Vorlage des Jahresabschlusses 2013 und Lageberichtes der Stadtsparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 25 Sparkassengesetz NW und Entlastung der Organe
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0248 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit dem Jahresabschluss 2013 sowie dem Lagebericht der Stadtsparkasse Gladbeck. Der Jahresabschluss wurde durch die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe geprüft und vom Verwaltungsrat der Sparkasse am 30. April 2014 mit einer Bilanzsumme von rund 735,25 Millionen Euro festgestellt.
Der Jahresabschluss weist für das Geschäftsjahr 2013 einen Jahresüberschuss in Höhe von 953.618,81 Euro aus. Der Verwaltungsrat schlägt vor, diesen Überschuss gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen dem Träger zur Verwendung zuzuführen. Nach Abzug der Kapitalertragsteuer von 15 Prozent sowie des Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer ergibt sich ein haushaltswirksamer Nettobetrag von 802.708,63 Euro. Dieser Betrag übersteigt den Haushaltsansatz für das Jahr 2014, welcher mit 600.000 Euro angesetzt ist.
Zudem wird berichtet, dass die jährliche Überprüfung der Einhaltung des Corporate Governance Kodex für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen keine grundlegenden Abweichungen oder Verstöße ergeben hat.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck den Lagebericht und den Jahresabschluss zur Kenntnis nimmt und den Organen der Stadtsparkasse Gladbeck Entlastung erteilt. Gleichzeitig soll die Zuweisung des Jahresüberschusses an den Träger beschlossen werden.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20140618111733
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