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Beschlussvorlage

NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH - Bestellung einer Vertreterin/ eines Vertreters in die Gesellschafterversammlung

20/0367 06.10.2020 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die Vertretung in der Gesellschafterversammlung der NRW.Urban Kommunale Entwicklung GmbH neu zu bestellen. Die Gesellschaft, der die Stadt Gladbeck seit 2018 angehört, fungiert als Entwicklungsgesellschaft auf Zeit, um Kommunen bei der Erschließung von Wohnbauflächen zu unterstützen. Dabei umfasst das Aufgabenfeld die Planung, Finanzierung, den Erwerb sowie die Vermarktung von Bauland. Die Entscheidungsgewalt über wesentliche Aspekte wie Grundstückspreise, bauliche Nutzung und Erschließung verbleibt bei der jeweiligen Kommune.

Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der NRW.Urban Kommunale Entwicklung GmbH ist die Stadt Gladbeck dazu berechtigt, eine Vertretung zu entsenden. Die gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW sehen vor, dass Vertreter die Interessen der Gemeinde zu verfolgen haben und an die Beschlüsse des Rates gebunden sind.

Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, den Stadtbaurat als Vertreter in die Gesellschafterversammlung zu entsenden. Für die Stellvertretung soll der Leiter des Amtes für Planen, Bauen und Umwelt benannt werden. Durch diese Bestellung wird die Fortführung der städtischen Beteiligung an den Entwicklungsprozessen der Gesellschaft sichergestellt. Es entstehen durch diese Personalentscheidung keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt.

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