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Beschlussvorlage

Gemeinnütziger Bauverein - Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Gladbeck in die Mitgliederversammlung -

14/0241 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck ist Mitglied im Gemeinnützigen Bauverein Gladbeck eG, dessen Zweck die Förderung der Mitglieder durch eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung ist. Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 14/0241 regelt die Bestellung einer Vertretung der Stadt in der Mitgliederversammlung der Genossenschaft.

Gemäß der Satzung des Bauvereins besteht die Organstruktur aus dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und der Mitgliederversammlung. Die rechtliche Grundlage für die Bestellung von Vertretern in Organen juristischer Personen bildet die Gemeindeordnung NRW. Demnach haben die Vertreter die Interessen der Gemeinde zu verfolgen und sind an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden.

Die Verwaltung schlägt vor, den bisherigen Stadtbaurat erneut als Vertreter der Stadt Gladbeck in der Mitgliederversammlung des Bauvereins zu bestellen. Mit der Vorlage wird die entsprechende Entscheidung für den Rat vorbereitet, der die Sitzung am 3. Juli 2014 anberaumt hat. Durch die Bestellung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt.

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