Verwaltungsbeirat der Rhenag - Benennung einer Vertreterin/eines Vertreters -
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0235 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung der Vertretung der Stadt Gladbeck im Verwaltungsbeirat der Rhenag. Gemäß der Satzung der Rhenag dient dieser Beirat der Beratung der Verwaltung in wesentlichen Angelegenheiten. Die Mitglieder des Beirats werden durch den Vorstand nach den Richtlinien des Aufsichtsrates berufen.
Ein Ratsbeschluss aus dem Jahr 2011 hatte zuvor ein Ratsmitglied als Vertreter der Stadt Gladbeck für dieses Gremium benannt. Die Vorlage verweist auf die gesetzlichen Grundlagen der Gemeindeordnung NRW, wonach Vertreter der Gemeinde in Organen von Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist, die Interessen der Stadt zu verfolgen haben. Zudem sind diese Vertreter an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden.
Die Vorlage sieht vor, dass der Rat eine Person als Vertreterin oder Vertreter für den Verwaltungsbeirat der Rhenag benennt. Das Verfahren zur Wahl folgt den Bestimmungen des § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW, wonach die Wahl durch offene Abstimmung erfolgt. Ein Entwurf zur Benennung einer neuen Vertretung liegt der Vorlage bei. Finanzielle Auswirkungen durch diese Personalentscheidung werden nicht ausgewiesen.
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Dokumente
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Weitere Vorlagen: Rat
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