Emscher-Lippe-Konferenz - Bestellung von Vertreter/innen der Stadt Gladbeck ?
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0363 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses befasst sich mit der Bestellung von Vertretern der Stadt Gladbeck für die Emscher-Lippe-Konferenz. Die Stadt ist seit Oktober 2003 Mitglied der Emscher-Lippe Allianz, deren Konferenz als Kommunikations- und Beratungsgremium für regionale Akteure und Kräfte des Strukturwandels fungiert.
Gemäß der Geschäftsordnung der Emscher-Lippe Allianz ist die Stadt Gladbeck berechtigt, zwei Vertreter in die Konferenz zu entsenden. Da die Konferenz unter anderem aus den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie dem Landrat der beteiligten Kommunen besteht, ist die hauptamtliche Bürgermeisterin der Stadt Gladbeck kraft ihres Amtes bereits Mitglied des Gremiums.
Die Vorlage sieht vor, die weiteren Vertreter sowie deren Stellvertreter zu bestimmen. Hierbei wird auf die gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen verwiesen, wonach Vertreter die Interessen der Gemeinde zu verfolgen haben und an die Beschlüsse des Rates gebunden sind. Zudem wird auf die Einhaltung der Geschlechterparität gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz hingewiesen, wonach der Anteil von Frauen bei der Aufstellung von Kandidaturen für Wahlgremien mindestens 40 Prozent betragen soll. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl von zwei Personen als Vertreter sowie zwei Personen als Stellvertreter vor. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen werden durch die Vorlage nicht ausgewiesen.
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