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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates
- 4Bildung von Ausschüssen - Festlegung der Ausschusssitze und Wahlen -Zur Vorlage · 14/0215 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0215 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Bildung, Zusammensetzung und dem Wahlverfahren der Ausschüsse des Rates der Stadt Gladbeck für die neue Wahlperiode ab dem 1. Juni 2014.
Die Vorlage sieht die Fortführung der bestehenden Ausschussstruktur vor. Neben dem Rechnungsprüfungsausschuss, dem gemäß Gemeindeordnung zwingend zu bildenden Gremium, werden weitere Ausschüsse gemäß der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck festgelegt. Dazu gehören der Stadtplanungs- und Bauausschuss, der Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss, der Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit, der Kulturausschuss, der Sportausschuss, der Umweltausschuss/Betriebsausschuss ZBG sowie der Ausschuss für integrierte Innenstadtentwicklung.
Der Rat ist befugt, die Anzahl der Ausschusssitze sowie die Anzahl der sachkundigen Bürger und der als beratende Mitglieder einzuladen Einwohner festzulegen. Die Vorlage konkretisiert zudem die Regelung zur Vertretung von Ausschussmitgliedern. Es wird vorgeschlagen, die bisherige Praxis beizubehalten, wonach bei Nichtverfügbarkeit eines ordentlichen sowie eines gewählten stellvertretenden Mitglieds die Vertretung durch Ratsmitglieder der jeweiligen Fraktion in alphabetischer Reihenfolge erfolgt.
Hinsichtlich des Wahlverfahrens wird festgelegt, dass bei einheitlichen Wahlvorschlägen ein einstimmiger Beschluss ausreicht, während bei fehlender Einigung das Prinzip der Verhältniswahl zur Verteilung der Sitze angewandt wird. Zudem regelt die Vorlage die Bestellung von beratenden Mitgliedern für Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, sowie das Recht einzelner Ratsmitglieder auf eine beratende Funktion in Ausschüssen.
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- 5Schulausschuss - Festlegung der Zahl der Ausschusssitze und Wahlen -Zur Vorlage · 14/0216 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0216 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung und der Festlegung der Zusammensetzung des Schulausschusses der Stadt Gladbeck. Im Zentrum der Vorlage stehen die Regelung der Ausschusssitze, die Durchführung von Wahlen sowie die Bestellung beratender Mitglieder.
Hinsichtlich der Sitzverteilung wird vorgeschlagen, die bisherige Vertretungsregelung der letzten Legislaturperiode beizubehalten. Diese sieht vor, dass bei einer Verhinderung sowohl des ordentlichen als auch des stellvertretenden Mitglieds die Vertretung durch die Ratsmitglieder der jeweiligen Fraktion in alphabetischer Reihenfolge erfolgt.
Die Vorlage regelt zudem die Durchführung der Wahlen für ordentliche und stellvertretende Mitglieder gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Dabei wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Stimmverteilung und die Unzulässigkeit gemeinsamer Wahlvorschläge zur Sitzmaximierung hingewiesen.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Bestellung von beratenden Mitgliedern. Dies umfasst sowohl die Benennung von Ratsmitgliedern oder sachkundigen Bürgern durch nicht im Ausschuss vertretene Fraktionen als auch die Berufung von Vertretern der evangelischen und katholischen Kirche gemäß dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen. Zudem ist die mögliche Berufung von Vertretern der Schulen zur ständigen Beratung vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen durch diese personellen Regelungen werden nicht ausgewiesen.
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- 6Jugendhilfeausschuss - Wahlen -
- 7Bildung eines WahlausschussesZur Vorlage · 14/0218 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0218 des Bürgermeisterbüros sieht die Bildung eines Wahlausschusses für die anstehende Kommunalwahl in Gladbeck vor. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung ist der Rat der Stadt verpflichtet, diesen Ausschuss zu konstituieren. Der Wahlausschuss übernimmt dabei auch die Aufgaben für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates. Zu den Kernaufgaben des Gremiums gehören die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke, die Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen sowie die Feststellung des Wahlergebnisses.
Der Ausschuss wird unter dem Vorsitz des Wahlleiters gebildet. Der Bürgermeister fungiert dabei als Wahlleiter, wobei im Falle einer eigenen Bewerbung um das Amt des Bürgermeisters die jeweilige Vertretung im Amt die Leitung übernimmt. Die Zusammensetzung des Gremiums sieht eine Anzahl von 4, 6, 8 oder 10 Beisitzern vor, wobei für jeden Beisitzer ein persönlicher Stellvertreter zu wählen ist. In den Ausschuss können Ratsmitglieder sowie sachkundige Bürger gewählt werden.
Die Wahl der Beisitzer erfolgt nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung. Sofern sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen, ist ein einstimmiger Beschluss über die Annahme dieses Vorschlags erforderlich. Andernfalls findet eine Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt. Mit der Bildung des Wahlausschusses sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden.
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- 8Bildung eines WahlprüfungsausschussesZur Vorlage · 14/0219 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0219 des Bürgermeisterbüros sieht die Bildung eines Wahlprüfungsausschusses für die neu gewählte Vertretung vor. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung ist die Bildung dieses Ausschusses erforderlich, um gegen die Wahl erhobene Einsprüche sowie die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen vorzuprüfen. Die Zuständigkeit des Gremiums erstreckt sich zudem auf den Zusammenhang mit der Wahl des Integrationsrates.
Der Rat der Stadt Gladbeck ist befugt, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Ausschusses zu regeln. Dies umfasst die Festlegung der Anzahl der Ausschusssitze sowie die Entscheidung über die Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern und sachkundigen Bürgern. Die Vorlage schlägt vor, die in der vergangenen Legislaturperiode bewährte Vertretungsregelung beizubehalten. Demnach soll die Vertretung eines Ausschussmitglieds, falls weder das ordentliche noch ein gewähltes stellvertretendes Mitglied teilnehmen kann, durch die Ratsmitglieder der jeweiligen Fraktion in alphabetischer Reihenfolge erfolgen.
Der Entwurf sieht zudem die Möglichkeit vor, beratende Mitglieder sowie stellvertretende beratende Mitglieder zu bestellen. Die Besetzung der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder soll durch Wahlen erfolgen, wobei bei Einigkeit über einen einheitlichen Wahlvorschlag ein einstimmiger Beschluss ausreicht. Die Vorlage weist darauf hin, dass für die Besetzung von Ausschüssen, in denen keine Fraktion vertreten ist, die Benennung von Ratsmitgliedern oder sachkundigen Bürgern mit beratender Stimme möglich ist. Finanzielle Auswirkungen durch die Bildung des Ausschusses werden nicht ausgewiesen.
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- 9Bestimmung der AusschussvorsitzendenZur Vorlage · 14/0220 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0220 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Bestimmung der Ausschussvorsitzenden und deren Stellvertretungen im Gladbecker Rat. Grundlage für die Verteilung der Posten ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Sofern sich die Fraktionen nicht einig sind, findet ein Zugriffsverfahren statt, bei dem die Ausschussvorsitze in der Reihen nach den Höchstzahlen zugeteilt werden, die sich aus der Teilung der Fraktionsstärke ergeben.
