Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates
- 4Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der SPD-Ratsfraktion sowie der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hier: Änderung der Hauptsatzung der Stadt GladbeckZur Vorlage · 09/0425 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 09/0425 der Stadt Gladbeck befasst sich mit einem Antrag der Ratsfraktionen SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt. Der Vorschlag wurde gemäß § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse eingereicht.
Die Vorlage dient als Grundlage für die Beratung im Rat während der öffentlichen Sitzung am 12. November 2009. Aus dem vorliegenden Dokument geht hervor, dass die inhaltlichen Details der geplanten Satzungsänderung in einer beigefügten Anlage enthalten sind.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind laut der Vorlage keine Kosten oder Erträge zu verzeichnen. Es werden weder einmalige noch jährliche Aufwendungen oder Einnahgaben in der Ergebnisrechnung oder im investiven Finanzplan ausgewiesen. Es stehen somit keine Haushaltsmittel für die Umsetzung dieses Antrags zur Verfügung. Die Vorlage ist als Beschlussvorlage für den Rat konzipiert.
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- 5Bildung von Ausschüssen; hier: Festlegung der Zahl der Ausschusssitze und WahlenZur Vorlage · 09/0293 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 09/0293 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Bildung von Ausschüssen sowie der Festlegung der Sitzanzahl und der Durchführung von Wahlen für die neue Wahlperiode. Grundlage der Vorlage sind die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Hauptsatzung der Stadt Gladbeck.
Der Rat ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen Rechnungsprüfungsausschuss sowie einen Haupt- und einen Finanzausschuss zu bilden. Darüber hinaus sieht die Vorlage die Einrichtung weiterer Ausschüsse vor, namentlich des Stadtplanungs- und Bauausschusses, des Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschusses, des Sozialausschusses, des Kulturausschusses, des Sportausschusses sowie des Umweltausschusses bzw. Betriebsausschusses ZBG.
Die Vorlage regelt die Zusammensetzung der Gremien. Neben Ratsmitgliedern können sachkundige Bürger als ordentliche Mitglieder bestellt werden, wobei deren Zahl die der Ratsmitglieder nicht erreichen darf. Zudem können volljährige sachkundige Einwohner als Mitglieder mit beratender Stimme einberufen werden. Für den Rechnungsprüfungsausschuss sowie den Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss ist die Besetzung mit Ratsmitgliedern vorgesehen.
Hinsichtlich des Wahlverfahrens wird das Verfahren nach „Hare-Niemeyer“ angewandt. Bei Einigkeit der Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag ist ein einstimmiger Beschluss ausreichend; andernfalls erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die Vorlage umfasst zudem Regelungen zur Bestellung beratender Mitglieder durch Fraktionen sowie die Festlegung der Vertretungsregelung für Ausschussmitglieder.
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- 6Schulausschuss; hier: Festlegung der Zahl der Ausschusssitze und WahlenZur Vorlage · 09/0294 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0294 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Festlegung der Anzahl der Sitze sowie den anstehenden Wahlen für den Schulausschuss der Stadt Gladbeck. Grundlage für die Bildung des Ausschusses ist § 85 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen.
Der Rat ist gemäß der Kommunalen Verfassungsgesetzgebung befugt, die Zusammensetzung der Ausschüsse, die Anzahl der Mitglieder sowie die Anzahl der Stellvertreter nach eigenem Ermessen zu regeln. Die Vorlage sieht vor, die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder zu wählen. Dabei findet bei fehlendem einheitlichem Wahlvorschlag das Verfahren nach „Hare-Niemeyer“ Anwendung, um die Sitze entsprechend dem Verhältnis der Stimmenanteile der Fraktionen und Gruppen zu verteilen.
Zusätzlich zur regulären Besetzung sieht die Vorlage die Bestellung von beratenden Mitgliedern vor. Hierzu zählen Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche, die gemäß Schulgesetz als ständige Mitglieder mit beratender Stimme zu berufen sind. Ebenso können Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung in den Ausschuss berufen werden. Darüber hinaus besteht für Fraktionen, die im Ausschuss nicht vertreten sind, die Möglichkeit, Ratsmitglieder oder sachkundige Bürger als beratende Mitglieder zu benennen. Mit der Bestellung dieser Personen erfolgt keine Änderung der Beschlussfähigkeit des Ausschusses. Finanzielle Auswirkungen durch diese Regelungen werden nicht ausgewiesen.
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- 7Jugendhilfeausschuss; hier: WahlenZur Vorlage · 09/0295 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 09/0295 regelt die anstehenden Wahlen im Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck. Der Ausschuss ist mit insgesamt 15 stimmberechtigten Mitgliedern besetzt. Die Sitzverteilung folgt den Vorgaben des SGB VIII sowie der Satzung des Jugendamtes. Demnach entfallen neun Sitze auf die Vertretungskörperschaft und sechs Sitze auf die freie Jugendhilfe. Die Wahl der Mitglieder erfolgt durch den Rat nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang unter Anwendung des Hare-Niemeyer-Verfahrens.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass für jedes ordentliche Mitglied eine persönliche Stellvertretung gewählt werden muss. Die Träger der freien Jugendhilfe sind verpflichtet, mindestens die doppelte Anzahl der zu besetzenden Sitze sowie deren Stellvertreter vorzuschlagen. Neben den stimmberechtigten Mitgliedern sind gemäß der Satzung des Jugendamtes auch beratende Mitglieder vorgesehen, die unter anderem aus der Verwaltung, der Justiz, der Polizei und den Religionsgemeinschaften bestehen.
Die Vorlage umfasst zudem Angaben zum investiven Finanzplan, der Posten für Personalaufwand, Sach- und Dienstleistungen sowie Transferaufwand beinhaltet. Aus der vorliegenden Vorlage ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Der Entwurf enthält die entsprechenden Formblätter für die Beschlussfassung durch den Ausschuss, den Rat oder den Haupt- und Finanzausschuss.
