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Beschlussvorlage

Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe - Benennung eines Vertreters -

14/0223 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0223 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Benennung von Vertretern für die Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe. Da die Stadtsparkasse der Stadt Gladbeck gemäß ihrer Satzung Mitglied des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes ist, welcher im Jahr 2010 seinen Namen in Sparkassenverband Westfalen-Lippe geändert hat, ist die Entsendung von Vertretern erforderlich.

Die Satzung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe regelt die Zusammensetzung der Verbandsversammlung. Demnach entsenden die Mitgliedssparkassen und deren Träger jeweils zwei Mitglieder des Verwaltungsrats sowie das vorsitzende Mitglied des Vorstands. Für den Fall einer Verhinderung sind Vertreter zu wählen. Die Mitgliedschaft in der Verbandsversammlung endet, wenn die Voraussetzung der Ausübung des entsprechenden Amtes entfällt.

Der Beschlussentwurf sieht vor, den Bürgermeister als Vertreter in die Verbandsversammlung zu entsenden. Als Stellvertreter ist der Erste Beigeordnete vorgesehen. Die Wahl erfolgt gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW durch eine offene Abstimmung im Rat. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Benennung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage war zur Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung im Rat vorgesehen.

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