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Beschlussvorlage

Schulausschuss - Festlegung der Zahl der Ausschusssitze und Wahlen -

14/0216 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0216 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung und der Festlegung der Zusammensetzung des Schulausschusses der Stadt Gladbeck. Im Zentrum der Vorlage stehen die Regelung der Ausschusssitze, die Durchführung von Wahlen sowie die Bestellung beratender Mitglieder.

Hinsichtlich der Sitzverteilung wird vorgeschlagen, die bisherige Vertretungsregelung der letzten Legislaturperiode beizubehalten. Diese sieht vor, dass bei einer Verhinderung sowohl des ordentlichen als auch des stellvertretenden Mitglieds die Vertretung durch die Ratsmitglieder der jeweiligen Fraktion in alphabetischer Reihenfolge erfolgt.

Die Vorlage regelt zudem die Durchführung der Wahlen für ordentliche und stellvertretende Mitglieder gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Dabei wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Stimmverteilung und die Unzulässigkeit gemeinsamer Wahlvorschläge zur Sitzmaximierung hingewiesen.

Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Bestellung von beratenden Mitgliedern. Dies umfasst sowohl die Benennung von Ratsmitgliedern oder sachkundigen Bürgern durch nicht im Ausschuss vertretene Fraktionen als auch die Berufung von Vertretern der evangelischen und katholischen Kirche gemäß dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen. Zudem ist die mögliche Berufung von Vertretern der Schulen zur ständigen Beratung vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen durch diese personellen Regelungen werden nicht ausgewiesen.

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