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- 8Wahl des Integrationsrats Neufassung der WahlordnungZur Vorlage · 09/0421 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0421 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Neufassung der Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates in Gladbeck. Hintergrund ist die Novellierung des § 27 der Gemeindeordnung durch den Landtag, wodurch der bisherige Ausländerbeirat durch einen Integrationsrat ersetzt wird. Der Rat hat bereits beschlossen, ein Gremium aus 14 direkt gewählten Mitgliedern und 7 vom Rat bestellten Ratsmitgliedern zu bilden. Die Wahl ist für den 7. Februar 2010 angesetzt.
Die Neufassung der Wahlordnung umfasst mehrere inhaltliche Anpassungen. Zur Wahlberechtigung gehören künftig auch Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit in den letzten fünf Jahren erworben haben. Die Frist für den Wohnsitz in Gladbeck wurde von drei Monaten auf 16 Tage vor der Wahl verkürzt. Zudem entfällt die Möglichkeit, persönlichen Vertretern zuzuweisen. Der Wahlausschuss wird künftig einheitlich für die Integrationsratswahl und die Kommunalwahl eingesetzt und darf nur aus Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern bestehen.
Die Sitzverteilung wird nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte Lague/Schepers) berechnet. Zudem unterliegt die Wahl nun einer umfassenden Prüfung von Amts wegen. Für die kommende Wahl legt der Wahlleiter die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen auf den 4. Januar 2010 fest, um die Vorbereitungen über die Weihnachtszeit zu ermöglichen. Die Zulassung der Vorschläge durch den Wahlausschuss soll bis zum 8. Januar 2010 erfolgen.
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- 9Bildung eines WahlausschussesZur Vorlage · 09/0411 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0411 des Bürgermeisterbüros sieht die Bildung eines Wahlausschusses für die anstehende Kommunalwahl in Gladbeck vor. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung ist der Rat der Stadt verpflichtet, diesen Ausschuss einzusetzen. Der Ausschuss wird zudem in der gleichen Zusammensetzung für die Wahl der Mitglieder zum Integrationsgremium tätig sein.
Zu den Aufgaben des Wahlausschusses gehören unter anderem die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke, die Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen sowie die Feststellung des Wahlergebnisses. Der Ausschuss wird vom Wahlleiter als Vorsitzendem geleitet. Die weitere Besetzung erfolgt durch eine Anzahl von 4, 6, 8 oder 10 Beisitzern sowie deren persönliche Stellvertreter. Als wählbare Mitglieder kommen ausschließlich Ratsmitglieder und sachkundige Bürger in Betracht. Der Bürgermeister fungiert als Wahlleiter, wobei seine Vertretung im Amt als stellvertretender Wahlleiter fungiert. Sollten sich der Bürgermeister oder dessen Vertretung für das Amt des Bürgermeisters bewerben, endet ihre Funktion als Wahlleitung mit dem Zeitpunkt der Aufstellung.
Die Wahl der Beisitzer erfolgt nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung. Bei einem einheitlichen Wahlvorschlag der Ratsmitglieder ist ein einstimmiger Beschluss ausreichend; andernfalls findet eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt. Mit der Bildung des Ausschusses sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
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- 10Bildung eines WahlprüfungsausschussesZur Vorlage · 09/0412 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0412 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Bildung eines Wahlprüfungsausschusses für die neu gewählte Vertretung. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung ist die Bildung dieses Ausschusses erforderlich, um Einsprüche gegen die Wahl sowie die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen vorzuprüfen. Diese Zuständigkeit erstreckt sich zudem auf die Wahl des Integrationsrates.
Der Rat der Stadt Gladbeck ist gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen befugt, die Zusammensetzung sowie die Arbeitsweise des Ausschusses festzulegen. Dies umfasst die Entscheidung über die Anzahl der Ausschusssitze und die Frage, ob neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger als Mitglieder bestellt werden. Die Vorlage sieht vor, dass die Besetzung der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder durch Wahlen erfolgt. Dabei können Fraktionen, die im Ausschuss nicht vertreten sind, ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger mit beratender Stimme benennen. Ebenso haben fraktionslose Ratsmitglieder das Recht, dem Ausschuss mit beratender Stimme anzugehören.
Die Vorlage enthält einen Entwurf für die Besetzung der Ausschusssitze und die Bestellung beratender Mitglieder. Es werden keine finanziellen Auswirkungen durch die Bildung des Gremiums erwartet. Der Ausschuss ist als Ratsausschuss einzustufen.
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- 11Bestimmung der AusschussvorsitzendenZur Vorlage · 09/0297 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 09/0297 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Bestimmung der Ausschussvorsitzenden und deren Stellvertretungen im Rat der Stadt Gladbeck. Die Grundlage für die Verteilung der Sitze bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Gemäß der gesetzlichen Regelungen können die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden einvernehmlich bestimmen, sofern kein Widerspruch durch ein Fünftel der Ratsmitglieder erfolgt. Sollte keine Einigung zustande kommen, findet ein Zugriffsverfahren statt. Dieses Verfahren basiert auf der Berechnung von Höchstzahlen durch die Teilung der Fraktionsstärke. Für bestimmte Gremien gelten jedoch Sonderregelungen: Im Haupt- und Finanzausschuss führt der Bürgermeister den Vorsitz, im Jugendhilfeausschuss erfolgt die Wahl durch die stimmberechtigten Mitglieder, und im Wahlausschuss übernimmt der Wahlleiter den Vorsitz.
Das Verfahren zur Verteilung der Sitze findet auf die Ausschüsse Wahlprüfung, Rechnungsprüfung, Stadtplanung und Bau, Wirtschaftsförderung und Grundstück, Sozial, Kultur, Sport, Schule sowie Umwelt/Betrieb Anwendung. Basierend auf der aktuellen Mitgliederstärke der Fraktionen – von 21 Mitgliedern bei der SPD bis zu 2 Mitgliedern bei der FDP und der Sozialen Liste – ergibt sich nach dem mathematischen Verfahren eine Zuteilung von sechs Vorsitzen an die SPD und drei Vorsitzen an die CDU. Mit finanziellen Auswirkungen ist durch die Vorlage nicht zu rechnen.
