Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2009
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0419 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Erwirkung einer Zustimmung zur Leistung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2009.
Nach den Angaben in der Zusammenstellung belaufen sich die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen im Ergebnisplan auf eine Summe von 1.400.000 Euro. Im investiven Finanzplan sind Auszahlungen in Höhe von 37.000 Euro vorgesehen.
Der Stadtkämmerer verweist in der Begründung auf einen bereits im Finanzstatusbericht vom 31.07.2009 angekündigten Mehraufwand im Personalbudget, der sich zum Jahresende 2009 auf etwa 1,9 Millionen Euro belaufen soll. Der exakte Bedarf lässt sich laut der Verwaltung erst nach der Ermittlung der Pensions- und Beihilferückstellungen zum Stichtag 31.12.2009 feststellen. Eine Bereitstellung der entsprechenden Mittel kann daher erst im ersten Quartal des Jahres 2010 erfolgen.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat den in der beigefügten Zusammenstellung aufgeführten Beträgen für den Ergebnisplan und den investiven Finanzplan zustimmt. Die Vorlage war zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 09.11.2009 sowie im Rat am 12.11.2009 vorgesehen.
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Dokumente
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