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Beschlussvorlage

Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck a) Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates b) Wahl des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter

14/0222 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 14/0222 regelt die anstehende Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Gladbeck sowie die Besetzung der entsprechenden Funktionsstellen. Da die Stadtsparkasse weniger als 250 Beschäftigte beschäftigt, ist die Zusammensetzung des Verwaltungsrates auf ein vorsitzendes Mitglied, mindestens vier und höchstens zehn weitere sachkundige Mitglieder sowie zwei Dienstkräfte festgelegt. Die Wahl der sachkundigen Mitglieder erfolgt durch die Vertretung des Trägers nach dem Prinzip des Verhältniswahlrechts, während die Dienstkräfte auf Basis eines Vorschlags der Personalversammlung bestimmt werden.

Der vorliegende Entwurf sieht neben der Wahl der sachkundigen Mitglieder und der Dienstkräfte auch die Wahl von deren Stellvertretern vor. Darüber hinaus umfasst die Vorlage die Wahl eines Vorsitzenden sowie eines ersten und zweiten Stellvertreters für das Gremium. Die Vorlage wurde im Haupt- und Finanzausschuss am 30. Juni 2014 vorberaten und ist zur Entscheidung im Rat für die Sitzung am 3. Juli 2014 vorgesehen. Für die Durchführung der Wahlen sind keine spezifischen Personennamen aufgeführt, sondern lediglich die zu besetzenden Funktionen benannt. Finanzielle Auswirkungen der Beschlüsse werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.

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