Umsetzung des Änderungsgesetzes zum Kinderbildungsgesetz –KiBiz- hier: Landeszuschüsse für plusKITA und Sprachförderung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0232 befasst sich mit der Umsetzung des Änderungsgesetzes zum Kinderbildungsgesetz, welches zum 1. August 2014 in Kraft tritt. Gegenstand ist die Verteilung von Landesmitteln für die Förderung von „plusKITA“-Einrichtungen sowie für die Sprachförderung im Jugendamtsbezirk Gladbeck. Für die Stadt sind hierfür insgesamt 4、500 Euro vorgesehen, wobei 275.000 Euro auf die plusKITA-Förderung und 150.000 Euro auf die Sprachförderung entfallen.
Für die plusKITA-Einrichtungen wird ein Sockelbetrag von mindestens 25.000 Euro pro Einrichtung festgelegt, wobei für zwei spezifische Einrichtungen eine Erhöhung um jeweils 12.500 Euro vorgesehen ist. Bei den Sprachförderkitas beträgt der Sockelbetrag mindestens 5.000 Euro pro Einrichtung. Die Verwaltung schlägt vor, die Förderung auf Basis der bereits von den Trägern abgestimmten Kriterien vorzunehmen.
Betroffen von der Anerkennung als plusKITA- oder Sprachfördereinrichtung sind verschiedene Einrichtungen der AWO, des SKF sowie städtische Kindergärten. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich über Landesmittel, sodass für die Kommune keine zusätzlichen Kosten entstehen. Im investiven Finanzplan ist eine einmalige Auszahlung von 280.000 Euro vorgesehen. Der Rat soll den Kriterien sowie der Anerkennung der Einrichtungen zustimmen und die Verwaltung mit der Gewährung der Zuschüsse beauftragen. Die Anerkennung gilt zunächst für ein Kindergartenjahr, unter Vorbehalt einer möglichen Revision des Kinderbildungsgesetzes. Die endgültige Anzahl der geförderten Einrichtungen ist von der Höhe der bereitgestellten Landesförderung abhängig.
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