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Beschlussvorlage

Bildung eines Wahlprüfungsausschusses

09/0412 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0412 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Bildung eines Wahlprüfungsausschusses für die neu gewählte Vertretung. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung ist die Bildung dieses Ausschusses erforderlich, um Einsprüche gegen die Wahl sowie die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen vorzuprüfen. Diese Zuständigkeit erstreckt sich zudem auf die Wahl des Integrationsrates.

Der Rat der Stadt Gladbeck ist gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen befugt, die Zusammensetzung sowie die Arbeitsweise des Ausschusses festzulegen. Dies umfasst die Entscheidung über die Anzahl der Ausschusssitze und die Frage, ob neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger als Mitglieder bestellt werden. Die Vorlage sieht vor, dass die Besetzung der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder durch Wahlen erfolgt. Dabei können Fraktionen, die im Ausschuss nicht vertreten sind, ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger mit beratender Stimme benennen. Ebenso haben fraktionslose Ratsmitglieder das Recht, dem Ausschuss mit beratender Stimme anzugehören.

Die Vorlage enthält einen Entwurf für die Besetzung der Ausschusssitze und die Bestellung beratender Mitglieder. Es werden keine finanziellen Auswirkungen durch die Bildung des Gremiums erwartet. Der Ausschuss ist als Ratsausschuss einzustufen.

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