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- 12Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck; hier: a) Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates b) Wahl des Vorsitzenden sowie seiner StellvertreterZur Vorlage · 09/0298 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 09/0298 regelt die Besetzung des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Gladbeck. Gegenstand der Vorlage ist die Wahl der Mitglieder sowie die Bestimmung des Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Da die Stadtsparkasse Gladbeck weniger als 250 Beschäftigte beschäftigt, setzt sich der Verwaltungsrat aus einem vorsitzenden Mitglied, mindestens vier und höchstens zehn weiteren sachkundigen Mitgliedern sowie zwei Dienstkräften zusammen. Die Wahl der sachkundigen Mitglieder erfolgt nach dem Prinzip der Verhältniswahl gemäß der Gemeindeordnung unter Anwendung des Hare-Niemeyer-Verfahrens. Die Dienstkräfte werden auf Grundlage eines Vorschlags der Personalversammlung gewählt, der mindestens die doppelte Anzahl der zu wählenden Mitglieder enthalten muss. Die Vertretung des Trägers bestimmt den Vorsitzenden sowie zwei Stellvertreter.
Für die Wahl der Mitglieder ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde notwendig. Ein Ausschluss von der Mitgliedschaft besteht unter anderem bei einer Tätigkeit als Dienstkraft des Trägers oder der Sparkasse sowie bei Beschäftigungen bei Steuerbehörden oder Auskunfteien. Zudem sind Personen ausgeschlossen, gegen die ein rechtswirksames Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder Vermögensvergehens läuft oder die eine entsprechende Strafe erhalten haben, sofern eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister zulässig ist. Ein Ausschlussgrund liegt auch vor, wenn Personen in den letzten zehn Jahren als Schuldner in ein Insolvenzverfahren oder ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung involviert waren. Tritt ein solcher Grund während der Amtszeit ein oder wird ein bestehender Grund erst während der Amtszeit bekannt, endet die Mitgliedschaft. Der Entwurf sieht die Wahl von sachkundigen Mitgliedern, deren Stellvertretern sowie Dienstkräften und deren Stellvertretern vor. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- 13Verbandsversammlung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes; hier: Benennung eines VertretersZur Vorlage · 09/0299 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0299 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Benennung von Vertretern für die Verbandsversammlung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes. Grundlage für dieses Vorhaben ist die Satzung der Stadtsparkasse Gladbeck, nach der die Sparkasse Mitglied des genannten Verbandes ist.
Gemäß der Satzung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes setzt sich die Verbandsversammlung aus Vertretern der Mitgliedssparkassen und deren Träger zusammen. Die Besetzung sieht vor, dass jeweils zwei Mitglieder des Verwaltungsrates oder des Kreditausschusses sowie das vorsitzende Mitglied des Vorstands entsandt werden. Für den Fall einer Verhinderung sind Vertreterregelungen vorgesehen. Die Mitgliedschaft endet automatisch, wenn die Voraussetzung der Ausübung des entsprechenden Amtes entfällt.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, den Bürgermeister als Vertreter in die Verbandsversammlung zu entsenden. Als Stellvertreter ist der Erste Beigeordnete vorgesehen. Die Wahl erfolgt nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW durch offene Abstimmung oder Stimmabgabe. Mit der Benennung der Vertreter werden die personellen Anforderungen zur Wahrnehmung der Interessen der Stadtsparkasse im Verband erfüllt. Finanzielle Auswirkungen durch diese Benennung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 14Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH (GWG); hier: a) Vertreter der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung b) Wahl der Mitglieder des AufsichtsratesZur Vorlage · 09/0301 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 09/0301 befasst sich mit der Besetzung der Organe der Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH. Im Zentrum der Vorlage stehen die Benennung von Vertretern der Stadt in der Gesellschafterversammlung sowie die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates.
Es wird vorgeschlagen, den Ersten Beigeordneten und den Städtischen Rechtsdirektor als Vertreter der Stadt in die Gesellschafterversammlung zu bestellen. Dabei soll der Erste Beigeordnete zum Leiter und der Städtische Rechtsdirektor zum stellvertretenden Leiter der Gesellschafterversammlung gewählt werden. Die Amtszeit der Vertreter sowie der Aufsichtsratsmitglieder ist an die Dauer der aktuellen Ratswahlperiode gebunden. Derzeit setzt sich der Aufsichtsrat aus fünf vom Rat vorgeschlagenen Mitgliedern sowie Vertretern des freien Gesellschafters und des Mieterbeirates zusammen.
Ein Beschlussentwurf liegt vor, der die Benennung der Vertreter sowie die Verpflichtung der Stadtvertreter zur Wahl weiterer Mitglieder durch die Gesellschafterversammlung vorsieht. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 15RW-Holding AG hier: Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Gladbeck in die HauptversammlungZur Vorlage · 09/0407 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0407 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Bestellung einer Vertretung der Stadt Gladbeck in der Hauptversammlung der RW-Holding AG. Die Stadt Gladbeck ist über andere Beteiligungen als Gesellschafterin an der RW-Holding AG beteiligt. Der Gegenstand dieser Gesellschaft ist der Erwerb sowie die Verwaltung von Beteiligungen, wobei die Einhaltung der Vorschriften des Sparkassenrechts des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten ist.
Mit einem Beschluss des Rates vom 4. November 2004 wurde der hauptamtliche Bürgermeister als Vertreter der Stadt Gladbeck in die Hauptversammlung der RW-Holding AG bestellt. Die Vorlage dient der Regelung der Vertretung gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach sind Vertreter in Organen, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, dazu verpflichtet, die Interessen der Gemeinde zu verfolgen und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden zu sein.
Der Beschlussentwurf sieht vor, eine Person als Vertreterin oder Vertreter der Stadt Gladbeck in die Hauptversammlung der RW-Holding AG zu bestellen. Für den Wahlvorgang ist vorgesehen, dass die Wahl durch offene Abstimmung erfolgt, sofern kein Widerspruch vorliegt. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Bestellung keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt entstehen.
