GAFÖG a) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Gladbeck in die Gesellschafterversammlung b) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Gladbeck in den Beirat
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0356 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses befasst sich mit der Neubesetzung von Vertretungspositionen der Stadt Gladbeck in der GAFÖG Arbeitsförderungsgesellschaft – Gemeinnützige GmbH. Die Stadt ist seit 1994 mit einer Stammeinlage an der Gesellschaft beteiligt. Die GAFÖG agiert als wirtschaftsnaher Berufsbildungsträger und Dienstleister in der Emscher-Lippe Region, wobei der Schwerpunkt auf der Unterstützung von Jugendlichen, älteren Arbeitslosen sowie Menschen mit sozialen, gesundheitlichen oder behinderungsbedingten Schwierigkeiten liegt. Die Aufgaben der Gesellschaft umfassen zudem die sozialpädagogische Betreuung, fachliche Qualifizierung sowie Schuldner- und Suchtberatung.
Der Rat der Stadt Gladbeck soll über die Bestellung von Vertretern in die Organe der Gesellschaft entscheiden, konkret in die Gesellschafterversammlung sowie in den Beirat. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen haben die Vertreter die Interessen der Stadt zu verfolgen und sind an die Beschlüsse des Rates gebunden. Für die Besetzung der Gremien wird zudem auf die Einhaltung der Geschlechterparität nach dem Landesgleichstellungsgesetz hingewiesen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Leiterin des Jobcenters als Vertreterin der Stadt Gladbeck in die Gesellschafterversammlung zu bestellen. Für die Besetzung des Beirats ist eine entsprechende Bestellung vorgesehen. Mit der vorgeschlagenen Neubesetzung sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden.
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