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Beschlussvorlage

Vertretung der Stadt Gladbeck im Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH

09/0387 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0387 befasst sich mit der Bestellung der Vertretung der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung des Verbandes der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH. Die Stadt Gladbeck ist Mitglied in diesem Verband, dessen Zweck die Bildung einer einheitlichen Auffassung der Gesellschafter in energiewirtschaftlichen und kommunalpolitischen Fragen sowie die Unterstützung der Mitglieder bei der Sicherung der Daseinsvorsorge in den Bereichen Strom, Öl, Gas, Wasser, Abwasser und Abfall ist.

Gemäß den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen des Verbandes ist pro Gesellschafter nur eine Vertretungsperson zulässig. Die rechtliche Grundlage für die Bestellung der Vertreter in Gremien von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, ergibt sich aus der Gemeindeordnung NRW. Diese schreibt vor, dass Vertreter die Interessen der Gemeinde zu verfolgen und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden sind.

Ein entsprechender Beschluss des Rates aus dem Jahr 2004 hatte den hauptamtlichen Bürgermeister als Vertreter der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung des Verbandes bestellt. Die aktuelle Vorlage dient der formellen Bestellung der Vertretung für die laufende Amtsperiode. Mit der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck verbunden. Der Entwurf sieht die Bestellung einer Person als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung vor.

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