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- 16Hauptversammlung der RWE Aktiengesellschaft; hier: Benennung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt GladbeckZur Vorlage · 09/0306 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0306 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Benennung einer Vertretung der Stadt Gladbeck für die Hauptversammlung der RWE Aktiengesellschaft. Da die Stadt Gladbeck Inhaberin von Stammaktien der RWE Aktiengesellschaft ist, besteht die Notwendigkeit, eine Person für die Vertretung in diesem Gremium zu bestimmen. Die RWE Aktiengesellschaft ist in verschiedenen Geschäftsfeldern tätig, darunter die Energieversorgung, Umweltdienstleistungen, die Gewinnung von Bodenschätzen sowie die Telekommunikation und Immobilienwirtschaft.
Die Vorlage verweist auf die rechtlichen Grundlagen der Gemeindeordnung NRW. Demnach sind Vertreter der Gemeinde in Organen juristischer Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, dazu verpflichtet, die Interessen der Stadt zu verfolgen. Zudem sind sie an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Die bisherige Vertretung wurde durch einen Beschluss des Rates aus dem Jahr 2004 festgelegt.
Für die Neubesetzung der Vertretung sieht die Vorlage ein Verfahren gemäß § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW vor. Die Wahl soll durch eine offene Abstimmung erfolgen, wobei die vorgeschlagene Person mit mehr als der Hälfte der gültigen Stimmen gewählt ist. Mit der Benennung der Vertretung sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt verbunden. Der Entwurf sieht vor, eine Person als Vertreterin oder Vertreter der Stadt Gladbeck in der Hauptversammlung der RWE Aktiengesellschaft zu benennen.
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- 17Vertretung der Stadt Gladbeck im Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbHZur Vorlage · 09/0387 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0387 befasst sich mit der Bestellung der Vertretung der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung des Verbandes der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH. Die Stadt Gladbeck ist Mitglied in diesem Verband, dessen Zweck die Bildung einer einheitlichen Auffassung der Gesellschafter in energiewirtschaftlichen und kommunalpolitischen Fragen sowie die Unterstützung der Mitglieder bei der Sicherung der Daseinsvorsorge in den Bereichen Strom, Öl, Gas, Wasser, Abwasser und Abfall ist.
Gemäß den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen des Verbandes ist pro Gesellschafter nur eine Vertretungsperson zulässig. Die rechtliche Grundlage für die Bestellung der Vertreter in Gremien von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, ergibt sich aus der Gemeindeordnung NRW. Diese schreibt vor, dass Vertreter die Interessen der Gemeinde zu verfolgen und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden sind.
Ein entsprechender Beschluss des Rates aus dem Jahr 2004 hatte den hauptamtlichen Bürgermeister als Vertreter der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung des Verbandes bestellt. Die aktuelle Vorlage dient der formellen Bestellung der Vertretung für die laufende Amtsperiode. Mit der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck verbunden. Der Entwurf sieht die Bestellung einer Person als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung vor.
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- 18VEKS-Verwertung und Entsorgung Karnap-Städte Holding GmbH a) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung b) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Gladbeck im Aufsichtsrat c) Bestellung von Arbeitnehmervertreter/innen im Aufsichtsrat der VEKSZur Vorlage · 09/0388 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0388 der Verwaltung befasst sich mit der personellen Besetzung der Organe der VEKS-Verwertung und Entsorgung Karnap-Städte Holding GmbH. Die Stadt Gladbeck ist Gesellschafterin des Unternehmens, welches die Steuerung und Koordination der Abfallwirtschaft in den Gebieten der Städte Bottrop, Essen, Gelsamen, Gladbeck und Mülheim an der Ruhr übernimmt.
Der Gegenstand der Vorlage umfasst drei wesentliche Punkte. Erstens soll eine Vertretung der Stadt Gladbeck in die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft bestellt werden. Zweitens ist die Bestellung eines Vertreters der Stadt Gladbeck in den Aufsichtsrat der VEKS vorgesehen. Drittens betrifft die Vorlage die Entsandung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat.
Gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung NRW und des Gesellschaftsvertrages sind die Vertreter verpflichtet, die Interessen der Stadt Gladbeck zu verfolgen. Für den Aufsichtsrat ist vorgesehen, drei Mitglieder aus dem Kreis der Arbeitnehmer auf Grundlage von Wahlvorschlägen der zuständigen Arbeitnehmervertretungen zu entsenden. Die Gewerkschaft ver.di hat hierfür drei Personen vorgeschlagen, die aus den Bereichen ver.di Essen, ver.di Emscher-Lippe-Süd sowie dem Entsorgungsbetrieb Essen stammen.
Die Vorlage sieht keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt vor. Die Entscheidung über die personellen Besetzungen obliegt dem Rat bzw. dem zuständigen Ausschuss.
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- 19Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH a) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in der Gesellschafterversammlung b) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in den AufsichtsratZur Vorlage · 09/0389 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die Vertretung in der Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW) neu zu bestellen. Die Stadt ist Gesellschafterin des Unternehmens, welches Aufgaben im Bereich der Wasser- und Abwasserwirtschaft sowie wassertechnische Dienstleistungen wahrnimmt.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Bestellung einer Vertretung für die Gesellschafterversammlung sowie einer Vertretung für den Aufsichtsrat vor. Bisherige Beschlüsse des Rates aus dem Jahr 2004 regelten die Besetzung dieser Gremien durch den damaligen Bürgermeister und ein Ratsmitglied.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sind die Vertreter der Stadt verpflichtet, die Interessen der Gemeinde in den Organen der RWW zu verfolgen. Dabei sind sie an die Beschlüsse des Rates und der zuständigen Ausschüsse gebunden. Die Neubesetzung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben für die Bestellung von Vertretern bei unmittelbaren Beteiligungen.
Mit der Vorlage wird der Entwurf vorgelegt, nach dem die Auswahl der Personen durch eine Abstimmung in den entsprechenden Gremien erfolgen soll. Für die Stadt Gladbeck entstehen durch die Neubesetzung der Vertretungen keine finanziellen Auswirkungen. Die Entscheidung über die neuen Vertreter wird im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat behandelt.
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- 20Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) a) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in der Gesellschafterversammlung b) Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds c) Benennung zweier ständiger Gäste für die Teilnahme an den AufsichtsratssitzungenZur Vorlage · 09/0390 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0390 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der personellen Besetzung der Vertretungen der Stadt Gladbeck in der Emscher Lippe Energie GmbH (ELE). Die Gesellschaft hat zum Ziel, die örtliche Energieversorgung durch die Bereitstellung von Elektrizität, Gas und Wärme sowie durch Beratungs- und Betriebsführungsleistungen zu stärken.