Einige Ausschüsse unterliegen besonderen Regelungen, die von diesem Verfahren ausgenommen sind. So führt der Bürgermeister den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss, während die Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses durch die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses gewählt werden. Im Wahlausschuss wird der Vorsitz durch den Wahlleiter innegehabt.
Das Verfahren zur Verteilung der Sitze findet auf die Ausschüsse für Wahlprüfung, Rechnungsprüfung, Stadtplanung und Bau, Wirtschaftsförderung und Grundstück, Soziales, Senioren und Gesundheit, Kultur, Sport, Schule, Umwelt/Betrieb sowie für integrierte Innenstadtentwicklung Anwendung. Basierend auf der aktuellen Mitgliederstärke der Fraktionen – SPD mit 22 Mitgliedern, CDU mit 11 Mitgliedern, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und das Soziale Bündnis in Gladbeck mit jeweils 3 Mitgliedern sowie die Demokratische Soziale Liberale mit 2 Mitgliedern – ergibt sich eine Zuteilung von sieben Vorsitzposten für die SPD und drei Vorsitzposten für die CDU. Finanzielle Auswirkungen durch diese Bestimmung werden nicht ausgewiesen.
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- 10Integrationsrat - Wahl der Vertreterinnen und Vertreter des Rates -
- 11Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck a) Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates b) Wahl des Vorsitzenden und seiner StellvertreterZur Vorlage · 14/0222 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 14/0222 regelt die anstehende Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Gladbeck sowie die Besetzung der entsprechenden Funktionsstellen. Da die Stadtsparkasse weniger als 250 Beschäftigte beschäftigt, ist die Zusammensetzung des Verwaltungsrates auf ein vorsitzendes Mitglied, mindestens vier und höchstens zehn weitere sachkundige Mitglieder sowie zwei Dienstkräfte festgelegt. Die Wahl der sachkundigen Mitglieder erfolgt durch die Vertretung des Trägers nach dem Prinzip des Verhältniswahlrechts, während die Dienstkräfte auf Basis eines Vorschlags der Personalversammlung bestimmt werden.
Der vorliegende Entwurf sieht neben der Wahl der sachkundigen Mitglieder und der Dienstkräfte auch die Wahl von deren Stellvertretern vor. Darüber hinaus umfasst die Vorlage die Wahl eines Vorsitzenden sowie eines ersten und zweiten Stellvertreters für das Gremium. Die Vorlage wurde im Haupt- und Finanzausschuss am 30. Juni 2014 vorberaten und ist zur Entscheidung im Rat für die Sitzung am 3. Juli 2014 vorgesehen. Für die Durchführung der Wahlen sind keine spezifischen Personennamen aufgeführt, sondern lediglich die zu besetzenden Funktionen benannt. Finanzielle Auswirkungen der Beschlüsse werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 12Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe - Benennung eines Vertreters -Zur Vorlage · 14/0223 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0223 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Benennung von Vertretern für die Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe. Da die Stadtsparkasse der Stadt Gladbeck gemäß ihrer Satzung Mitglied des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes ist, welcher im Jahr 2010 seinen Namen in Sparkassenverband Westfalen-Lippe geändert hat, ist die Entsendung von Vertretern erforderlich.
Die Satzung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe regelt die Zusammensetzung der Verbandsversammlung. Demnach entsenden die Mitgliedssparkassen und deren Träger jeweils zwei Mitglieder des Verwaltungsrats sowie das vorsitzende Mitglied des Vorstands. Für den Fall einer Verhinderung sind Vertreter zu wählen. Die Mitgliedschaft in der Verbandsversammlung endet, wenn die Voraussetzung der Ausübung des entsprechenden Amtes entfällt.
Der Beschlussentwurf sieht vor, den Bürgermeister als Vertreter in die Verbandsversammlung zu entsenden. Als Stellvertreter ist der Erste Beigeordnete vorgesehen. Die Wahl erfolgt gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW durch eine offene Abstimmung im Rat. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Benennung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage war zur Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung im Rat vorgesehen.
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- 13Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH (GWG) a) Vertreter der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung b) Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates - Vorlagen-Nr. 14/0224 -
- 14RW-Holding AG - Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Gladbeck in die Hauptversammlung -Zur Vorlage · 14/0225 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0225 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Bestellung einer Vertretung der Stadt Gladbeck in der Hauptversammlung der RW-Holding AG. Die Stadt Gladbeck ist über andere Beteiligungen am RWE Gesellschafter der RW-Holding AG, deren Unternehmensgegenstand der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen ist.
Mit einem Beschluss des Rates vom 12. November 2009 wurde der hauptamtliche Bürgermeister als Vertreter in die Hauptversammlung der RW-Holding AG bestellt. Die Vorlage verweist auf die rechtlichen Rahmenbedingungen gemäß § 113 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Demnach sind Vertreter der Gemeinde in Organen juristischer Personen, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, dazu verpflichtet, die Interessen der Gemeinde zu verfolgen. Diese Vertreter sind an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden.
Die Vorlage sieht vor, eine Person zur Vertretung in der Hauptversammlung zu bestellen. Der Beschlussentwurf sieht die Bestellung einer entsprechenden Person vor. Für den Wahlvorgang wird auf die Regelungen des § 50 Abs. 2 GO NRW verwiesen, wonach die Wahl durch offene Abstimmung erfolgt. Es werden keine finanziellen Auswirkungen durch diese Bestellung ausgewiesen. Die Vorlage war zur Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 30. Juni 2014 sowie zur Entscheidung im Rat am 3. Juli 2014 vorgesehen.
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- 15RWE Aktiengesellschaft - Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Gladbeck in die Hauptversammlung -Zur Vorlage · 14/0226 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0226 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Bestellung einer Vertretung der Stadt Gladbeck in der Hauptversammlung der RWE Aktiengesellschaft. Die Stadt ist Inhaberin von Stammaktien an dem Unternehmen, welches in den Bereichen Energieerzeugung, Rohstoffgewinnung, Versorgung, Handel sowie Betrieb von Transportsystemen und Wasserentsorgung tätig ist.
Mit der Vorlage wird die Neubesetzung der Vertretung angestrebt, nachdem bereits durch einen Beschluss des Rates im November 2009 eine Vertreterin benannt worden war. Die rechtliche Grundlage für die Bestellung bildet die Gemeindeordnung NRW. Gemäß dieser Regelungen sind Vertreter der Gemeinde in Organen juristischer Personen, an denen die Kommune beteiligt ist, dazu verpflichtet, die Interessen der Stadt zu verfolgen. Zudem sind diese Vertreter an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat eine Person als Vertreter oder Vertreterin für die Hauptversammlung der RWE Aktiengesellschaft benennt. Die Durchführung der Wahl erfolgt nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung durch offene Abstimmung. Es werden keine finanziellen Auswirkungen durch diese Bestellung im Haushalt verzeichnet. Die Vorlage war zur Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung im Rat vorgesehen.
