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Beschlussvorlage

Emscher-Lippe-Konferenz - Bestellung von Vertretern der Stadt Gladbeck -

14/0240 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0240 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Bestellung von Vertretern der Stadt Gladbeck für die Emscher-Lippe-Konferenz. Die Stadt Gladbeck ist seit Oktober 2003 Mitglied der Emscher-Lippe Allianz, die als Kommunikations- und Beratungsgremium für regionale Akteure und Kräfte des Strukturwandels fungiert.

Gemäß der Geschäftsordnung der Emscher-Lippe Allianz ist die Stadt Gladbeck berechtigt, zwei Vertreter in die Konferenz zu entsenden. Da die Konferenz unter anderem aus den Oberbürgermeisterinnen, Bürgermeistern und dem Landrat der beteiligten Kommunen besteht, ist der hauptamtliche Bürgermeister der Stadt Gladbeck kraft seines Amtes bereits Mitglied des Gremiums.

Die Vorlage dient der Neubesetzung der weiteren Vertretung. Die rechtliche Grundlage für die Bestellung der Vertreter bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach haben die Vertreter die Interessen der Stadt Gladbeck zu verfolgen und sind an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden. Der Rat hat die Möglichkeit, die Vertreter jederzeit per Beschluss abberufen. Das Verfahren zur Wahl der nicht hauptamtlich tätigen Vertreter folgt den Bestimmungen zur Ausschussbesetzung der Gemeindeordnung, wobei bei fehlendem einheitlichem Wahlvorschlag das Prinzip der Verhältniswahl zur Anwendung kommt. Mit der Vorlage wird die Entscheidung über die Wahl der zwei Vertreter sowie der Stellvertreter vorbereitet. Finanzielle Auswirkungen durch diese Bestellung werden nicht ausgewiesen.

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