Verwaltungsbeirat der Rhenag; hier: Benennung einer Vertreterin/eines Vertreters
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0391 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Benennung einer Vertretung der Stadt Gladbeck im Verwaltungsbeirat der Rhenag. Gemäß der Satzung der Rhenag dient dieser Beirat der Beratung der Unternehmensverwaltung in wichtigen Angelegenheiten. Die Mitglieder des Beirats werden durch den Vorstand unter Berücksichtigung der Richtlinien des Aufsichtsrates berufen, wobei die Interessen der beteiligten Städte, Kreise und Gemeinden zu berücksichtigen sind.
Die Vorlage verweist auf einen Beschluss des Rates aus dem Jahr 2004, mit dem ein Ratsmitglied als Vertreterin der Stadt Gladbeck für den Verwaltungsbeirat benannt worden war. Zur rechtlichen Grundlage dient die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Diese regelt, dass Vertreter der Gemeinde in Organen von Unternehmen, an denen die Stadt unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, die Interessen der Stadt zu verfolgen haben und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden sind.
Der Entwurf sieht vor, eine Person als Vertreterin oder Vertreter der Stadt Gladbeck im Verwaltungsbeirat der Rhenag zu benennen. Die Bestellung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben für die Vertretung der Gemeinde. Mit der Benennung sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt verbunden. Die Vorlage war zur Beratung für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat vorgesehen.
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Weitere Vorlagen: Rat
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