Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck Betriebsgesellschaft a) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters für die Gesellschafterversammlung b) Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die personelle Besetzung der Organe der Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck Betriebsgesellschaft mbH zu regeln. Die Stadt ist Gesellschafterin dieser Gesellschaft, deren Zweck die Entwicklung und der Betrieb des Innovationszentrums Wiesenbusch in Gladbeck ist.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Bestellung einer Vertretung für die Gesellschafterversammlung sowie die Benennung von Mitgliedern des Aufsichtsrates vor. Gemäß den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben besteht der Aufsichtsrat aus sieben Mitgliedern, wovon die Stadt Gladbeck vier Mitglieder entsendet.
Die rechtliche Grundlage für die Bestellung der Vertreter bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Dabei ist festzulegen, dass die Vertreter der Gemeinde in den Organen der Gesellschaft die Interessen der Stadt zu verfolgen haben und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden sind. Die Wahl der Vertreter erfolgt nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung, wobei bei einem einheitlichen Wahlvorschlag die Annahme durch einen einstimmigen Beschluss des Rates ausreicht.
Mit der vorliegenden Vorlage wird die Neubesetzung der bisherigen Positionen angestrebt, die zuletzt im November 2009 durch den Rat beschlossen wurden. Finanzielle Auswirkungen durch diese personellen Besetzungsentscheidungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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