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Beschlussvorlage

Bestimmung der Ausschussvorsitzenden

14/0220 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0220 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Bestimmung der Ausschussvorsitzenden und deren Stellvertretungen im Gladbecker Rat. Grundlage für die Verteilung der Posten ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Sofern sich die Fraktionen nicht einig sind, findet ein Zugriffsverfahren statt, bei dem die Ausschussvorsitze in der Reihen nach den Höchstzahlen zugeteilt werden, die sich aus der Teilung der Fraktionsstärke ergeben.

Einige Ausschüsse unterliegen besonderen Regelungen, die von diesem Verfahren ausgenommen sind. So führt der Bürgermeister den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss, während die Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses durch die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses gewählt werden. Im Wahlausschuss wird der Vorsitz durch den Wahlleiter innegehabt.

Das Verfahren zur Verteilung der Sitze findet auf die Ausschüsse für Wahlprüfung, Rechnungsprüfung, Stadtplanung und Bau, Wirtschaftsförderung und Grundstück, Soziales, Senioren und Gesundheit, Kultur, Sport, Schule, Umwelt/Betrieb sowie für integrierte Innenstadtentwicklung Anwendung. Basierend auf der aktuellen Mitgliederstärke der Fraktionen – SPD mit 22 Mitgliedern, CDU mit 11 Mitgliedern, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und das Soziale Bündnis in Gladbeck mit jeweils 3 Mitgliedern sowie die Demokratische Soziale Liberale mit 2 Mitgliedern – ergibt sich eine Zuteilung von sieben Vorsitzposten für die SPD und drei Vorsitzposten für die CDU. Finanzielle Auswirkungen durch diese Bestimmung werden nicht ausgewiesen.

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