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- 16Vertretung der Stadt Gladbeck im Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbHZur Vorlage · 14/0227 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0227 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Vertretung der Stadt Gladbeck im Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH. Die Stadt ist Mitglied in diesem Verband, dessen Zweck laut Gesellschaftsvertrag die Bildung einer einheitlichen Auffassung der Gesellschafter in energiewirtschaftlichen sowie kommunalpolitischen Fragen ist. Zudem unterstützt die Gesellschaft ihre Mitglieder bei der Sicherung der Daseinsvorsorge und der Gewährleistung einer preiswerten Versorgung in den Bereichen Strom, Öl, Gas, Wasser, Abwasser und Abfall.
Gemäß den rechtlichen Vorgaben des Gesellschaftsvertrages kann jeder Gesellschafter nur durch eine einzelne Person vertreten werden. Die Vorlage verweist auf die gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung NRW, wonach Vertreter in Organen von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, die Interessen der Gemeinde zu verfolgen haben und an die Beschlüsse des Rates gebunden sind.
Mit der vorliegenden Vorlage wird die Bestellung eines Vertreters für die Gesellschafterversammlung des Verbandes behandelt. Eine entsprechende Bestellung erfolgte bereits durch einen Beschluss des Rates im November 2009 für den hauptamtlichen Bürgermeister. Die aktuelle Vorlage dient der formellen Grundlage für die Besetzung dieser Vertretung im Rahmen der anstehenden Entscheidung. Finanzielle Auswirkungen durch diese Bestellung werden nicht ausgewiesen.
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- 17VEKS-Verwertung und Entsorgung Karnap-Städte Holding GmbH a) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung b) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Gladbeck in den Aufsichtsrat c) Bestellung von Arbeitnehmervertreter/innen im Aufsichtsrat der VEKSZur Vorlage · 14/0247 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0247 der Stadt Gladbeck befasst sich mit der personellen Besetzung der Organe der VEKS-Verwertung und Entsorgung Karnap-Städte Holding GmbH. Die Stadt ist Gesellschafterin des Unternehmens, welches die Steuerung und Koordination von Aufgaben der Abfallwirtschaft in den Städten Bottrop, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck und Mülheim an der Ruhr übernimmt.
Der Rat soll über die Bestellung von Vertretern der Stadt Gladbeck in die Gesellschafterversammlung sowie in den Aufsichtsrat entscheiden. Gemäß der Gemeindeordnung ist die Vertretung in den Gremien an die Interessen der Gemeinde gebunden. Für den Aufsichtsrat ist laut Gesellschaftsvertrag vorgesehen, dass die beteiligten Städte sowie die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH jeweils ein Mitglied entsenden.
Zudem umfasst die Vorlage die Bestellung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der VEKS. Die Gewerkschaft Ver.di hat vorgeschlagen, die bisherigen Vertreter aus dem Kreis der Arbeitnehmer erneut zu entsenden. Die Entscheidung über die personellen Besetzungen erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften der Gemeindeordnung. Finanzielle Auswirkungen durch diese Bestellungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 18Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH a) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in der Gesellschafterversammlung b) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in den AufsichtsratZur Vorlage · 14/0233 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0233 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung der Vertretung der Stadt Gladbeck in der Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW). Die Stadt ist Gesellschafterin des Unternehmens, welches Aufgaben im Bereich der Wasser- und Abwasserwirtschaft wahrnimmt.
Gegenstand der Vorlage ist die Bestellung einer Vertretung für die Gesellschafterversammlung sowie einer Vertretung für den Aufsichtsrat der RWW. Die bisherigen Vertreter, bestehend aus einem Ratsmitglied und dem Stadtkämmerer, wurden durch Beschlüsse des Rates vom 12. November 2009 bestellt.
Die Vorlage verweist auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gemeindeordnung NRW. Demnach haben die Vertreter die Interessen der Stadt Gladbeck in den jeweiligen Gremien zu verfolgen und sind an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden. Die Bestellung erfolgt gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung, wonach die Wahl durch offene Abstimmung oder durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen wird.
Mit der Vorlage wird der Rat angefragt, die Nachfolge für die Positionen in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat zu bestimmen. Für die Stadt Gladbeck entstehen durch diese Bestellung keine finanziellen Auswirkungen. Die Entscheidung über die neuen Vertreter ist für die Sitzung des Rates am 3. Juli 2014 vorgesehen.
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- 19Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) a) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in der Gesellschafterversammlung b) Bestellung zweier Aufsichtsratsmitglieder c) Benennung eines ständigen Gastes für die Teilnahme an den AufsichtsratssitzungenZur Vorlage · 14/0234 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0234 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der personellen Besetzung der Vertretungen der Stadt Gladbeck in der Emscher Lippe Energie GmbH (ELE). Die Stadt ist Gesellschafterin des Unternehmens, welches in den Bereichen Energieversorgung, Erzeugung sowie Telekommunikationsdienstleistungen tätig ist.
Gegenstand der Vorlage sind drei spezifische Personalentscheidungen. Erstens soll eine Vertretung sowie eine Stellvertretung für die Gesellschafterversammlung der ELE bestellt werden. Zweitens ist die Bestellung von zwei Mitgliedern für den Aufsichtsrat der Gesellschaft vorgesehen. Hierbei ist bereits der Bürgermeister als ein Mitglied vorgesehen. Drittens soll ein ständiger Gast für die Teilnahme an den Sitzungen des Aufsichtsrates benannt werden. Die Teilnahme als Gast erfolgt ohne Stimmrecht.
Die rechtliche Grundlage für die Bestellung der Vertreter bildet die Gemeindeordnung NRW. Demnach haben die Vertreter die Interessen der Stadt Gladbeck zu verfolgen und sind an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden. Bei unmittelbaren Beteiligungen ist der hauptamtliche Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter als Mitglied des Aufsichtsrates zu benennen. Die Vorlage sieht vor, dass die entsprechenden Entscheidungen im Rat sowie im Haupt- und Finanzausschuss getroffen werden. Finanzielle Auswirkungen durch diese personellen Besetzungen werden nicht ausgewiesen.
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- 20Verwaltungsbeirat der Rhenag - Benennung einer Vertreterin/eines Vertreters -Zur Vorlage · 14/0235 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0235 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung der Vertretung der Stadt Gladbeck im Verwaltungsbeirat der Rhenag. Gemäß der Satzung der Rhenag dient dieser Beirat der Beratung der Verwaltung in wesentlichen Angelegenheiten. Die Mitglieder des Beirats werden durch den Vorstand nach den Richtlinien des Aufsichtsrates berufen.