Der Entwurf sieht vor, die Vertretung der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung der ELE neu zu bestellen. Zudem soll ein Mitglied für den Aufsichtsrat der Gesellschaft bestimmt werden. Der Aufsichtsrat der ELE setzt sich gemäß Gesellschaftsvertrag aus 18 Mitgliedern zusammen, wobei 12 Mitglieder von den Gesellschaftern und sechs Mitglieder von der Arbeitnehmerschaft gewählt werden. Die Verteilung der durch die Gesellschafter zu wählenden Mitglieder sieht vor, dass jeweils ein Mitglied von der Stadt Bottrop, der Stadt Gladbeck und der Gesellschaft für Energie und Wirtschaft mbH entsendet wird, während neun Mitglieder von der RWE Rhein-Ruhr AG/Rhenag Rheinische Energie AG gestellt werden.
Darüber hinaus ist die Benennung von zwei ständigen Gästen für die Teilnahme an den Aufsichtsratssitzungen vorgesehen. Diese Gäste verfügen über keine Stimmberechtigung. Die Vorlage legt zudem die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bestellung von Vertretern in kommunalen Unternehmen gemäß der Gemeindeordnung NRW fest. Finanzielle Auswirkungen durch diese Beschlüsse werden nicht ausgewiesen.
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- 21Verwaltungsbeirat der Rhenag; hier: Benennung einer Vertreterin/eines VertretersZur Vorlage · 09/0391 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0391 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Benennung einer Vertretung der Stadt Gladbeck im Verwaltungsbeirat der Rhenag. Gemäß der Satzung der Rhenag dient dieser Beirat der Beratung der Unternehmensverwaltung in wichtigen Angelegenheiten. Die Mitglieder des Beirats werden durch den Vorstand unter Berücksichtigung der Richtlinien des Aufsichtsrates berufen, wobei die Interessen der beteiligten Städte, Kreise und Gemeinden zu berücksichtigen sind.
Die Vorlage verweist auf einen Beschluss des Rates aus dem Jahr 2004, mit dem ein Ratsmitglied als Vertreterin der Stadt Gladbeck für den Verwaltungsbeirat benannt worden war. Zur rechtlichen Grundlage dient die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Diese regelt, dass Vertreter der Gemeinde in Organen von Unternehmen, an denen die Stadt unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, die Interessen der Stadt zu verfolgen haben und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden sind.
Der Entwurf sieht vor, eine Person als Vertreterin oder Vertreter der Stadt Gladbeck im Verwaltungsbeirat der Rhenag zu benennen. Die Bestellung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben für die Vertretung der Gemeinde. Mit der Benennung sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt verbunden. Die Vorlage war zur Beratung für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat vorgesehen.
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- 22E.ON-Fernwärme GmbH; hier: Benennung von Vertreter/innen der Stadt Gladbeck für das BeratungsgremiumZur Vorlage · 09/0392 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0392 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Benennung von Vertretern der Stadt Gladbeck für das Beratungsgremium der E.ON-Fernwärme GmbH. Die E.ON-Fernwärme GmbH ist aus den ehemaligen Fernheizungsgesellschaften der Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Gelsenkirchen-Buer, Gladbeck, Recklinghausen sowie Herne/Wanne-Eickel hervorgegangen. In jedem der sechs Städte des Geschäftsgebiets wurde ein Beratungsgremium eingerichtet, dessen Aufgabe darin besteht, kommunale Belange beim Fernwärmeausbau mit der Geschäftsführung zu erörtern.
Die Stadt Gladbeck ist dazu berechtigt, drei Mitglieder in dieses Gremium zu entsenden. Eine bisherige Besetzung durch drei Ratsmitglieder erfolgte durch einen Beschluss des Rates vom 4. November 2004. Zudem nimmt der Stadtbaurat als ständiger Gast an den Sitzungen teil. Die Vorlage verweist auf die gesetzlichen Grundlagen der Gemeindeordnung NRW bezüglich der Vertretung der Gemeinde in Organen juristischer Personen sowie auf die Verfahrensvorschriften zur Bestellung von Vertretern.
Mit dem vorliegenden Entwurf wird die Neubenennung der drei Vertreter für das Beratungsgremium beantragt. Durch die Neubesetzung entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt. Der Beschlussentwurf sieht die formale Benennung der drei Personen vor, um die Interessen der Stadt Gladbeck im Rahmen des Fernwärmeausbaus zu vertreten.
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- 23Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck Besitzgesellschaft mbH; hier: Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters für die GesellschafterversammlungZur Vorlage · 09/0394 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck ist Gesellschafterin der Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck Besitzgesellschaft mbH. Der Zweck dieses Unternehmens ist die Errichtung sowie die Vermietung von Gebäuden des Innovationszentrums Wiesenbusch in Gladbeck. Die Organe der Gesellschaft setzen sich aus der Geschäftsführung und der Gesellschafterversammlung zusammen.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage der Nummer 09/0394 wird die Bestellung einer Vertretung für die Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung der genannten Gesellschaft behandelt. Ein Ratsbeschluss aus dem Jahr 2004 hatte zuvor ein Ratsmitglied als Vertreter der Stadt Gladbeck in diesem Gremium bestellt.
Die Vorlage dient der Neubesetzung dieser Position. Gemäß der Gemeindeordnung NRW sind die Vertreter der Gemeinde in den Organen der beteiligten juristischen Personen dazu verpflichtet, die Interessen der Stadt zu verfolgen und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden zu sein. Die Entscheidung über die Bestellung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben für die Bestellung eines Vertreters. Für die Stadt Gladbeck entstehen durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen.
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- 24Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck Betriebsgesellschaft mbH a) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters für die Gesellschafterversammlung b) Bestellung der Mitglieder des AufsichtsratesZur Vorlage · 09/0395 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0395 befasst sich mit der personellen Besetzung der Organe der Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck Betriebsgesellschaft mbH, an der die Stadt Gladbeck als Gesellschafterin beteiligt ist. Die Gesellschaft verfügt über eine Gesellschafterversammlung, einen Aufsichtsrat sowie eine Geschäftsführung.
