Sitzungsprotokolle vor. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen, welche von der Ausschussvorsitzenden sowie einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführung zu unterzeichnen ist.
Die Verwaltung schlägt vor, die bisherige Besetzung der Schriftführung beizubehalten. Es wird beantragt, eine bereits zuvor bestellte Person als Schriftführerin und eine weitere Person als stellvertretende Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Ausschusses erneut zu bestellen.
Mit der Umsetzung dieser Maßnahme sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden. Auch klimarelevante Auswirkungen werden nicht ausgewiesen. Der Beschlussentwurf sieht die erneute Bestellung der bisherigen Schriftführerin und der stellvertretenden Schriftführerin vor.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 126 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 202809100364