Ein Ratsbeschluss aus dem Jahr 2011 hatte zuvor ein Ratsmitglied als Vertreter der Stadt Gladbeck für dieses Gremium benannt. Die Vorlage verweist auf die gesetzlichen Grundlagen der Gemeindeordnung NRW, wonach Vertreter der Gemeinde in Organen von Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist, die Interessen der Stadt zu verfolgen haben. Zudem sind diese Vertreter an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden.
Die Vorlage sieht vor, dass der Rat eine Person als Vertreterin oder Vertreter für den Verwaltungsbeirat der Rhenag benennt. Das Verfahren zur Wahl folgt den Bestimmungen des § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW, wonach die Wahl durch offene Abstimmung erfolgt. Ein Entwurf zur Benennung einer neuen Vertretung liegt der Vorlage bei. Finanzielle Auswirkungen durch diese Personalentscheidung werden nicht ausgewiesen.
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- 21E.ON Fernwärme GmbH - Benennung von Vertreterinnen/Vertretern der Stadt Gladbeck für das Beratungsgremium -Zur Vorlage · 14/0236 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0236 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Benennung von Vertretern der Stadt Gladbeck für das Beratungsgremium der E.ON Fernwärme GmbH. Die E.ON Fernwärme GmbH hat die jeweiligen Fernheizungsgesellschaften der Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Gelsenkirchen, Gladbeck, Recklinghausen und Herne zusammengeführt und in jeder dieser sechs Städte ein Beratungsgremium eingerichtet. Die Aufgabe dieses Gremiums besteht darin, kommunale Belange im Zusammenhang mit dem Fernwärmeausbau mit der Geschäftsführung der Gesellschaft zu erörtern.
Die Stadt Gladbeck ist dazu berechtigt, drei Mitglieder in dieses Beratungsgremium zu entsenden. Eine bisherige Besetzung durch drei Ratsmitglieder erfolgte durch einen Beschluss des Rates vom 12. November 2009. Zudem ist es üblich, dass der Stadtbaurat als ständiger Gast an den Sitzungen des Gremiums teilnimmt. Die Vorlage dient der Neubesetzung dieser Positionen. Die Bestellung der Mitglieder erfolgt gemäß den rechtlichen Vorgaben des § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Mit der Benennung der neuen Vertreter sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck verbunden. Der Entwurf sieht die formale Benennung von drei Personen als Vertreter der Stadt im genannten Gremium vor.
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- 22Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck Besitzgesellschaft mbH; - Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters für die Gesellschafterversammlung -Zur Vorlage · 14/0237 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck ist Gesellschafterin der Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck Besitzgesellschaft mbH. Der Zweck dieses Unternehmens ist die Errichtung sowie die Vermietung von Gebäuden des Innovationszentrums Wiesenbusch in Gladbeck. Die Organe der Gesellschaft bestehen aus einer Gesellschafterversammlung und einer Geschäftsführung.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage der Nummer 14/0237 wird die Bestellung einer Vertretung für die Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung der genannten Gesellschaft behandelt. Ein Ratsbeschluss aus dem Jahr 2009 hatte zuvor ein Ratsmitglied als Vertreter der Stadt Gladbeck in diesem Gremium bestellt. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen haben die Vertreter der Gemeinde in Organen von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, die Interessen der Stadt zu verfolgen. Dabei sind sie an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden.
Die Vorlage sieht vor, eine Person als Vertreter für die Gesellschafterversammlung zu bestellen. Für den Vorgang wird auf die gesetzlichen Regelungen zur Bestellung und Wahl von Vertretern bei unmittelbaren Beteiligungen verwiesen. Durch die Neubesetzung entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck. Die Entscheidung über die Bestellung ist für die Sitzung des Rates vorgesehen.
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- 23Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck Betriebsgesellschaft a) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters für die Gesellschafterversammlung b) Bestellung der Mitglieder des AufsichtsratesZur Vorlage · 14/0238 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die personelle Besetzung der Organe der Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck Betriebsgesellschaft mbH zu regeln. Die Stadt ist Gesellschafterin dieser Gesellschaft, deren Zweck die Entwicklung und der Betrieb des Innovationszentrums Wiesenbusch in Gladbeck ist.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Bestellung einer Vertretung für die Gesellschafterversammlung sowie die Benennung von Mitgliedern des Aufsichtsrates vor. Gemäß den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben besteht der Aufsichtsrat aus sieben Mitgliedern, wovon die Stadt Gladbeck vier Mitglieder entsendet.
Die rechtliche Grundlage für die Bestellung der Vertreter bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Dabei ist festzulegen, dass die Vertreter der Gemeinde in den Organen der Gesellschaft die Interessen der Stadt zu verfolgen haben und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden sind. Die Wahl der Vertreter erfolgt nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung, wobei bei einem einheitlichen Wahlvorschlag die Annahme durch einen einstimmigen Beschluss des Rates ausreicht.
Mit der vorliegenden Vorlage wird die Neubesetzung der bisherigen Positionen angestrebt, die zuletzt im November 2009 durch den Rat beschlossen wurden. Finanzielle Auswirkungen durch diese personellen Besetzungsentscheidungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 24WiN Emscher-Lippe - Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH a) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in der Gesellschafterversammlung b) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in den AufsichtsratZur Vorlage · 14/0239 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0239 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der personellen Vertretung der Stadt Gladbeck in der WiN Emscher-Lippe - Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH. Die Gesellschaft verfolgt das Ziel, die soziale und wirtschaftliche Struktur im nördlichen Ruhrgebiet zu verbessern.
Die Vorlage sieht die Bestellung von Vertretern für zwei Organe der Gesellschaft vor. Für die Gesellschafterversammlung ist die Bestellung einer Vertretung vorgesehen, wobei die Stadt Gladbeck gemäß Gesellschaftsvertrag über eine Person in diesem Gremium verfügt. Im Bereich des Aufsichtsrates, der laut Gesellschaftsvertrag aus bis zu 20 Mitgliedern besteht, wird die Berufung eines ordentlichen Mitglieds sowie eines stellvertretenden Mitglieds vorgeschlagen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, den Bürgermeister als ordentliches Mitglied und den Ersten Beigeordneten als stellvertretendes Mitglied für den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu berufen. Die rechtliche Grundlage für die Bestellung der Vertreter bildet die Gemeindeordnung NRW, wonach die Vertreter die Interessen der Stadt Gladbeck zu verfolgen haben und an die Beschlüsse des Rates gebunden sind.
Für die Stadt Gladbeck ergeben sich aus dieser Bestellung keine finanziellen Auswirkungen. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
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- 25Emscher-Lippe-Konferenz - Bestellung von Vertretern der Stadt Gladbeck -Zur Vorlage · 14/0240 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0240 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Bestellung von Vertretern der Stadt Gladbeck für die Emscher-Lippe-Konferenz. Die Stadt Gladbeck ist seit Oktober 2003 Mitglied der Emscher-Lippe Allianz, die als Kommunikations- und Beratungsgremium für regionale Akteure und Kräfte des Strukturwandels fungiert.