Im ersten Teil der Vorlage wird die Bestellung einer Vertretung für die Gesellschafterversammlung behandelt. Es wird darauf verwiesen, dass der Rat bereits im Februar 2009 eine Vertreterin gewählt hat. Die Neubesetzung soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW erfolgen, wobei die Wahl durch offene Abstimmung oder Stimmabgabe unter Einhaltung spezifischer Mehrheitsregeln durchgeführt wird.
Der zweite Teil der Vorlage betrifft die Besetzung des Aufsichtsrates. Dieser besteht aus insgesamt sieben Mitgliedern, wovon die Stadt Gladbeck vier Mitglieder entsendet. Die Vorlage verweist auf die rechtliche Grundlage der Gemeindeordnung NRW, wonach die Vertreter die Interessen der Stadt zu verfolgen und an die Beschlüsse des Rates gebunden sind. Es wird auf eine frühere Besetzung des Aufsichtsrates aus dem Jahr 2004 Bezug genommen. Der Beschlussentwurf sieht die formale Bestellung einer Vertretung für die Gesellschafterversammlung sowie die Benennung von vier Mitgliedern für den Aufsichtsrat vor. Finanzielle Auswirkungen durch diese personellen Besetzungen werden nicht ausgewiesen.
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- 25WiN Emscher-Lippe - Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH a) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in der Gesellschafterversammlung b) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in den AufsichtsratZur Vorlage · 09/0396 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0396 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung der Vertretung der Stadt Gladbeck in der WiN Emscher-Lippe - Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH. Die Gesellschaft verfolgt das Ziel, die soziale und wirtschaftliche Struktur im nördlichen Ruhrgebiet zu verbessern.
Die Vorlage sieht zwei separate Maßnahmen vor. Zum einen soll eine Vertretung für die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft bestellt werden. Gemäß der Gemeindeordnung ist die Vertretung in diesem Gremium dazu verpflichtet, die Interessen der Stadt Gladbeck zu verfolgen und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden zu sein. Zum anderen soll eine Person als Vertreter für den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft umfasst bis zu 16 Mitglieder, wobei die kreisangehörigen Städte des Kreises Recklinghausen mit fünf Mitgliedern vertreten sind. Für die Besetzung der Aufsichtsratssitze zwischen den Kommunen des Kreises wurde ein Rotationsprinzip vereinbart, das einen Wechsel der Mitglieder nach jeweils zweieinhalb Jahren vorsieht.
Die Berufung des Vertreters für den Aufsichtsrat erfolgt durch die Gesellschafterversammlung auf Vorschlag der Berechtigten. Mit der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt verbunden. Die Entscheidung über die personellen Besetzungen liegt beim Rat bzw. dem zuständigen Ausschuss.
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- 26Emscher-Lippe-Konferenz; hier: Bestellung von Vertretern der Stadt GladbeckZur Vorlage · 09/0397 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0397 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Bestellung von Vertretern der Stadt Gladbeck für die Emscher-Lippe-Konferenz. Die Emscher-Lippe-Konferenz fungiert als Kommunikations- und Beratungsgremium für regionale Akteure und Kräfte, die im Strukturwandel der Region relevant sind. Die Grundlage für die Beteiligung der Stadt Gladbeck bildet ein Beschluss des Rates aus dem Jahr 2003 über den Beitritt zur Emscher-Lippe-Allianz.
Aufgrund des Einwohneranteils der Stadt innerhalb der Emscher-Lippe-Region ist der Rat berechtigt, zwei Mitglieder in die Konferenz zu entsenden. Während der hauptamtliche Bürgermeister kraft seines Amtes bereits Mitglied der Konferenz ist, sieht die Vorlage die Wahl weiterer Vertreter und Stellvertreter vor. Die Konferenz setzt sich unter anderem aus den Bürgermeisterinnen, Bürgermeistern und Landräten der beteiligten Kommunen zusammen.
Die rechtliche Grundlage für die Bestellung der Vertreter bildet die Gemeindeordnung NRW. Die gewählten Vertreter sind verpflichtet, die Interessen der Stadt Gladbeck in dem Gremium zu verfolgen und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden zu sein. Der Rat kann die Vertreter jederzeit durch Beschluss abberufen. Für die Besetzung der Positionen ist ein Verfahren vorgesehen, das sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung zur Wahl von Vertretern in Gremien richtet. Finanzielle Auswirkungen durch diese Bestellung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 27Gemeinnütziger Bauverein; hier: Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Gladbeck in die MitgliederversammlungZur Vorlage · 09/0398 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck ist Mitglied im Gemeinnützigen Bauverein Gladbeck. Die Genossenschaft verfolgt den Zweck, ihre Mitglieder durch eine sozial verantwortbare Wohnungsversorgung zu fördern und führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit aus. Zu den Organen der Genossenschaft gehören der Vorstand, der Aufsichtsrat sowie die Mitgliederversammlung.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage Nr. 09/0398 wird die Bestellung eines Vertreters der Stadt Gladbeck in die Mitgliederversammlung des Bauvereins behandelt. Gemäß der Gemeindeordnung NRW haben Vertreter der Gemeinde in Organen von juristischen Personen, an denen die Stadt beteiligt ist, die Interessen der Stadt zu verfolgen und sind an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden.
Es wird vorgeschlagen, den bisherigen Stadtbaurat erneut als Vertreter der Stadt Gladbeck in der Mitgliederversammlung des Gemeinnützigen Bauvereins zu bestellen. Für diese Bestellung sind keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die entsprechende Bestellung vornimmt.
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- 28GAFÖG a) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung b) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Gladbeck in den BeiratZur Vorlage · 09/0399 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0399 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung der Vertretungen der Stadt Gladbeck in den Organen der GAFÖG Arbeitsförderungsgesellschaft gemeinnützige GmbH. Die Stadt ist seit einem Beschluss des Rates aus dem Jahr 1994 mit einer Stammeinlage an der Gesellschaft beteiligt. Der Zweck der GAFÖG ist die Unterstützung von jugendlichen und älsten Arbeitslosen sowie von Langzeitarbeitslosen mit schwierigen Ausgangsbedingungen durch sozialpädagogische Betreuung, fachliche Qualifizierung sowie Schuldner- und Suchtberatung.
