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Beschlussvorlage

Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH (GWG) a) Vertreter der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung b) Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates

14/0224 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0224 befasst sich mit der personellen Besetzung der Organe der Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH (GWG), an der die Stadt Gladbeck als Hauptgesellschafterin beteiligt ist. Die Gesellschaft verfolgt den gemeinnützigen Zweck einer sicheren und sozial verantwortbaren Wohnungsversorgung.

Im ersten Punkt wird vorgeschlagen, die bisherigen Vertreter der Stadt Gladbeck in der Gesellschaenschaftsversammlung für die Dauer der aktuellen Ratswahlperiode erneut zu benennen. Dies betrifft eine Beigeordnete sowie im Vertretungsfall den städtischen Rechtsdirektor.

Der zweite Teil der Vorlage regelt die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der GWG setzt sich der Aufsichtsrat aus mindestens drei Mitgliedern zusammen, wobei die Besetzung durch die freien Gesellschafter, den Mieterbeirat und die Stadt Gladbeck erfolgt. Die Amtsdauer der Aufsichtsratsmitglieder ist an die Wahlperiode des Rates gebunden.

Für die anstehende Wahl werden zwei Personen als Kandidaten vorgeschlagen, die erneut in den Aufsichtsrat berufen werden sollen. Zudem wird die Verpflichtung der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung festgelegt, weitere Vertreter der Stadt zu wählen, die vom Rat für den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden. Die Vorlage sieht keine finanziellen Auswirkungen vor.

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