Gemäß der Geschäftsordnung der Emscher-Lippe Allianz ist die Stadt Gladbeck berechtigt, zwei Vertreter in die Konferenz zu entsenden. Da die Konferenz unter anderem aus den Oberbürgermeisterinnen, Bürgermeistern und dem Landrat der beteiligten Kommunen besteht, ist der hauptamtliche Bürgermeister der Stadt Gladbeck kraft seines Amtes bereits Mitglied des Gremiums.
Die Vorlage dient der Neubesetzung der weiteren Vertretung. Die rechtliche Grundlage für die Bestellung der Vertreter bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach haben die Vertreter die Interessen der Stadt Gladbeck zu verfolgen und sind an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden. Der Rat hat die Möglichkeit, die Vertreter jederzeit per Beschluss abberufen. Das Verfahren zur Wahl der nicht hauptamtlich tätigen Vertreter folgt den Bestimmungen zur Ausschussbesetzung der Gemeindeordnung, wobei bei fehlendem einheitlichem Wahlvorschlag das Prinzip der Verhältniswahl zur Anwendung kommt. Mit der Vorlage wird die Entscheidung über die Wahl der zwei Vertreter sowie der Stellvertreter vorbereitet. Finanzielle Auswirkungen durch diese Bestellung werden nicht ausgewiesen.
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- 26Gemeinnütziger Bauverein - Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Gladbeck in die Mitgliederversammlung -Zur Vorlage · 14/0241 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck ist Mitglied im Gemeinnützigen Bauverein Gladbeck eG, dessen Zweck die Förderung der Mitglieder durch eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung ist. Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 14/0241 regelt die Bestellung einer Vertretung der Stadt in der Mitgliederversammlung der Genossenschaft.
Gemäß der Satzung des Bauvereins besteht die Organstruktur aus dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und der Mitgliederversammlung. Die rechtliche Grundlage für die Bestellung von Vertretern in Organen juristischer Personen bildet die Gemeindeordnung NRW. Demnach haben die Vertreter die Interessen der Gemeinde zu verfolgen und sind an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden.
Die Verwaltung schlägt vor, den bisherigen Stadtbaurat erneut als Vertreter der Stadt Gladbeck in der Mitgliederversammlung des Bauvereins zu bestellen. Mit der Vorlage wird die entsprechende Entscheidung für den Rat vorbereitet, der die Sitzung am 3. Juli 2014 anberaumt hat. Durch die Bestellung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt.
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- 27GAFÖG a) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung b) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Gladbeck in den BeiratZur Vorlage · 14/0242 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0242 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der personellen Vertretung der Stadt Gladbeck in den Organen der GAFÖG Arbeitsförderungsgesellschaft – Gemeinnützige GmbH. Die Stadt hält an dieser Gesellschaft eine Stammeinlage, die auf einen Beschluss des Rates aus dem Jahr 1994 zurückgeht. Der Zweck der Gesellschaft ist die Unterstützung von Jugendlichen sowie älteren, behinderten oder chronisch kranken Arbeitslosen, um deren Teilhabe am Erwerbsleben durch sozialpädagogische Betreuung und fachliche Qualifizierung zu fördern. Zudem umfasst das Aufgabenfeld Schuldner- und Suchtberatung sowie die Jugendhilfe.
Die Vorlage sieht die Bestellung von Vertretern für die Gesellschafterversammlung sowie für den Beirat der Gesellschaft vor. Gemäß der Gemeindeordnung NRW haben die Vertreter die Interessen der Stadt zu verfolgen und sind an die Beschlüsse des Rates gebunden. Für die Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Leiter des Referates für Wirtschaftsförderung und Kommunikation erneut als Vertreter der Stadt Gladbeck zu bestellen. Für die Besetzung des Beirats ist eine entsprechende Bestellung vorgesehen. Durch die vorgeschlagene Neubesetzung der Gesellschafterversammlung ergeben sich laut Dokument keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt. Die Vorlage wurde zur Vorberatung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
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- 28Stiftung Zukunftswerkstatt Gladbeck - Bestimmung von drei Mitgliedern des Rates der Stadt Gladbeck für den Beirat -Zur Vorlage · 14/0243 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0243 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Besetzung des Beirats der Stiftung Zukunftswerkstatt Gladbeck. Die Stiftung wurde von der Stadtsparkasse Gladbeck im Kontext der Aufgabe des Siemens-Standortes in der Stadt gegründet. Ihr Zweck ist die Förderung der wirtschaftsnahen Personalqualifizierung zur Unterstützung des Strukturwandels. Dies umfasst Maßnahmen zur beruflichen Umschulung und Weiterbildung sowie die Kooperation mit der Arbeitsverwaltung, Bildungsträgern, Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden und Hochschulen.
Gemäß der Stiftungssatzung setzt sich das Organ des Beirats unter anderem aus dem Bürgermeister der Stadt Gladbeck und drei Mitgliedern des Rates der Stadt Gladbeck zusammen, wobei mindestens eine Ratsfrau vertreten sein muss. Der Vorstand der Stiftung besteht aus den für Wirtschaftsförderung und Recht zuständigen kommunalen Wahlbeamten der Stadt.
Die Vorlage dient der Bestimmung der drei Ratsmitglieder sowie deren stellvertretender Mitglieder für den Beirat. Die vorangegangene Besetzung des Beirats umfasste drei Ratsmitglieder als ordentliche Mitglieder und drei weitere Ratsmitglieder als stellvertretende Mitglieder. Mit der vorliegenden Vorlage wird die Neubesetzung der entsprechenden Positionen beantragt. Finanzielle Auswirkungen durch diese Bestellung werden nicht ausgewiesen.
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- 29Zukunftsaktion Kohlegebiete (ZAK) e.V. - Benennung einer Vertreterin/eines Vertreters für die Stadt Gladbeck -Zur Vorlage · 14/0253 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0253 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Benennung einer Vertretung für die Stadt Gladbeck in der Mitgliederversammlung des Vereins Zukunftsaktion Kohlegebiete (ZAK) e.V. Die Stadt Gladbeck ist seit einem Beschluss des Rates vom 30. August 1990 Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Bergbaustädte Nordrhein-Westfalen und des Saarlandes, welche sich später zur Zukunftsaktion Kohlegebiete e.V. formierte.
Gemäß der Satzung des Vereins setzt sich die Mitgliederversammlung aus den Rats- und Kreistagsvorsitzenden, den Hauptverwaltungsbeamten sowie jeweils einem weiteren von der Vertretungskörperschaft entsandten Mitglied zusammen. Die Vorlage verweist auf die gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach Vertreter der Gemeinde in Gremien juristischer Personen die Interessen der Stadt zu verfolgen haben und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden sind.
Die Vorlage dient der Neubesetzung der Vertretung, nachdem bereits im November 2009 ein Ratsmitglied als Vertreter der Stadt Gladbeck benannt worden war. Mit dem vorliegenden Entwurf wird die Bestellung einer weiteren Person für die Mitgliederversammlung des Vereins beantragt. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt entstehen.
