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Beschlussvorlage

Emschergenossenschaft hier: Nachbennenung einer/eines Delegierten in die Genossenschaftsversammlung

09/0406 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, ein Mitglied der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft nachzubenennen. Die Stadt ist Mitglied der Emschergenossenschaft Essen und nimmt ihre Mitgliedschaftsrechte durch Delegierte in der Genossenschaftsversammlung wahr. Für die laufende Amtsperiode von 2005 bis 2010 wurden bereits Personen als Delegierte benannt.

Da ein bisheriger Ratsvertreter mit Beginn der neuen Wahlzeit am 21. Oktober 2009 nicht mehr Mitglied des Rates der Stadt Gladbeck ist, ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes über die Emschergenossenschaft eine Ersatzbenennung erforderlich. Die Vertretung der Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen unterliegt dabei den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.

Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die Nachbenennung eines Vertreters gemäß den entsprechenden Regelungen erfolgt. Durch die Neubesetzung der Vertretung wird die Sicherstellung der Interessen der Stadt Gladbeck in der Genossenschaftsversammlung angestrebt. Mit der Nachbenennung sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt verbunden. Der Entwurf sieht die Benennung einer Person als Delegierte oder Delegierter für die bis 2010 laufende Amtsperiode vor.

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