Neubildung der Genossenschaftsversammlung 2021-2026 der Emschergenossenschaft - Benennung der Delegierten -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck bereitet die Neubesetzung ihrer Vertretung in der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft für die Amtsperiode 2021 bis 2026 vor. Da die Stadt als Genossin der Emschergenossenschaft Essen Mitgliedsrechte besitzt, werden diese durch Delegierte wahrgenommen. Aufgrund der letzten drei Jahresumlagen ist die Stadt berechtigt, für die kommende Wahlperiode drei Delegierte zu benennen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Entsendung der Vertreter ergeben sich aus dem Emschergenossenschaftsgesetz sowie der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Als Delegierte kommen Personen infrage, die Mitglied der Emschergenossenschaft sind, dort beruflich tätig sind, vertretungsberechtigt sind oder den Organen des Mitglieds angehören. Eine Vertretung durch Personen, die in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Mitglied stehen, ist ausgeschlossen. Zudem ist eine geschlechtsparitätische Besetzung der Gremien gemäß dem Landesgesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben, wobei der Anteil von Frauen bei Listen und Kandidaturen mindestens 40 Prozent betragen soll.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, den Stadtbaurat als ersten Delegierten für die neue Amtsperiode zu entsenden. Die weiteren zwei Plätze der Vertretung sind im Entwurf noch offen. Die Entscheidung über die Benennung der Delegierten obliegt dem Rat der Stadt Gladbeck.
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