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- 30Kuratorium für das Elisabeth-Brune-Seniorenzentrum der Arbeiterwohlfahrt in Rentfort-Nord - Benennung von Vertretern der Stadt Gladbeck -Zur Vorlage · 14/0244 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0244 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Benennung von Vertretern der Stadt Gladbeck für das Kuratorium des Elisabeth-Brune-Seniorenzentrums der Arbeiterwohlfahrt in Rentfort-Nord. Die Arbeiterwohlfahrt Bezirk westliches Westfalen e.V. hat für ihre Senioreneinrichtungen in diesem Bezirk Kuratorien eingerichtet. Die Aufgaben dieses Gremiums umfassen die Unterstützung der Einrichtung im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit, die Förderung des Austauschs zwischen der örtlichen Arbeiterwohlfahrt und dem Seniorenzentrum sowie die Sicherung der Mitwirkungsmöglichkeiten für kommunale Vertreter. Zudem dient das Kuratorium dem Informationsaustausch über die Arbeit der Einrichtung, die Rahmenbedingungen sowie die Erwartungen der Bewohner und Angehörigen gegenüber der Stadt und der Verwaltung.
Gemäß der Gemeindeordnung NRW ist der hauptamtliche Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bedienstete der Gemeinde kraft seines Amtes als Mitglied zu benennen. Die Vorlage sieht vor, den Bürgermeister als ersten Vertreter zu bestellen. Die Bestellung eines weiteren Vertreters der Stadt Gladbeck erfolgt auf Grundlage der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Mit der Beschlussvorlage wird die Neubesetzung der Vertretung im Kuratorium angestrebt, nachdem bereits im Jahr 2009 Vertreter bestellt worden waren. Durch die Benennung der Vertreter entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt.
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- 31Zweckverband 'Gemeinsame Kommunale Datenzentrale Recklinghausen' (GKD) - Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Gladbeck für die Verbandsversammlung -Zur Vorlage · 14/0245 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck ist Mitglied des Zweckverbandes „Gemeinsame Kommunale Datenzentrale Recklinghausen“ (GKD). Der Zweckverband unterstützt seine Mitglieder in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnik durch Beratung, Qualifizierung sowie Software- und Produktionsleistungen. Zu den Organen des Verbandes gehören die Verbandsversammlung, der Verbandsrat und der Verbandsvorsteher. Gemäß der Verbandssatzung ist jedes Mitglied verpflichtet, für die Dauer der laufenden Wahlzeit eine Vertretung in die Verbandsversammlung zu entsenden.
Da die bisherige Bestellung der Vertreter und Stellvertreter durch Beschlüsse aus den Jahren 2009 und 2014 mit dem Beginn der neuen Amtszeit endet, ist eine Neubesetzung erforderlich. Die Vorlage sieht vor, dass die Vertretung in der Verbandsversammlung die Interessen der Stadt Gladbeck zu verfolgen hat und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden ist.
Die Verwaltung schlägt vor, den Leiter des Organisations- und Personalamtes als Vertreter und den Leiter der Abteilung Technikunterstützte Informationsverarbeitung als stellvertretendes Mitglied für die Verbandsversammlung zu wählen. Mit der Neubesetzung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Rat soll über diesen Beschlussentwurf entscheiden.
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- 32Städtetag Nordrhein-Westfalen - Konferenz der Ratsmitglieder/Benennung von Vertreterinnen/Vertretern der Stadt Gladbeck -Zur Vorlage · 14/0246 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0246 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Benennung von Vertretern der Stadt Gladbeck für die Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen. Diese Konferenz wurde vom Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen als beratendes Gremium eingerichtet, um die Sichtweisen ehrenamtlicher Mandatsträger in die Meinungsbildung des Verbandes einzubinden.
Gemäß den Vorgaben des Städtetages stehen jeder Mitgliedsstadt drei Sitze in der Konferenz zur Verfügung. Die Besetzung dieser Delegierten muss durch Ratsmitglieder der jeweiligen Stadt erfolgen, wobei die Auswahl der Stadt obliegt und das politische Kräfteverhältnis im Rat berücksichtigt werden soll.
Die Vorlage bezieht sich zudem auf die anstehende 9. Konferenz der Ratsmitglieder, die am 3. Dezember 2014 in Köln stattfindet. Für die aktuelle Legislaturperiode wurden bereits Vertreter benannt. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht nun die Neubenennung von drei Personen für die Dauer der laufenden Legislaturperiode vor. Mit der Benennung der Vertreter entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung, abgesehen von den anfallenden Reisekosten, für die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
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- 33Entwicklungsgesellschaft Gladbeck-Brauck mbH a) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung b) Wahl der Mitglieder des AufsichtsratesZur Vorlage · 14/0261 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 14/0261 der Stadt Gladbeck befasst sich mit der personellen Besetzung der Organe der Entwicklungsgesellschaft Gladbeck-Brauck mbH. Die Gesellschaft, an der die Stadt Gladbeck seit 1989 beteiligt ist, hat die Aufgabe, ehemalige Industrie- und Bergbauflächen im Stadtgebiet aufzubereiten, zu sanieren und für eine erneute Nutzung als Industrie- und Gewerbeflächen zu erschließen.
Gegenstand der Vorlage ist zum einen die Bestellung einer Vertretung der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag wird die Gesellschafterversammlung durch jeweils eine Person vertreten. Zum anderen sieht die Vorlage die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates vor. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus vier Mitgliedern, wobei die Stadt Gladbeck zwei Mitglieder entsendet.
Die rechtliche Grundlage für die Bestellung der Vertreter bildet die Gemeindeordnung NRW. Demnach ist der hauptamtliche Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde als Mitglied des Aufsichtsrates zu benennen. Die Vertreter der Stadt in den Organen sind verpflichtet, die Interessen der Stadt Gladbeck zu verfolgen und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden zu sein. Die Vorlage sieht vor, dass die Wahlen durch offene Abstimmung oder durch Stimmzettel erfolgen. Finanzielle Auswirkungen durch diese personellen Besetzungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 33.aIntegrationsrat - Wahl der Vertreterinnen und Vertreter des Rates -Zur Vorlage · 14/0221 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0221 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Besetzung des Integrationsrates der Stadt Gladbeck. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist in Kommunen mit mindestens 5.000 ausländischen Hauptwohnsitzinhabern die Bildung eines Integrationsrates vorgesehen. Dieser setzt sich aus direkt gewählten Migrantenvertretern sowie vom Rat bestellten Ratsmitgliedern zusammen.
