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Beschlussvorlage

Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH a) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in der Gesellschafterversammlung b) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in den Aufsichtsrat

09/0389 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die Vertretung in der Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW) neu zu bestellen. Die Stadt ist Gesellschafterin des Unternehmens, welches Aufgaben im Bereich der Wasser- und Abwasserwirtschaft sowie wassertechnische Dienstleistungen wahrnimmt.

Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Bestellung einer Vertretung für die Gesellschafterversammlung sowie einer Vertretung für den Aufsichtsrat vor. Bisherige Beschlüsse des Rates aus dem Jahr 2004 regelten die Besetzung dieser Gremien durch den damaligen Bürgermeister und ein Ratsmitglied.

Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sind die Vertreter der Stadt verpflichtet, die Interessen der Gemeinde in den Organen der RWW zu verfolgen. Dabei sind sie an die Beschlüsse des Rates und der zuständigen Ausschüsse gebunden. Die Neubesetzung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben für die Bestellung von Vertretern bei unmittelbaren Beteiligungen.

Mit der Vorlage wird der Entwurf vorgelegt, nach dem die Auswahl der Personen durch eine Abstimmung in den entsprechenden Gremien erfolgen soll. Für die Stadt Gladbeck entstehen durch die Neubesetzung der Vertretungen keine finanziellen Auswirkungen. Die Entscheidung über die neuen Vertreter wird im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat behandelt.

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