Die Vorlage sieht die Bestellung von Vertretern für die Gesellschafterversammlung sowie für den Beirat vor. Gemäß der Gemeindeordnung NRW haben die Vertreter die Interessen der Stadt zu verfolgen und sind an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Für die Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Leiter des Referates Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung erneut als Vertreter der Stadt zu bestellen. Für die Besetzung des Beirats ist eine entsprechende Benennung vorgesehen.
Mit der Neubesetzung der Organe sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden. Die Entscheidung über die personellen Besetzungen der Vertretungen erfolgt im Rahmen der anstehenden Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates.
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- 29Stiftung Zukunftswerkstatt Gladbeck; hier: Bestimmung von drei Mitgliedern des Rates der Stadt Gladbeck in den BeiratZur Vorlage · 09/0404 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0404 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Besetzung des Beirats der „Stiftung Zukunftswerkstatt Gladbeck“. Die Stiftung wurde von der Stadtsparkasse Gladbeck im Zusammenhang mit der Aufgabe des Siemens-Standortes in der Stadt errichtet. Ihr Zweck ist die Förderung der wirtschaftsnahen Personalqualifizierung, um den Strukturwandel in Gladbeck zu unterstützen. Dies umfasst Maßnahmen der beruflichen Umschulung und Weiterbildung sowie die Kooperation mit Arbeitsverwaltungen, Bildungsträgern, Gewerkschaften, Verbänden und Hochschulen.
Die Organisationsstruktur der Stiftung besteht aus einem Vorstand und einem Beirat. Der Vorstand, der sich aus den für die Wirtschaftsförderung und das Recht zuständigen kommunalen Wahlbeamten der Stadt zusammensetzt, vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Der Beirat hat die Aufgabe, den Vorstand zu überwachen, die Einhaltung des Stifterwillens sicherzustellen und den Vorstand vor dessen Entscheidungen zu beraten. Gemäß der Stiftungssatzung setzt sich der Beirat unter anderem aus der stellvertretenden Bürgermeisterin oder dem stellvertretenden Bürgermeister der Stadt Gladbeck in leitender Funktion sowie aus Mitgliedern des Rates der Stadt Gladbeck zusammen, wobei mindestens eine Ratsfrau vertreten sein muss.
Die Vorlage sieht die Entsendung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern aus dem Rat der Stadt Gladbeck in den Beirat vor. Mit der Neubesetzung sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden.
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- 30Zukunftsaktion Kohlegebiete (ZAK) e.V.; hier: Benennung einer Vertreterin/eines Vertreters für die Stadt GladbeckZur Vorlage · 09/0405 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0405 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Benennung einer Vertretung für die Stadt Gladbeck in der Mitgliederversammlung des Vereins Zukunftsaktion Kohlegebiete (ZAK e.V.). Die Stadt Gladbeck ist bereits seit einem Beschluss des Rates vom 30. August 1990 Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Bergbaustädte Nordrhein-Westfalen und des Saarlandes, welche sich später zur Zukunftsaktion Kohlegebiete e.V. umbenannte.
Gemäß der Satzung des ZAK e.V. setzt sich die Mitgliederversammlung aus den Rats- und Kreistagsvorsitzenden, den Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten sowie jeweils einem weiteren von der Vertretungskörperschaft entsandten Mitglied zusammen. Seit einem Beschluss des Rates aus dem Jahr 2004 wird die Stadt Gladbeck durch ein Ratsmitglied in dieser Mitgliederversammlung vertreten.
Die Vorlage dient dazu, eine weitere Vertretung für die Mitgliederversammlung des Vereins zu benennen. Dabei wird auf die gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen verwiesen, wonach Vertreter in Gremien, an denen die Gemeinde beteiligt ist, die Interessen der Stadt zu verfolgen haben und an die Beschlüsse des Rates gebunden sind. Mit der Benennung der Vertretung entstehen laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt.
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- 31Kuratorium für das Elisabeth-Brune-Altenzentrum der Arbeiterwohlfahrt in Rentfort-Nord hier: Benennung von Vertretern der Stadt GladbeckZur Vorlage · 09/0402 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0402 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung der Vertretung der Stadt Gladbeck im Kuratorium für das Elisabeth-Brune-Altenzentrum der Arbeiterwohlfahrt in Rentfort-Nord. Die Arbeiterwohlfahrt – westliches Westfalen – hat für ihre Senioreneinrichtungen im Bezirk Kuratorien eingerichtet, deren Aufgabe die Beratung und Mitwirkung bei Fragen und Problemen im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit ist.
Gemäß der Satzung des Kuratoriums setzt sich die Besetzung unter anderem aus einer Vertretung des Rates der Stadt sowie einer Vertretung der Stadtverwaltung zusammen. Die Amtszeit der Mitglieder orientiert sich an der Amtsperiode des Rates. Da die bisherige Bestellung der Vertreter im Jahr 2004 erfolgte, ist eine Neubenennung erforderlich.
Der Beschlussentwurf sieht vor, ein Ratsmitglied sowie eine Vertretung der Stadtverwaltung für das Kuratorium zu bestellen. Die rechtliche Grundlage für die Bestellung der Vertreter bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Vertreter sind dabei angewiesen, die Interessen der Stadt Gladbeck in dem Gremium zu verfolgen. Mit der Neubesetzung sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden. Die Entscheidung über die Benennung der Personen ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates vorgesehen.
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- 32Zweckverband 'Gemeinsame kommunale Datenzentrale Recklinghausen' (GKD) hier: Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Gladbeck für die VerbandsversammlungZur Vorlage · 09/0403 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die Vertretung in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Gemeinsame kommunale Datenzentrale Recklinghausen“ (GKD) neu zu bestellen. Der Zweckverband ist Mitglied der Stadt Gladbeck und hat die Aufgabe, die Verbandsmitglieder in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnik durch die Bereitstellung von Organisation, Qualifizierung, Software und Produktion zu unterstützen.