Nach der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck besteht der Integrationsrat aus 14 direkt gewählten Mitgliedern und 7 vom Rat bestellten Ratsmitgliedern. Aufgrund einer Änderung der Gemeindeordnung besteht nun die Möglichkeit, für die Mitglieder des Integrationsrates Stellvertreter zu benennen. Die Verwaltung schlägt vor, das Verfahren zur Auswahl dieser Stellvertreter analog zur Regelung für Ausschussmitglieder zu gestalten. In diesem Fall soll die weitere Vertretung, sofern weder das ordentliche Mitglied noch die Stellvertretung an einer Sitzung teilnehmen kann, durch die Ratsmitglieder der jeweiligen Fraktion in alphabetischer Reihenfolge erfolgen.
Die Wahl der sieben Ratsmitglieder und ihrer Stellvertreter soll nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgen. Sofern sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen können, ist ein einstimmiger Beschluss über die Annahme dieses Vorschlags ausreichend. Die Vorlage sieht zudem vor, dass die Bestellung der Mitglieder ausschließlich aus der Mitte des Rates erfolgt. Finanzielle Auswirkungen durch diese Besetzung werden nicht ausgewiesen.
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- 33.bGladbecker Wohnungsgesellschaft mbH (GWG) a) Vertreter der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung b) Wahl der Mitglieder des AufsichtsratesZur Vorlage · 14/0224 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0224 befasst sich mit der personellen Besetzung der Organe der Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH (GWG), an der die Stadt Gladbeck als Hauptgesellschafterin beteiligt ist. Die Gesellschaft verfolgt den gemeinnützigen Zweck einer sicheren und sozial verantwortbaren Wohnungsversorgung.
Im ersten Punkt wird vorgeschlagen, die bisherigen Vertreter der Stadt Gladbeck in der Gesellschaenschaftsversammlung für die Dauer der aktuellen Ratswahlperiode erneut zu benennen. Dies betrifft eine Beigeordnete sowie im Vertretungsfall den städtischen Rechtsdirektor.
Der zweite Teil der Vorlage regelt die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der GWG setzt sich der Aufsichtsrat aus mindestens drei Mitgliedern zusammen, wobei die Besetzung durch die freien Gesellschafter, den Mieterbeirat und die Stadt Gladbeck erfolgt. Die Amtsdauer der Aufsichtsratsmitglieder ist an die Wahlperiode des Rates gebunden.
Für die anstehende Wahl werden zwei Personen als Kandidaten vorgeschlagen, die erneut in den Aufsichtsrat berufen werden sollen. Zudem wird die Verpflichtung der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung festgelegt, weitere Vertreter der Stadt zu wählen, die vom Rat für den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden. Die Vorlage sieht keine finanziellen Auswirkungen vor.
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- 33.cJugendhilfeausschuss - Wahlen -Zur Vorlage · 14/0217 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 14/0217 regelt die anstehenden Wahlen für den Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck. Der Ausschuss ist mit insgesamt 15 stimmberechtigten Mitgliedern besetzt. Die Sitzverteilung folgt den Vorgaben des SGB VIII sowie der Satzung des Jugendamtes. Demnach entfallen neun Sitze auf die Vertretungskörperschaft und sechs Sitze auf die Träger der freien Jugendhilfe. Für jedes gewählte Mitglied ist zudem eine persönliche Stellvertretung zu bestimmen. Die Wahl der ordentlichen Mitglieder und ihrer Stellvertreter erfolgt durch den Rat nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang.
Neben den stimmberechtigten Mitgliedern sind beratende Mitglieder vorgesehen. Diese setzen sich aus Vertretungen der Verwaltung, der Justiz, der Polizei, der Kirchen sowie der Arbeitsverwaltung und der Schulen zusammen. Der Beschlussentwurf umfasst die Wahl dieser stimmberechtigten und beratenden Mitglieder gemäß der Satzung des Jugendamtes. Die Entscheidung über die Wahl kann in einer Sitzung des Rates, des Haupt- und Finanzausschusses oder eines spezifischen Ausschusses durch den Bürgermeister erfolgen, wobei das Datum und die Art der Sitzung festzulegen sind. Für den Wahlvorgang werden keine finanziellen Auswirkungen oder Haushaltsmittel ausgewiesen. Die Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss war für den 30. Juni 2014 angesetzt, die Entscheidung im Rat ist für den 3. Juli 2014 vorgesehen.
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- 34Livestream/Videoübertragung von RatssitzungenZur Vorlage · 14/0255 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0255 sieht die probeweise Einführung einer Liveübertragung von Ratssitzungen der Stadt Gladbeck ins Internet vor. Der Zeitraum für diesen Versuch ist von September 2014 bis Juni 2015 angesetzt. Ziel der Maßnahme ist es, die Transparenz der Ratsarbeit zu erhöhen und die Teilnahme an demokratischen Entscheidungsprozessen zu ermöglichen, insbesondere für Personen, die aus beruflichen, gesundheitlichen oder terminlichen Gründen keine Sitzungen vor Ort besuchen können.
Die technische Umsetzung sieht zwei feste Kamerapositionen vor, die das Podium und das Rednerpult erfassen. Durch diese Bildausschnitte sollen Besucher der Sitzungen nicht ohne Genehmigung ins Bild gesetzt werden. Für die im Bild sichtbaren Beschäftigten der Verwaltung wird vor den Sitzungen eine Einwilligung eingeholt. Die Mitglieder des Rates müssen ebenfalls zustimmen, wobei eine Unterbrechung der Übertragung jederzeit auf Verlangen eines Ratsmitglieds oder durch Ermessen des Bürgermeisters möglich ist. In einem solchen Fall soll ein entsprechender Hinweis eingeblendet werden.
Die Kosten für die Liveübertragung werden mit etwa 850 Euro pro Ratssitzung beziffert, was einem jährlichen Aufwand von circa 5.100 Euro entspricht. Eine Aufzeichnung der Sitzungen zu Archivierungszwecken ist im Rahmen dieses Vorschlags nicht vorgesehen. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
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- 35Vorlage des Jahresabschlusses 2013 und Lageberichtes der Stadtsparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 25 Sparkassengesetz NW und Entlastung der OrganeZur Vorlage · 14/0248 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0248 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit dem Jahresabschluss 2013 sowie dem Lagebericht der Stadtsparkasse Gladbeck. Der Jahresabschluss wurde durch die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe geprüft und vom Verwaltungsrat der Sparkasse am 30. April 2014 mit einer Bilanzsumme von rund 735,25 Millionen Euro festgestellt.
Der Jahresabschluss weist für das Geschäftsjahr 2013 einen Jahresüberschuss in Höhe von 953.618,81 Euro aus. Der Verwaltungsrat schlägt vor, diesen Überschuss gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen dem Träger zur Verwendung zuzuführen. Nach Abzug der Kapitalertragsteuer von 15 Prozent sowie des Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer ergibt sich ein haushaltswirksamer Nettobetrag von 802.708,63 Euro. Dieser Betrag übersteigt den Haushaltsansatz für das Jahr 2014, welcher mit 600.000 Euro angesetzt ist.
