Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen ? Liste 5 ? gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2020
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0387 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2020. Der Antrag sieht die Zustimmung zu Auszahlungen im investiven Finanzplan vor, die in der sogenannten Liste 5 zusammengefasst sind.
Nach Angaben der Verwaltung belaufen sich die betreffenden Auszahlungen auf einen Gesamtbetrag von 170.000 Euro. Die Vorlage basiert auf den Bestimmungen des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen für diese Zwecke zur Verfügung.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck der Bereitstellung dieser Mittel zustimmt. Die Vorlage wurde im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung und Empfehlung vorgelegt, wobei der Stadtkämmerer als Berichterstatter fungiert. Klimarelevante Auswirkungen werden in dem Dokument nicht ausgewiesen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 200211100393
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20201104093008-0