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Beschlussvorlage

RWE Aktiengesellschaft - Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Gladbeck in die Hauptversammlung -

14/0226 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0226 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Bestellung einer Vertretung der Stadt Gladbeck in der Hauptversammlung der RWE Aktiengesellschaft. Die Stadt ist Inhaberin von Stammaktien an dem Unternehmen, welches in den Bereichen Energieerzeugung, Rohstoffgewinnung, Versorgung, Handel sowie Betrieb von Transportsystemen und Wasserentsorgung tätig ist.

Mit der Vorlage wird die Neubesetzung der Vertretung angestrebt, nachdem bereits durch einen Beschluss des Rates im November 2009 eine Vertreterin benannt worden war. Die rechtliche Grundlage für die Bestellung bildet die Gemeindeordnung NRW. Gemäß dieser Regelungen sind Vertreter der Gemeinde in Organen juristischer Personen, an denen die Kommune beteiligt ist, dazu verpflichtet, die Interessen der Stadt zu verfolgen. Zudem sind diese Vertreter an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden.

Der Entwurf sieht vor, dass der Rat eine Person als Vertreter oder Vertreterin für die Hauptversammlung der RWE Aktiengesellschaft benennt. Die Durchführung der Wahl erfolgt nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung durch offene Abstimmung. Es werden keine finanziellen Auswirkungen durch diese Bestellung im Haushalt verzeichnet. Die Vorlage war zur Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung im Rat vorgesehen.

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