Zudem wird berichtet, dass die jährliche Überprüfung der Einhaltung des Corporate Governance Kodex für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen keine grundlegenden Abweichungen oder Verstöße ergeben hat.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck den Lagebericht und den Jahresabschluss zur Kenntnis nimmt und den Organen der Stadtsparkasse Gladbeck Entlastung erteilt. Gleichzeitig soll die Zuweisung des Jahresüberschusses an den Träger beschlossen werden.
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- 36Jahresabschluss 2013Zur Vorlage · 14/0230 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0230 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Jahresabschluss der Stadt Gladbeck für das Jahr 2013. Der Entwurf des Jahresabschlusses, der die Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz sowie den Lagebericht umfasst, wurde im April 2014 vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt.
Die Ergebnisrechnung des Jahres 2013 weist einen Fehlbetrag in Höhe von 20.664.653,14 Euro aus. Dieser Wert liegt um 3.626.862,00 Euro unter dem geplanten Fehlbetrag des Haushaltsansatzes. Ein wesentlicher Faktor für die Entwicklung der Bilanz war die Anwendung der Vorgaben des § 35 Abs. 5 GemHVO. Aufgrund einer Wertminderung des im Finanzanlagevermögen gehaltenen Aktienpakets der RWE AG wurde eine Abschreibung auf den Börsenkurs zum Stichtag 31.12.2013 vorgenommen.
Durch die Verrechnung des entstandenen Buchverlustes mit der allgemeinen Rücklage gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO stellt sich das Eigenkapital der Stadt mit einem Wert von minus 57,24 Millionen Euro negativ dar. In der Bilanz ergibt sich somit ein Überschuss der Passivposten über die Aktivposten, was eine Überschuldung der Stadt bedeutet.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat den Entwurf des Jahresabschlusses 2013 zur Kenntnis nimmt und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterleitet. Zudem soll der Rat die Verrechnung des Jahresfehlbetrages in die allgemeine Rücklage beschließen.
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- 37Controllingbericht Haushaltssanierungsplan zum 30.03.2014Zur Vorlage · 14/0231 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0231 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Kenntnisnahme eines Controllingberichts zum Umsetzungsstand des Haushaltssanierungsplanes mit Stand zum 30. März 2014. Im Rahmen der Berichtspflichten gegenüber der Bezirksregierung im Zuge des „Stärkungspakts Stadtfinanzen“ ist die Stadtverwaltung verpflichtet, zu festgelegten Termimen im Jahresverlauf umfangreiche Berichte über den Fortschritt der Haushaltsmaßnahmen vorzulegen.
Der Bericht umfasst verschiedene inhaltliche Schwerpunkte, darunter Aussagen zum Jahresabschluss 2013 sowie zur Umsetzung der Maßnahmen des Haushaltssanierungsplanes aus dem Jahr 2013. Zudem werden die Entwicklung im laufenden Jahr 2014 sowie die Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen im aktuellen Haushaltsjahr dokumentiert. Die zuständige Fachabteilung hat diesen Bericht zum Stand 30. März 2014 bereits am 15. April 2014 der Kommunalaufsicht zugeleitet.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat den Controllingbericht zum genannten Stichtag offiziell zur Kenntnis nimmt. Die entsprechende Stellungnahme der Kommunalaufsicht liegt der Vorlage bei. Die Entscheidung über die Kenntnisnahme war für die Sitzung des Rates am 3. Juli 2014 vorgesehen.
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Die Beschlussvorlage 14/0252 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Zustimmung zur Leistung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Der Entwurf sieht vor, dass die Bereitstellung von Mittelsummen in Höhe von 50.000 Euro für Verpflichtungsermächtigungen genehmigt wird. Die detaillierten Einzelheiten zu den finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus einer der Vorlage beigefügten Zusammenstellung. Laut den Angaben im Dokument sind für den Ergebnisplan sowie für die Auszahlungen im Finanzplan keine weiteren überplanmäßigen Beträge ausgewiesen.
Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt. Die entsprechenden Sitzungen waren für den 30. Juni und den 3. Juli 2014 angesetzt. Federführend für das Dokument ist der Rat.
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- 39Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 1 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2014Zur Vorlage · 14/0251 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0251 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die Zusammenstellung der unerheblichen über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2014.
Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Gemäß dieser gesetzlichen Regelung sind Ausgaben, die die Grenze zur Erheblichkeit nicht überschreiten, dem Rat zur Kenntnis zu geben. Die entsprechende Liste, im Dokument als Liste 1 bezeichnet, führt diese Aufwendungen und Auszahlungen auf.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung förmlich zur Kenntnis nimmt. Eine Vorberatung und Empfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss war für die Sitzung am 30. Juni 2014 vorgesehen, während die Entscheidung im Rat für die Sitzung am 3. Juli 2014 vorgesehen war. Finanzielle Auswirkungen aus der Annahme der Vorlage werden nicht ausgewiesen.
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- 40Umsetzung des Änderungsgesetzes zum Kinderbildungsgesetz –KiBiz- hier: Landeszuschüsse für plusKITA und SprachförderungZur Vorlage · 14/0232 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 14/0232 befasst sich mit der Umsetzung des Änderungsgesetzes zum Kinderbildungsgesetz, welches zum 1. August 2014 in Kraft tritt. Gegenstand ist die Verteilung von Landesmitteln für die Förderung von „plusKITA“-Einrichtungen sowie für die Sprachförderung im Jugendamtsbezirk Gladbeck. Für die Stadt sind hierfür insgesamt 4、500 Euro vorgesehen, wobei 275.000 Euro auf die plusKITA-Förderung und 150.000 Euro auf die Sprachförderung entfallen.
Für die plusKITA-Einrichtungen wird ein Sockelbetrag von mindestens 25.000 Euro pro Einrichtung festgelegt, wobei für zwei spezifische Einrichtungen eine Erhöhung um jeweils 12.500 Euro vorgesehen ist. Bei den Sprachförderkitas beträgt der Sockelbetrag mindestens 5.000 Euro pro Einrichtung. Die Verwaltung schlägt vor, die Förderung auf Basis der bereits von den Trägern abgestimmten Kriterien vorzunehmen.
Betroffen von der Anerkennung als plusKITA- oder Sprachfördereinrichtung sind verschiedene Einrichtungen der AWO, des SKF sowie städtische Kindergärten. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich über Landesmittel, sodass für die Kommune keine zusätzlichen Kosten entstehen. Im investiven Finanzplan ist eine einmalige Auszahlung von 280.000 Euro vorgesehen. Der Rat soll den Kriterien sowie der Anerkennung der Einrichtungen zustimmen und die Verwaltung mit der Gewährung der Zuschüsse beauftragen. Die Anerkennung gilt zunächst für ein Kindergartenjahr, unter Vorbehalt einer möglichen Revision des Kinderbildungsgesetzes. Die endgültige Anzahl der geförderten Einrichtungen ist von der Höhe der bereitgestellten Landesförderung abhängig.
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- 41Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 42Mitteilungen des Bürgermeisters
- 43Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 44Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 45Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ratesnicht öffentlich
- 46Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 47Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich