RWE Aktiengesellschaft - Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Gladbeck in die Hauptversammlung -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, eine Vertretung für die Hauptversammlung der RWE Aktiengesellschaft zu bestellen. Die Stadt ist Inhaberin von Stammaktien des Unternehmens, welches in den Bereichen Energieerzeugung, Rohstoffgewinnung, Versorgung, Handel sowie Wasser- und Abwasserbehandlung tätig ist.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Bürgermeisterin dient der Neubesetzung dieser Position, nachdem bereits im Juli 2014 eine Vertreterin durch den Rat benannt worden war. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sind Vertreter der Gemeinde in Organen juristischer Personen, an denen die Stadt beteiligt ist, dazu verpflichtet, die Interessen der Stadt zu verfolgen. Dabei sind diese Vertreter an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden.
Das Verfahren zur Bestellung sieht vor, dass die Wahl durch eine offene Abstimmung erfolgt. Eine Person gilt als gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Im Falle einer knappen Entscheidung findet eine engere Wahl zwischen den beiden am höchsten gewerteten Kandidaten statt. Zudem wird auf die Einhaltung der Geschlechterparität gemäß dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Land Nordrhein-Westfalen hingewiesen.
Mit der Bestellung der Vertretung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Auswirkungen für die Stadt verbunden. Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss führt hierzu eine Vorberatung durch, bevor der Rat im November 2020 eine Entscheidung trifft.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 202 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 202610100387
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss
- Vertretung der Stadt Gladbeck im Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH 26.10.2020
- Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck Besitzgesellschaft mbH; - Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters für die Gesellschafterversammlung - 26.10.2020
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW zur Zustimmung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 hier: Überplanmäßige investive Auszahlung bei der Buchungsstelle 120201/5153.091302 ? Brücke Zweckeler Straße (Deckschichterneuerung) 02.11.2020
- PPP-Projekt Neubau Heisenberg-Gymnasium hier: a) Notwendige Vertragsanpassungen b) Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung nach §83 Abs.3 GO NRW wegen des veränderten Zahlungszeitpunktes 02.11.2020
- Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen ? Liste 5 ? gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2020 02.11.2020
- Finanzielle Lage der Stadt Gladbeck zum 30.09.2020 (Bericht nach § 2 Abs. 2 NKF-CIG) 02.11.2020