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Beschlussvorlage

Jahresabschluss 2013

14/0230 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0230 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Jahresabschluss der Stadt Gladbeck für das Jahr 2013. Der Entwurf des Jahresabschlusses, der die Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz sowie den Lagebericht umfasst, wurde im April 2014 vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt.

Die Ergebnisrechnung des Jahres 2013 weist einen Fehlbetrag in Höhe von 20.664.653,14 Euro aus. Dieser Wert liegt um 3.626.862,00 Euro unter dem geplanten Fehlbetrag des Haushaltsansatzes. Ein wesentlicher Faktor für die Entwicklung der Bilanz war die Anwendung der Vorgaben des § 35 Abs. 5 GemHVO. Aufgrund einer Wertminderung des im Finanzanlagevermögen gehaltenen Aktienpakets der RWE AG wurde eine Abschreibung auf den Börsenkurs zum Stichtag 31.12.2013 vorgenommen.

Durch die Verrechnung des entstandenen Buchverlustes mit der allgemeinen Rücklage gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO stellt sich das Eigenkapital der Stadt mit einem Wert von minus 57,24 Millionen Euro negativ dar. In der Bilanz ergibt sich somit ein Überschuss der Passivposten über die Aktivposten, was eine Überschuldung der Stadt bedeutet.

Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat den Entwurf des Jahresabschlusses 2013 zur Kenntnis nimmt und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterleitet. Zudem soll der Rat die Verrechnung des Jahresfehlbetrages in die allgemeine Rücklage beschließen.

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