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Beschlussvorlage

Jugendhilfeausschuss - Wahlen -

14/0217 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 14/0217 regelt die anstehenden Wahlen für den Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck. Der Ausschuss ist mit insgesamt 15 stimmberechtigten Mitgliedern besetzt. Die Sitzverteilung folgt den Vorgaben des SGB VIII sowie der Satzung des Jugendamtes. Demnach entfallen neun Sitze auf die Vertretungskörperschaft und sechs Sitze auf die Träger der freien Jugendhilfe. Für jedes gewählte Mitglied ist zudem eine persönliche Stellvertretung zu bestimmen. Die Wahl der ordentlichen Mitglieder und ihrer Stellvertreter erfolgt durch den Rat nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang.

Neben den stimmberechtigten Mitgliedern sind beratende Mitglieder vorgesehen. Diese setzen sich aus Vertretungen der Verwaltung, der Justiz, der Polizei, der Kirchen sowie der Arbeitsverwaltung und der Schulen zusammen. Der Beschlussentwurf umfasst die Wahl dieser stimmberechtigten und beratenden Mitglieder gemäß der Satzung des Jugendamtes. Die Entscheidung über die Wahl kann in einer Sitzung des Rates, des Haupt- und Finanzausschusses oder eines spezifischen Ausschusses durch den Bürgermeister erfolgen, wobei das Datum und die Art der Sitzung festzulegen sind. Für den Wahlvorgang werden keine finanziellen Auswirkungen oder Haushaltsmittel ausgewiesen. Die Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss war für den 30. Juni 2014 angesetzt, die Entscheidung im Rat ist für den 3. Juli 2014 vorgesehen.

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