Aufgrund des Beginns einer neuen Amtszeit ist eine Neubesetzung der Positionen für die Verbandsversammlung erforderlich. Gemäß der Verbandssatzung entsendet jedes Mitglied des Zweckverbandes einen Vertreter sowie einen Stellvertreter für die Dauer der laufenden Wahlzeit. Die vorliegende Beschlussvorlage des Bürgermeisterbüros sieht vor, dass der Rat ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied für die Verbandsversammlung wählt.
Die rechtliche Grundlage für die Bestellung der Vertreter bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die bestellten Vertreter sind dazu verpflichtet, die Interessen der Stadt Gladbeck in den Gremien zu verfolgen und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden zu sein. Mit der Neubesetzung endet die bisherige Vertretung durch den Bürgermeister und den Ersten Beigeordneten. Für die Durchführung der Wahl ist vorgesehen, dass diese durch offene Abstimmung erfolgt, sofern kein Widerspruch vorliegt. Es entstehen durch diese Bestellung keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt.
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- 33Städtetag Nordrhein-Westfalen - Konferenz der Ratsmitglieder/Benennung von Vertretern der Stadt Gladbeck-Zur Vorlage · 09/0409 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0409 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Benennung der Vertreter der Stadt Gladbeck für die Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen. Diese Konferenz wurde vom Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen im April 2006 als beratendes Gremium eingerichtet, um die Sichtweisen ehrenamtlicher Mandatsträger in die Meinungsbildung des Verbandes einzubinden.
Gemäß den Vorgaben des Städtetages stehen jeder Mitgliedsstadt drei Sitze in der Konferenz zur Verfügung. Die Besetzung erfolgt durch Delegierte aus dem Rat der Stadt, wobei die Auswahl der Stadt obliegt und das politische Kräfteverhältnis im Rat berücksichtigt werden soll.
Im Rahmen der Vorlage wird auf die anstehende 4. Konferenz der Ratsmitglieder hingewiesen, die am 19. November 2009 in Köln stattfindet. Der Rat hatte bereits in einer Sitzung im September 2006 drei Ratsmitglieder für die Dauer der laufenden Legislaturperiode als Vertreter der Stadt Gladbeck für dieses Gremium benannt. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die Neubenennung von drei Personen für die Vertretung der Stadt in der Konferenz vor. Finanzielle Auswirkungen durch diese Benennung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 34Emschergenossenschaft hier: Nachbennenung einer/eines Delegierten in die GenossenschaftsversammlungZur Vorlage · 09/0406 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, ein Mitglied der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft nachzubenennen. Die Stadt ist Mitglied der Emschergenossenschaft Essen und nimmt ihre Mitgliedschaftsrechte durch Delegierte in der Genossenschaftsversammlung wahr. Für die laufende Amtsperiode von 2005 bis 2010 wurden bereits Personen als Delegierte benannt.
Da ein bisheriger Ratsvertreter mit Beginn der neuen Wahlzeit am 21. Oktober 2009 nicht mehr Mitglied des Rates der Stadt Gladbeck ist, ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes über die Emschergenossenschaft eine Ersatzbenennung erforderlich. Die Vertretung der Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen unterliegt dabei den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die Nachbenennung eines Vertreters gemäß den entsprechenden Regelungen erfolgt. Durch die Neubesetzung der Vertretung wird die Sicherstellung der Interessen der Stadt Gladbeck in der Genossenschaftsversammlung angestrebt. Mit der Nachbenennung sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt verbunden. Der Entwurf sieht die Benennung einer Person als Delegierte oder Delegierter für die bis 2010 laufende Amtsperiode vor.
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- 35Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2009Zur Vorlage · 09/0419 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0419 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Erwirkung einer Zustimmung zur Leistung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2009.
Nach den Angaben in der Zusammenstellung belaufen sich die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen im Ergebnisplan auf eine Summe von 1.400.000 Euro. Im investiven Finanzplan sind Auszahlungen in Höhe von 37.000 Euro vorgesehen.
Der Stadtkämmerer verweist in der Begründung auf einen bereits im Finanzstatusbericht vom 31.07.2009 angekündigten Mehraufwand im Personalbudget, der sich zum Jahresende 2009 auf etwa 1,9 Millionen Euro belaufen soll. Der exakte Bedarf lässt sich laut der Verwaltung erst nach der Ermittlung der Pensions- und Beihilferückstellungen zum Stichtag 31.12.2009 feststellen. Eine Bereitstellung der entsprechenden Mittel kann daher erst im ersten Quartal des Jahres 2010 erfolgen.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat den in der beigefügten Zusammenstellung aufgeführten Beträgen für den Ergebnisplan und den investiven Finanzplan zustimmt. Die Vorlage war zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 09.11.2009 sowie im Rat am 12.11.2009 vorgesehen.
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- 36Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der Ratsfraktion Soziale Liste hier: konkrete Auswirkungen der neuen Bundespolitik auf die Stadt GladbeckZur Vorlage · 09/0427 · Beschlussvorlage
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Die Ratsfraktion Soziale Liste hat für die Sitzung des Rates der Stadt Gladbeck am 12. November 2009 eine Beschlussvorlage mit der Nummer 09/0427 vorgelegt. Der Antrag basiert auf § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seiner Ausschüsse.
Gegenstand der Vorlage ist die Untersuchung der konkreten Auswirkungen der neuen Bundespolitik auf die Stadt Gladbeck. Die Ratsfraktion bittet im Rahmen dieses Vorschlags um eine Auseinandersetzung mit den Folgen der bundespolitischen Entwicklungen für die lokale Ebene.
Aus den Angaben zur Vorlage geht hervor, dass keine finanziellen Auswirkungen durch diesen Antrag entstehen. Es sind weder einmalige noch jährliche Aufwendungen oder Erträge in der Ergebnisrechnung oder im investiven Finanzplan vorgesehen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Rat.
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- 37Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 38Mitteilungen des Bürgermeisters
- 39Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 40Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 41Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ratesnicht öffentlich
- 42Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 43Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich