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Beschlussvorlage

Zweckverband 'Gemeinsame kommunale Datenzentrale Recklinghausen' (GKD) hier: Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Gladbeck für die Verbandsversammlung

09/0403 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die Vertretung in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Gemeinsame kommunale Datenzentrale Recklinghausen“ (GKD) neu zu bestellen. Der Zweckverband ist Mitglied der Stadt Gladbeck und hat die Aufgabe, die Verbandsmitglieder in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnik durch die Bereitstellung von Organisation, Qualifizierung, Software und Produktion zu unterstützen.

Aufgrund des Beginns einer neuen Amtszeit ist eine Neubesetzung der Positionen für die Verbandsversammlung erforderlich. Gemäß der Verbandssatzung entsendet jedes Mitglied des Zweckverbandes einen Vertreter sowie einen Stellvertreter für die Dauer der laufenden Wahlzeit. Die vorliegende Beschlussvorlage des Bürgermeisterbüros sieht vor, dass der Rat ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied für die Verbandsversammlung wählt.

Die rechtliche Grundlage für die Bestellung der Vertreter bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die bestellten Vertreter sind dazu verpflichtet, die Interessen der Stadt Gladbeck in den Gremien zu verfolgen und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden zu sein. Mit der Neubesetzung endet die bisherige Vertretung durch den Bürgermeister und den Ersten Beigeordneten. Für die Durchführung der Wahl ist vorgesehen, dass diese durch offene Abstimmung erfolgt, sofern kein Widerspruch vorliegt. Es entstehen durch diese Bestellung keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt.

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