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Beschlussvorlage

RW-Holding AG - Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Gladbeck in die Hauptversammlung -

14/0225 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0225 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Bestellung einer Vertretung der Stadt Gladbeck in der Hauptversammlung der RW-Holding AG. Die Stadt Gladbeck ist über andere Beteiligungen am RWE Gesellschafter der RW-Holding AG, deren Unternehmensgegenstand der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen ist.

Mit einem Beschluss des Rates vom 12. November 2009 wurde der hauptamtliche Bürgermeister als Vertreter in die Hauptversammlung der RW-Holding AG bestellt. Die Vorlage verweist auf die rechtlichen Rahmenbedingungen gemäß § 113 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Demnach sind Vertreter der Gemeinde in Organen juristischer Personen, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, dazu verpflichtet, die Interessen der Gemeinde zu verfolgen. Diese Vertreter sind an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden.

Die Vorlage sieht vor, eine Person zur Vertretung in der Hauptversammlung zu bestellen. Der Beschlussentwurf sieht die Bestellung einer entsprechenden Person vor. Für den Wahlvorgang wird auf die Regelungen des § 50 Abs. 2 GO NRW verwiesen, wonach die Wahl durch offene Abstimmung erfolgt. Es werden keine finanziellen Auswirkungen durch diese Bestellung ausgewiesen. Die Vorlage war zur Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 30. Juni 2014 sowie zur Entscheidung im Rat am 3. Juli 2014 vorgesehen.

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